Neue Gasheizung - Kostenübernahme - ALG II

  • Hallo,

    ich beziehe Hartz 4 und wohne bei meinen Eltern (bin über 25) im Dachgeschoss bezahle keine Miete. Habe eine eigene Küche und Bad. Die Kosten für das Haus werden bei uns hier durch 3 geteilt. Ich bilde wohl so eine Art Wohngemeinschaft mit meinen Eltern.

    Nun wurde im Haus meiner Eltern die Gasheizung erneuert und zwar bereits am 28.02.2018. Die alte von 1989 konnte nicht mehr repariert werden, laut dem Handwerker. Wir haben uns dann für das günstigste Angebot entschieden von etwa 6000 Euro. Es musste auch schnell eine Heizung installiert werden, weil der Winter sau kalt war.

    Meine Eltern habe es zwar bezahlt aber nun habe ich bei meinen Eltern schulden. Gibt es diesbezüglich Verjährungsfristen beim Jobcenter?

    Ich habe dem Sachbearbeiter vor 2 Tagen per E-Mail die Sache geschildert und alle Rechnungen zugeschickt. Muss das Jobcenter mir 1/3 erstatten?

    Wie seht ihr das? Ich weiss es ist etwas spät mit meiner "Forderung", aber wie seht ihr das?

    Grüße

    Petro

  • Hallo,

    es ist nicht nur "etwas" sehr spät- der Zug dürfte auch so abgefahren sein. Die Rechnung wurde bezahlt, womit kein Bedarf für Dich mehr vorhanden ist.

    Ihr hättet das vor Beginn der Arbeiten konkret klären müssen - nun sehe ich hier keine Möglichkeiten mehr.

    Gruß!

  • Ja nun, in einer kalten Wohnung sitzen? Wie soll man auch innerhalb von 2 Tage, die ganze Sache denn klären? Und wenn man kein Geld gehabt hätte, und das Jobcenter auch hätte nichts übernehmen wollen. Dann ohne Heizung sitzen, oder wie? :D

  • Hallo,

    Wie soll man auch innerhalb von 2 Tage, die ganze Sache denn klären?

    naja. Innerhalb von 2 Tagen habt Ihr Euch

    dann für das günstigste Angebot entschieden von etwa 6000 Euro

    und ebenfalls innerhalb dieser 2 Tage dann laut Deinen eigenen Angaben auch die neue Heizung installieren lassen. Bemerkst Du selbst Deinen gedanklichen Fehler?

    Gruß!

  • Die Sache "Klären" bezog sich doch auf das Jobcenter! Deswegen auch die Frage, was macht man, wenn das JC nein sagt? Lässt du die Anlage dann nicht installieren und läufst erstmal zum Gericht und in der Zeit biste erfrohren und die Bude ist verschimmelt?! Deswegen bringt hier auch das JC vorab informieren ja recht wenig. Was passiert zudem, wenn du kein Geld hast und das JC nein sagt?

    Deswegen sind meine Eltern auch in die Vorleistung gegangen und ich muss nun irgendwie den Teil abstottern :D

  • Ich sehe hier auch keine Chancen, dass das Jobcenter einen Teil übernimmt.

    Zuerst wohnst du mietfrei und plötzlich sollst du einen Anteil der Kosten tragen? Zudem scheint die Wohnung in der du wohnst Eigentum deiner Eltern zu sein. Deine Eltern sind in dem Fall der Vermieter. Warum sollte das Jobcenter einem Vermieter eine neue Heizung bezahlen?

  • @bass386:

    Was hat Erneuerung einer Heizung mit Mietfreiheit zu tun? 1/4 des Hauses gehört mir, das weiß auch der JC. Meine Eltern sind keine Vermieter!

