Profilbogen mit Datenweitergabe rechtens?

  • Hallo Forum!

    In Kürze habe ich auch das "Glück" ALG2-Empfänger zu sein und wurde jetzt beim hiesigen Jobcenter vorstellig um den Erstantrag zu stellen.
    Mit den Antragsunterlagen wurde mir auch ein "Profilbogen" mitgegeben.

    Dieser beinhaltet allerdings einen Passus den ich sehr fragwürdig finde, nämlich dass ich mit meiner Unterschrift zustimme, dass meine Daten elektronisch gespeichert, weiterverarbeitet und notwendige Daten ggf. an Bildungsträger bzw. potentielle Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen.

    Ich habe einen Scan des Profilbogens an diesen Post angehangen, damit ihr die Belehrung im Volltext lesen könnt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens sein kann, dass ich einen Freibrief zur Weitergabe meiner Daten an mir unbekannte Unternehmen erteilen muss?

    Im Gesamttext liest es sich auch so, dass die Unterschrift freiwillig sein könnte, zugleich wird aber auch auf die Mitwirkungspflicht hingewiesen.

    Wie ist die rechtliche Situation hier genau? Kann ich die Unterschrift verweigern?

    Danke für eure Hilfe!

    Gruß
    Hartz2018

    Datei entfernt, wird nicht benötigt

    Grace

  • Meinem Verständnis nach ist die Aufgabe des Jobcenters mir Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten auf die ICH mich dann bewerben kann/muss, aber nicht, dass das Jobcenter meine Daten an mir völlig unbekannte Unternehmen versendet?

    Ich sehe hier einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in mein Hoheitsrecht über meine persönlichen Daten.

    Einmal editiert, zuletzt von Hartz2018 (18. Oktober 2018 um 12:51)

  • Hallo!

    Ergänzend zu Corinna

    Meinem Verständnis nach ist die Aufgabe des Jobcenters mir Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten auf die ICH mich dann bewerben kann/muss, aber nicht, dass das Jobcenter meine Daten an mir völlig unbekannte Unternehmen versendet?

    Das Jobcenter ist sogar verpflichtet dazu:

    (1) 1Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse). 2Die Feststellungen erstrecken sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird.

    Hervorhebung durch mich! Es läuft also bei dir völlig korrekt.

    Gruß

  • Guten Morgen!

    Ich glaube hier gibt es ein kleines Missverständnis:

    Ich habe kein Problem damit, dass die Daten vom Jobcenter erhoben werden sollen. Das ist vollkommen ok für mich.

    Ich habe ein Problem damit, dass ich meine Einwilligung erteilen soll, dass meine Daten durch das Jobcenter an mir unbekannte Unternehmen versendet werden dürfen ohne dass ich da irgendeine Möglichkeit der Kontrolle habe wann und wohin die meine Daten schicken.

    Diesen Passus sehe ich als kritisch und rechtlich nicht haltbar.

    Bin ich mit meinem Rechtsempfinden hier wirklich so auf dem Holzweg?

    Liebe Grüße

    Ps.

    Und wieso wurde jetzt der Profilbogen entfernt?

    Ohne Kenntnis über die wortgetreue Einwilligung die ich unterschreiben soll, kann man die Frage nicht diskutieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Hartz2018 (19. Oktober 2018 um 08:07)

  • Hallo,

    ich kann das alles nicht recht nachvollziehen. Es werden keine datenschutzrechtlich bedenklichen Daten erhoben (Ausnahme wären die freiwillig zu machenden Angaben) und natürlich will das Jobcenter solche Profile arbeitssuchenden Betrieben vorlegen, um eine bestmögliche Vermittlung zu erreichen. Wie anders sollte das Jobcenter das auch machen? Bedenke: je weniger Angaben an eventuell interessierte Arbeitgeber gegeben werden, um so geringer ist die Chance, einen einigermaßen guten Job außerhalb einer reinen Hilfstätigkeit zu bekommen.

    Gruß!

  • Hallo!

    Und wieso wurde jetzt der Profilbogen entfernt?

    Ohne Kenntnis über die wortgetreue Einwilligung die ich unterschreiben soll, kann man die Frage nicht diskutieren.

    Die Profilbögen bekannt und müssen nicht eingestellt werden. Die Daten

    werden erhoben, um die bestmögliche Vermittlung zu ermöglichen.

    Das sollte eigentlich im eigenen Interesse sein schnellstmöglich wieder

    in Arbeit und aus ALG II zu kommen.

    Gruß

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