Minijob bei Wechsel von ALG II zu Schülerbafög

  • Hallo liebes Forum beer,

    das ist mein erster Beitrag und ich danke dafür, dass du dir die Zeit nimmst mal reinzuschauen.


    Es geht um einen besonders schwierigen Fall:
    Ich gehe momentan zur Schule (Berufsfachschule; zweiter Bildungsweg) und bin in der Antragsprüfung für das Schülerbafög (Antrag eingereicht: 1.9.2018)

    Jetzt ist es so, dass ich momentan Geld vom Jobcenter bekomme (In Absprache zwischen den Behörden). Anfang letzten

    Monats habe ich eine Arbeitsstelle auf 450€-Basis angenommen, weil das Geld dringend benötige um Schulden abzuzahlen.

    Ich weiß, dass es beim Schüler-Bafög kein Problem wäre aber ich bekomme halt noch Geld vom Jobcenter. Da ich im Januar

    meinen Weiterbewilligungsantrag einreichen muss, muss ich in jedem Fall das dem Jobcenter melden.

    Mit dem Wissen, dass sich der Minijob anrechnet und mir mein Regelsatz gekürzt wird, fließt das in der Berechnung des Bafögamts für eine Rückzahlung

    wider? Wie läuft das ab? Kriege ich mein zu viel verrechnetes Geld dann auf meiner Rückzahlung wieder?

    Und was passiert wenn die den Bafög-Antrag ablehnen? Davon kann man ausgehen, da ich mehrmals auf Grund psychischer Probleme abgebrochen habe.

    Was auch Teil meiner Überprüfung im Bafög-Antrag wurde, weil ich gefragt wurde, warum ich abgebrochen habe.

    Jetzt verlangt das Bafög-Amt schriftliche Dokumente von Ärzten über meinen seelischen Krankheitsverlauf, weil das eine Rolle spielen würde bei der Überprüfung.
    Darf man das?


    Zur meiner Person: Ich bin 25 Jahre, lebe in einer Wohngemeinschaft (kein Mitbewohner ist Teil meiner Bedarfsgemeinschaft)

    Ich habe keine Kinder. Falls ihr noch Dinge wissen müsst, fragt einfach.

    Liebe Grüße

    Euer Mogamer

    Stadt gelöscht, weil für Hilfestellung unwichtig

    Grace

  • Hallo,

    Anfang letzten

    Monats habe ich eine Arbeitsstelle auf 450€-Basis angenommen

    und

    Da ich im Januar

    meinen Weiterbewilligungsantrag einreichen muss, muss ich in jedem Fall das dem Jobcenter melden.

    Nein. Du hättest das bereits unmittelbar bei Arbeitsaufnahme melden müssen. Wenn Du das nicht gemacht hast, kann es neben Rückforderungen von ALG II auch zu Sanktionen kommen.

    Mit dem Wissen, dass sich der Minijob anrechnet und mir mein Regelsatz gekürzt wird, fließt das in der Berechnung des Bafögamts für eine Rückzahlung

    wider?

    Ja.

    Jetzt verlangt das Bafög-Amt schriftliche Dokumente von Ärzten über meinen seelischen Krankheitsverlauf, weil das eine Rolle spielen würde bei der Überprüfung.
    Darf man das?

    Ja.

    Gruß!

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