    Wenn ich mietfrei hier lebe, dann müsste ja deiner Logik nach das JC mir auch keinen Anteil der Gebäudeversicherung zahlen und Schornsteinfeger und etwaige Reparaturen am Haus, das tut es aber! Und die Heizung gehört eben zum Haus dazu und wenn diese kaputt ist, dann müsste auch das anteilig übernommen werden. So sehe ich das. Es ist keine verschönerung etc. sondern eine Notwendigkeit!

    Grüße

  • Hallo!

    Selbst wenn dem so ist bleibt immer noch Folgendes und ich zitiere

    Corinna :

    Hallo,


    es ist nicht nur "etwas" sehr spät- der Zug dürfte auch so abgefahren sein. Die Rechnung wurde bezahlt, womit kein Bedarf für Dich mehr vorhanden ist.


    Ihr hättet das vor Beginn der Arbeiten konkret klären müssen - nun sehe ich hier keine Möglichkeiten mehr.


    Gruß!

    Jeder Antrag muss vorher gestellt werden, nicht wenn es schon

    erledigt ist.

    Gruß

  • @bass386:

    1/4 des Hauses gehört mir, das weiß auch der JC.

    Das hast du in keinem vorherigen Post geschrieben!

    Deiner Logik nach müsste ich eine Glaskugel besitzen, um diese Infos zu haben.

  • Hallo!

    Im Übrigen ist hier auch ein Widerspruch und was ist jetzt korrekt:

    Die Kosten für das Haus werden bei uns hier durch 3 geteilt.

    Hier fehlen die wichtigen Infos und hier kommt der Widerspruch:

    1/4 des Hauses gehört mir,

    @bass386 und ich benötigen tatsächlich eine Glaskugel. 1/3 dann teilt sich

    das durch 3, bei 1/4 durch 4. Das nur am Rande und nebenbei von mir.

    Denn grundsätzlich gilt, Anträge müssen vorher gestellt, wenn der Bedarf

    besteht.

    Abschließend verweise ich aufgrund dieses Themas noch einmal auf Folgendes.

    Es erscheint mir angebracht!

    Das Erstellen des ersten Hilfe-Themas nach Registrierung - Allgemeiner Hinweis an unsere neuen Benutzer

    Gruß

  • Naja, im Grundbuch bin ich, meine Schwester und meine Eltern zu je 1/4 eingetragen, das tut hier aber meinem Verständnis nach nichts zu Sache. Das JC interessiert nur, wer das Haus bewohnt. Und das bin ich und meine Eltern. Daher werden auch alle Ausgaben durch 3 geteilt und 1/3 übernimmt das JC für mich.

    Hier ist kein Widerspruch. Naja, ist auch egal, mal schauen, was das JC sagt :)

  • Hallo,

    immer wieder schön, wenn ausschlaggebende Sachen nicht gleich genannt werden, sondern erst nach und nach rauskommen. ;(

    Muss das Jobcenter mir 1/3 erstatten?

    Wie kommst Du auf die Idee mit dem 1/3? Es handelt sich um eine Instandhaltungsmaßnahme am selbst genutzten Vermögen. Nach Anzahl der Eigentümer kämen maximal 1/4 in Betracht

    Die Sache "Klären" bezog sich doch auf das Jobcenter!

    Es bleibt dabei: Du hättest Dich im Vorfeld darum kümmern müssen. War das objektiv nicht möglich, dann hättest Du Dich zeitnah nach erfolgten Arbeiten und noch vor Zahlung der Rechnung an das Jobcenter wenden müssen. Nun nach schlappen 10 Monaten mal auf die Idee zu kommen, hier noch etwas zu erhalten, dürfte recht sinnlos sein.

    Wie bereits geschrieben: die Rechnung wurde bezahlt, womit kein Bedarf darauf mehr besteht. Du hast Dich nicht zeitnah um die Klärung gekümmert, womit keine dringende Hilfsbedürftigkeit vorlag. Von daher sehe ich kaum Chancen auf eine Übernahme.

    Gruß!

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