Heizkostennachzahlung mit Stromguthaben verrechnet

  • Hallo, ich habe eine dringende Frage zu ALG ll.

    Bei der Vertragsjahresendabrechnung des Energieversorgers sind Mehrkosten für Heizung (Gas) in Höhe von 170€ entstanden. Gas und Strom laufen unter dem selben Vertragskonto. Beim Strom, der vom Regelbedarf bezahlt wurde, ist über das Vertragsjahr ein Guthaben von 120€ entstanden. So gibt es eine Nachzahlung von 50€ für das gesamte Vertragskonto. Die Heizkosten liegen trotz der Nachzahlung unter dem Durchschnitt und damit im angemessenen Rahmen.

    Ich habe die Übernahme der Heizkosten in Höhe von 170€ benatragt, mir wurde aber nur die tatsächliche Nachzahlung von 50 € bewilligt. Die Differenz für Heizkosten von 120€ habe ich somit aus meinem regelbedarf bezahlt. Auf nachfrage wurde mir erklärt dass nur 50€ übernommen werden weil Strom und Gas in einem Vertragskonto laufen. Wären die Konten getrennt hätte ich die 170€ bewilligt bekommen, der Gesetzgeber sähe das so vor.

    Frage ist jetzt ob das korrekt sein kann. Im umgekehrten Fall wäre der Strom ja auch nicht übernommen worden. Unter logischen Gesichtspunkten kann das ja eigentlich nicht sein.

  • Die Begründung ist absurd. Es besteht Anspruch darauf, dass der Bedarf gedeckt ist. Der Bedarf beträgt hier 170 €. Die Tatsache, dass du faktisch in Vorleistung aus deinem Vermögen gegangen bist, ändert nichts daran.

    Lege Widerspruch ein.

    Zitat

    Der Bedarf der Heizkosten ist zu decken. Im Ergebnis führt Ihre Anrechnungspraxis dazu, dass ich Heizkosten mit der Regelleistung begleichen müsste. Eine Verrechnung mit Guthaben aus Stromlieferung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ferner entbehrt die Nichtübernahme einer gesetzlichen Grundlage.

    Sollte der Widerspruch keinen Erfolg habe, werde ich Klage erheben.


    Gleichzeitig kannst du auch mit dem Stromversorgungsunternehmen sprechen, deine Situation schildern und mit denen ausmachen, dass du 120 € für die Heizkosten überweist und sie dir das Stromguthaben erstatten.

  • Ich habe die Vermutung, dass es sich hierbei um eine interne Anweisung handelt. Ob ich recht habe, wird sich zeigen, wenn über den Widerspruch entschieden wurde.

  • Wenn dein Widerspruch nicht durchgeht, wird es sich wohl um eine interne Anweisung handeln, so zumindest meine Vermutung. Zudem gibt es im Jobcenter das 4 Augen Prinzip. Verwunderlich, dass weder die eingebende Person, noch die prüfende Person nur 50,00 € bewilligen wollten. Bei Guthaben wird in vielen Jobcentern maximal das angerechnet, was vorne auf der Abrechnung steht, selbst wenn es sich um ein Vertragskonto aus Strom und Gas handelt. Von daher könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass das bei Nachzahlungen nun auch so gehandhabt werden soll, zumindest bei dem Jobcenter, welches für dich zuständig ist.

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