Hallo, ich habe ALG I und ALG II erhalten. Absetzbeträge Vers.Pauschale 30,--€ und Kfz-Vers. 18,--€. Dann habe ich "nebenberuflich" wie sich das auch hier nennt, eine Selbstständigkeit ausgeübt mit kleinen Einnahmen von monatl. durchschnittl. 30,80€ nach Abzug aller Ausgaben. (Nach Abgabe von EKS nach 6 Monaten) Daraufhin hat das JC ALG I und die Erwerbseinnahmen von 30,80€ zusammengerechnet und davon die Absetzbeträge abgezogen. Dadurch haben sich die anrechenbaren Einkünfte erhöht und das ALG II wurde rückwirkend gekürzt. Ich musste 185,--€ ans JC zurückzahlen. Ich dachte die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 100,--€. Darin sind enthalten die 30,--€ Vers.P + Kfz-Vers. 18,-- und in meinem Fall die 30,80€ (gesamt: 78,80€) Das müsste doch alles anrechnungsfrei sein!? Danke für Eure Antwort.
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