ALG II Antrag - Ü25 wohnt bei Vater Rentner

  • Guten Tag,

    ich reiche einen ALG 2 Antrag ein und soll nun die Miete angeben. Ich bin Ü25 und wohne bei meinem Vater, dieser bezieht Rente.

    Diese liegt bei 1320 € und die Miete bei 621 € warm (ohne Strom).

    Für üblich zahlte ich den Löwenanteil dieser Wohnung mit 425 €.

    Kann dies Schwierigkeiten ergeben bei dem Antrag? Muss ich meinen Anteil schrumpfen lassen und meinen Vater mehr zahlen oder kann man das erst mal so versuchen?!

    Danke & Grüße.

  • Hallo,

    Du wirst kaum ohne sehr gute Begründung eine im Gegensatz zu Deinem Vater stark überhöhten Mietanteil geltend machen und es wird wohl auf den hälftigen Anteil, also 310,50 € hinaus laufen.


    Allerdings könnte es sein, daß eine Warmmiete von 621 € nicht angemessen ist und dann nach einer Übergangszeit nur noch der angemessene Mietanteil berücksichtigt wird.

    Gruß!

  • Danke Corinna für deine schnelle Antwort. So ähnlich schon befürchtet und lege mir gerade gute Gründe parat...

    Nicht angemessen bedeutet für den hiesigen Mietspiegel oder was meinst du genau?

  • Nicht angemessen bedeutet für den hiesigen Mietspiegel oder was meinst du genau?

    Jein ...

    kann sein dass das Jobcenter einen eigenen "Mietspiegel" bzw. eigene Richtwerte zu den angemessenen Unterkunftskosten hat ...

  • Hallo!

    Ergänzend zu @bass386 Informationen zu Kosten der Unterkunft:

    Wer Hartz 4 bezieht, hat grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld II in Form des Regelsatzes, ebenso wie auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Dabei spielen der angemessene Wohnraum, das Alter, die Höhe der Miete und ob ein Ein-Personen- oder Mehr-Personen-Haushalt vorliegt, eine wichtige Rolle. .................


    Hier findest du dazu eine Liste, die das verdeutlicht. Sie wurde schon

    aktualisiert und eventuell deine Stadt auch dabei:

    Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung

    Gruß

  • Hallo,

    ich fülle nach einem Jahr ALG 1 nun den ALG 2 Antrag aus.

    Ich bin Ü25 und wohne bei meinem Vater, zahle dort Miete. (Er ist Rentner)

    Vorhin las ich im Netz, dass die Anlage VM (Vermögen) nicht ausgefüllt werden muss, wenn man eben nicht über den bekannten Freibetrag kommt und auch sonst kein Vermögen vorzuweisen hat, welches nicht mit dem JC in Ordnung ginge. (Auto <7500 € usw.).

    Ist das richtig?

    Und müssen diese ganzen Nachweise sofort mitgegeben werden?
    Mietvertrag, Kontoauszüge (Online Bank..?) usw

    Danke Euch.

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