Meine Freundin aus Polen ist zu mir gezogen. Berechtigt?

  • Guten Tag,

    ich habe mich vorab versucht zu informieren, habe bei bekannten gefragt - ich bin nicht weitergekommen.

    Auch die Onlinerechner haben mir nicht weitergeholfen.

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

    Meine Freundin mit der ich über 2 Jahre zusammen bin ist polin, 30 Jahre und wohnte bis November 2018 in

    Polen. Im November 2018 ist sie zu mir gekommen und wurde auch angemeldet.

    Seit November habe ich sie mit meinem Gehalt durchgezogen. Wie ihr wisst kommen immer mal wieder

    gewisse Institutionen und wollen Geld. Für mich alleine nicht das große Problem, aber natürlich eher, wenn

    man für zwei Personen aufkommen muss.

    Sie ist 30 Jahre alt, hat keine Einkünfte und ist noch nicht bei der Agentur gemeldet.

    Mein Gehalt: 1800 EUR Brutto (ca. 1250 EUR Netto)

    Miete (Warm): 490 EUR - 2 Zimmer KB 55qm

    Sie ist NICHT im Mietvertrag verankert. Ich bin der alleinige Mieter. (Das soll auch so bleiben.)

    Hat sie anspruch auf Leistungen? Wenn ich die Rechner nutze und keine Kosten für die

    Miete angebe, erhält sie nichts. Wenn ich die Miete angebe, dann schon. 300-400 Euro.

    Ich bin gespannt auf eure Antworten! beer

  • Hallo,

    da Du bisher für Ihren Lebensunterhalt aufgekommen bist, ist davon auszugehen, daß Ihr eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet. Dementsprechend ist auch Dein eigenes Einkommen in einem Rechner zu berücksichtigen.

    Gruß!

  • Hallo,

    danke für die Antwort. Das war mir wohl klar - es geht mir darum ob die Kosten für die Miete

    mit in die Rechnung einbezogen wird. Wenn ja ist ihr Anspruch nach Abzügen meines Einkommes

    um die 320 Euro - ohne Mietkosten hat sie gar kein Bedarf aufgrund meines Einkommens.

    Gruß :)

  • Hallo,

    bei einer Wirtschaftsgemeinschaft spielen die angemessenen Kosten der Unterkunft natürlich eine Rolle. Allerdings schreibst Du laufend etwas von "ihrem Anspruch" - Sie allein hat keinen Anspruch, sondern nur Ihr beide zusammen.

    Gruß!

  • Hallo,

    bei einer Wirtschaftsgemeinschaft spielen die angemessenen Kosten der Unterkunft natürlich eine Rolle. Allerdings schreibst Du laufend etwas von "ihrem Anspruch" - Sie allein hat keinen Anspruch, sondern nur Ihr beide zusammen.

    Gruß!

    Ups ;)

    Ja, okay, unser Anspruch! :)

    Okay, dann ist das gut zu wissen und dann werde ich mir mal 1-2 Tage freinehmen für das Thema.

    Unsere Unterlagen haben wir eh zusammen, dann brauchen wir nur den Antrag mal ausfüllen. Mal

    sehen, wie entschieden wird.

    Hatte das ganze nie in Betracht gezogen, da es meist ja ausreichte und ich gelesen hätte, es gäbe in

    dieser Konstellation keine Gelder.

    Vielen lieben Dank für die Info =)

  • Hallo!

    Ergänzend zu Corinna Informationen zur Antragstellung:

    Unsere Unterlagen haben wir eh zusammen, dann brauchen wir nur den Antrag mal ausfüllen.

    Hier die Informationen für Antragstellung von ALG II und Info-Blatt.

    Empfehle das gründliche Lesen:

    Merkblatt Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

    So beantragen Sie Arbeitslosengeld II

    Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Erklärungen und Informationen zum Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Gruß

  • Danke Grace!

    Werde ich mal überfliegen, ich hatte das damals 2012 schon alles durch als ich gekündigt hatte. Hab das also noch grob in Erinnerung.

    Ich schaue das, wie gesagt, trotzdem durch :)

    :)

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