Darf ALGII-bezahlte Wohnung untervermietet werden ?

  • Guten Tag,

    ich möchte eine Freundin vor einer (meiner Meinung nach) großen Dummheit bewahren und benötige jedoch noch weitere Informationen. Sie bezieht seit einigen Jahren ALGII und wir hatten es am Anfang nach vieler Mühe auch geschafft, eine geeignete Wohnung für sie zu finden. Also erstmal alles gut.

    Nun hat sie aber vor zwei Monaten einen Typen kennengelernt, zu dem sie sich extrem hingezogen fühlt - Zusammen wohnen und evtl. Heirat sind schon im Gespräch. Auf meine Frage bezgl. ihrer Wohnung sagte sie mir, sie seien sich einig, dass sie auch im Falle des Zusammenwohnens ihre Wohnung behalten soll, für alle Fälle. Ich habe sie dann gefragt, wie sie sich das denn vorstellt. Als Antwort kam dann, dass sie die Wohnung dann quasi untervermieten wolle.....Ich habe die Hände über de Kopf zusammengeschlagen, weil ich mir absolut nicht vorstellen kann, dass das rechtens sein kann. Das Amt bezahlt ihr weiterhin die Wohnung und sie kassiert von irgendjemandem zusätzlich extra Miete dafür !!??? Außerdem hat der Vermieter da ja auch ein Wörtchen mitzureden. Ich würde nur gerne eine Bestätigung für meine Auffassung erhalten (oder Fakten, wie eine solche Situation rechtlich zu bewerten ist).

    Vielen vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,

    #1 muss der Vermieter dem ganzen zustimmen

    #2 würde die Miete des Untermieters auf ihr ALG II angerechnet werden

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