Einkommen Minijob in EKS - ALG II Selbständigkeit - Frage Betriebseinnahme oder Erwerbseinkommen Gewinn

  • Ich bin selbständig, beziehe Alg2 und über Minijobs aus.

    Nun ist meine Frage, ob die Einnahmen aus dem Minijob als Betriebseinnahme zählen und davon geschäftliche Ausgaben abgezogen werden können, sodass sich der Gewinn schmälert oder ob sie direkt als Erwerbseinkommen, also direkt als Gewinn angerechnet werden?

    Im letzten EKS Formular habe ich die Einnahmen aus dem Minijob bzw. auf Honorarbasis als Betriebseinnahme ausgewiesen und das ist so durchgegangen.

    Will nur sicher sein, dass es kein Fehler im Amt war, denn wenn die Einnahmen aus Minijob sich erhöhen und ich diese als Ausgabe fürs Geschäft benutze, würde ich mich ins Minus katapultieren, wenn diese dann auch auf das Alg 2 voll angerechnet werden.

    Aber ohne Investition keine Einnahmen - d.h. ich bin gezwungen irgendwie Geld zu verdienen, um erste Einnahmen zu generieren.

    Vielen Dank für Eure Antworten schon im Voraus!

  • Hallo,

    ein Minijob ist keine selbstständige Tätigkeit. Demzufolge gibt es hier auch keine Betriebseinnahmen und auch keine Betriebsausgaben. Mit Einzelnachweis können maximal Werbungskosten geltend gemacht werden - was jedoch etwas vollkommen anderes als Betriebsausgaben sind.

    Gruß!

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