Anwesenheitspflicht bei Clearinggespräch?

  • Ich bin mit einer Vollmacht für eine Freundin zum Jobcenter gegangen und habe dort vorgesprochen und mündlich einen Antrag auf ALGII-Leistungen gestellt. Die Freundin traut sich mit ihrem Mann nicht mehr hin, weil man sie mehrfach nur fertig gemacht hat.

    Die Dame vom Jobcenter war zu mir freundlich und hat auch alles aufgenommen. Sie hat mir gesagt, dass zum nächsten Termin "Clearinggespräch" sowohl meine Freundin als auch ihr Mann mitkommen MÜSSEN. Ist das richtig? Gibt es keine Möglichkeit, dass ich beide mit der Vollmacht auch beim Clearing-Termin vertrete?

    Beide haben wirklich große Probleme nochmal da hinzugehen.

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!


    Die Dame vom Jobcenter war zu mir freundlich und hat auch alles aufgenommen. Sie hat mir gesagt, dass zum nächsten Termin "Clearinggespräch" sowohl meine Freundin als auch ihr Mann mitkommen MÜSSEN. Ist das richtig?

    Ja!

    Gibt es keine Möglichkeit, dass ich beide mit der Vollmacht auch beim Clearing-Termin vertrete?

    Nein! Allerdings besteht die Möglichkeit einen Beistand mitzunehmen.

    Siehe Mit Beistand zum Jobcenter - HartzIV.org

    Gruß

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