ALG II und Rentennachzahlung

  • Erstmal Moin an alle hier,

    im Grunde fehlt mir hier Fachwissen.

    Ich 58 Jahre bekomme seit 2010 ALG II und bin auch seit dem Schwerbehindert GdB 60%

    Im Mai letzten Jahres habe ich einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt, der jetzt rückwirkend bewilligt wurde.

    Ab Okt bekomme jetzt Rente ca. 250,-€ die befristet ist.

    Ich habe Anspruch auf volle EM Rente auf Zeit, weil sie nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand, sondern auch auf Arbeitsmarkt bezogen ist.

    Meine Fragen dazu sind, wie erfolgt jetzt die Verteilung Job Center und Rentenversicherung.

    Warum wurde die Nachzahlung der Rente einbehalten.

    Ich hoffe ich finde hier antworten, da die Situation mich sehr belastet.

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

  • Hallo,

    Warum wurde die Nachzahlung der Rente einbehalten.

    weil Du in der Vergangenheit trotz des nun festgestellten Rentenanspruches ALG II bekommen hast. Zwar kannst Du nichts dafür, daß die Rente rückwirkend gewährt wurde, dennoch wird die Rückzahlung mit dem ALG II verrechnet. Andernfalls hättest Du ja trotz höheren eigenen Einkommen unberechtigt ALG II in der tatsächlich gezahlten Höhe erhalten.

    Gruß!

  • Hallo!

    Allgemeiner Hinweis auf eine nicht einheitliche, bundesweite

    Rechtsprechung. Sozialgerichte in anderen Bundesländer können

    anders entscheiden. Nur BSG - Urteile haben bindenden Charakter.

    Ab Okt bekomme jetzt Rente ca. 250,-€ die befristet ist.

    Da du nur 250 Euro erhältst, ist das im Übrigen mit diesem Artikel

    nicht vergleichbar. Dein Regelsatz ist höher und folglich ist das in

    Abzug zu bringen. Hier nochmal Corinna :

    weil Du in der Vergangenheit trotz des nun festgestellten Rentenanspruches ALG II bekommen hast. Zwar kannst Du nichts dafür, daß die Rente rückwirkend gewährt wurde, dennoch wird die Rückzahlung mit dem ALG II verrechnet. Andernfalls hättest Du ja trotz höheren eigenen Einkommen unberechtigt ALG II in der tatsächlich gezahlten Höhe erhalten.

    Die 250 Euro mindern deinen Bedarf und das JC muss weniger zahlen.

    Gruß

  • Hallo,

    Zum anderen habe ich zb. Diesen Artikel hier gefunden.

    und was sollte das mit Dir zu tun haben? In dem Urteil geht es nicht darum, daß keine ALG-II-Leistungen zurückgefordert werden können, sondern nur darum, wie dies geschieht. Das hat aber alles nichts mit Dir zu tun, denn Du schreibst ja, daß das Jobcenter sich die Rückforderung bereits von den Nachzahlungen der Rentenversicherung geholt habe. Damit ist das von Dir zitierte Urteil vollkommen gegenstandslos für Dich.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!