Familiennotstandsgemeinschaft

  • Hi,

    ich habe folgenden Fall: Ich bin 32 Jahre alt und habe eine Zeit im Ausland gelebt und gearbeitet. Darueber habe ich theoretisch ALG1 Anspruch, der Antrag ist leider noch nicht durch, zieht sich ewig hin und daher wurde mir vom Arbeitsamt empfohlen erstmal ALG2 zu beantragen.

    Ich bin momentan bei meinem Vater gemeldet. Er ist in Rente. Beim Antrag wollte das Jobcenter dann seinen Rentenbescheid haben, woraufhin seine Rente bei der ALG2 Berechnung miteinbezogen wurde (angeblich ist das ein Fall von Familiennotstandsgemeinschaft). Er muss mich unterstuetzen und ich erhalte gerade mal 170 Euro.

    Frage 1) Ist das laut SGB so korrekt?


    Frage 2) Ich werde jetzt natuerlich bei einem Freund in die WG ziehen, um meinen Vater aus der Pflicht zu nehmen. Kann dies zu Problemen mit dem Jobcenter fuehren? D.h. koennen sie mir dann hoehere Leistungszahlungen verweigern?

    Ich wuerde mich sehr freuen und waere sehr dankbar, wenn mich hier jemand aufklaeren koennte.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,

    dein Vater ist nicht verpflichtet dich zu unterstützen. So etwas wie eine Familiennotstandsgemeinschaft gibt es im SGB II nicht.

    Wenn er dich allerdings unterstützt und das Geld nicht zurück haben will, wird es bei dir angerechnet.

    Widerspreche also dem Bescheid und lege die tatsächlichen Verhältnisse dar.

  • Hi!

    Danke fuer die Antwort. Ich muss mich korrigieren. Laut Schreiben ist es eine Familiennotgemeinschaft. Ich habe einen Auszug aus dem Schreiben angeheftet!

    Kann man da etwas machen?

    Vielen Dank fuer die Hilfe!

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