Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo, meine Freundin musste ihr Studium krebsbedingt lange unterbrechen. Bafög, Elternunterhalt usw. klappen inzwischen nicht mehr (auch vom Gericht bestätigt), so dass sie nun ab Dezember 2018 - zumindest bis sie ihr Studium wieder aufnimmt - Wohngeld und Hartz 4 beantragt hat.

    Ungünstigerweise waren sie und ich bis zum 15. Dezember noch auf die gleiche Wohnung angemeldet. Für mich war es der Erstwohnsitz, für sie der Zweitwohnsitz (es ist ihr Studienort). Ihren Erstwohnsitz hat sie bei ihrer Mutter in einer anderen Stadt gemeldet. Sie hat nun an diesem Studienort Wohngeld für die Studienwohnung und Hartz 4 beantragt.

    Das Amt sagt, wir haben für die erste Dezemberhälfte noch eine Bedarfsgemeinschaft gebildet und will meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nun komplett durchleuchten. Basierend darauf wollen sie nicht nur entscheiden, ob sie für die erste Dezemberhälfte Geld bekommt, sondern sogar noch, ob sie für die zweite Dezemberhälfte (als ich schon abgemeldet war) Geld bekommt. Ich habe ungünstigerweise für Dezember noch einen Anteil zur Miete gezahlt, der genau so hoch war wie in den Monaten zuvor. Die Bedarfsgemeinschaft könnte ein Problem sein, weil ich bereits arbeite, relativ gut verdiene und mir viel zusammengespart habe.

    Nun wird meine Freundin auf jeden Fall ihr Geld bekommen. Wenn sich das Amt weigert, werde ich es ihr zahlen. Das wäre aber natürlich die ungünstigste Konstellation.

    Welche Möglichkeiten bleiben uns, dass das Amt zahlt? Lässt sich die Bedarfsgemeinschaft anfechten? Darf ich die Zahlung trotz Bedarfsgemeinschaft "ablehnen"?

    Danke vorab!

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Es lässt sich für ein Forum nur schwer sagen, ob es sich tatsächlich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt oder nicht. Da ihr aber zusammen gelebt habt und du sie als deine Freundin bezeichnest, würde ich behaupten, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II seid. Gerade wenn zusammen gewirtschaftet wird (lässt sich oft durch Kontoauszüge nachweisen), wird eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt.

    Natürlich habt ihr die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, sobald über den Antrag entschieden wurde.

  • Hi,

    Die erste Barriere, überhaupt Kontakt zum Hartz4 Amt aufzunehmen habt Ihr ja schon überwunden.

    Das Amt hat euch einen Tipp gegeben. Jetzt gebt dem Amt doch eine Chance. Stellt den Antrag!

    Was soll/wird passieren?

    Entweder Eurer beider Bedarfsgemeinschaft bekommt was - oder es wird aufgrund Deiner (besseren) finanziellen Leistungskraft abgelehnt.

    Das wäre ja dann der Punkt wo Du selber sagst:

    meine Freundin auf jeden Fall ihr Geld bekommen. Wenn sich das Amt weigert, werde ich es ihr zahlen.

    Das wirkliche Problem ist ist wohl, daß Du wohl entscheiden must, in wieweit Du Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem Amt offenlegen willst.

    MfG H4O

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    und Zitate jedem Benutzer zuordnen, danke.

    Grace

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