ALG II Kosten der Unterkunft beantragen - Elternhaus und bisher nichts bezahlt

  • Hallo Forummitglieder,

    ich (ALG " Empfänger) bin nicht sehr vertraut mit dem Umgang in einem Forum und bitte Fehler nachzusehen.Ich habe Probleme den Antrag KDU auf meine Lebensverhältnisse abzustimmen. Da ich schon immer in meinem Elternhaus (eigene Räumlichkeiten) lebe und bisher nie ein Mietverhältnis zwischen meinen Eltern und mir bestand, möchten wir das nun ändern ( es wird ja alles teurer und meine Eltern können diese Kosten nicht mehr für mich übernehmen). Was genau muß ich also tun? Benötige ich einen Mietvertrag zwischen meinen Eltern und mir und wie kann ich anteilig Nebenkosten ermitteln. Ich war nie Mieter und bin peinlicherweise mit diesem eher kurzen Antrag überfordert.

  • Hallo,

    Da ich schon immer in meinem Elternhaus (eigene Räumlichkeiten) lebe

    handelt es sich um eine abgetrennte Wohnung mit eigenem Bad, Küche usw.? Was heißt das "immer" in Deiner Aussage? Wie alt bist Du? Gehörst Du der Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern an?

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    immer bedeutet das ich meinen Wohnsitz nie offiziell geändert habe. Ich habe einen Raum im Eigenheim meiner Eltern (nenne es scherzhaft Kinderzimmer) und benutze Küche, Bad sowie Lagerraum (Keller) mit ihnen zusammen. Meine Eltern sind Rentner somit sind wir soweit ich weiß eine Haushaltsgemeinschaft. Ich bin über 25. Danke dir für deine Rückmeldung.

  • Hallo noch einmal,

    kann mir wirklich niemand bei diesem Antrag helfen? In meiner Nähe gibt es keine Anlaufstelle die mich in dieser Hinsicht berät und das Jobcenter ist wenig Auskunftsfreudig bzw. würde mir die Anreise nicht finanzieren da ich keine Einladung erhalten habe. Bitte, vllt. ist/war ja jemand in der gleichen Situation und konnte diesen Antrag erfolgreich ausfüllen. Danke

  • Hallo,

    stelle einen Antrag auf ALG II.

    Allerdings wird es zu Nachfragen kommen. Erstens wird das Jobcenter von der Regelvermutung ausgehen, daß Dir Deine Eltern finanziell unter die Arme greifen, womit zweitens auch die plötzliche Einforderung von Miete erklärt werden muß.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    Ich bin (wie geschriben) bereits ALG2 Empfänger. Nur bisher habe ich keine KDU in Anspruch genommen. Das Jobcenter kann gerne nachfragen warum ich diese erst jetzt beantrage. Dafür habe ich eine plausible Antwort die selbst dem Jobcenter einleuchten müßte. Aber darin besteht nicht mein Problem. Kann es sein das ich einen falschen Antrag erhalten habe? Da die KDU Anlage einfach nicht in meine Situation zu übersetzen ist. Grüße

  • Hallo,

    wieso sollte die Anlage KdU nicht richtig sein? Du gibst dort die anteiligen Mietkosten an, die Deine Eltern nun von Dir verlangen und fertig.

    Dafür habe ich eine plausible Antwort die selbst dem Jobcenter einleuchten müßte.

    Daran wage ich zu zweifeln, aber ist auch egal.

    Gruß1

  • wieso sollte die Anlage KdU nicht richtig sein? Du gibst dort die anteiligen Mietkosten an, die Deine Eltern nun von Dir verlangen und fertig.

    Hm na wenn du meinst ...

    Aber irgendwie fühle ich mich hier nicht informiert. Mag sein das ich mich blöd bei diesem Antrag anstelle ...

    Ich benötige einen Untermietvertrag oder? Und die Nebenkosten die auf das gesamte Eigenheim entfallen werden durch drei (Vater, Mutter und meine Person) aufgeteilt?

    Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft (trotzdem wurde das in dem KDU Antrag durch eine entsprechende Nummer deklariert).

    Was notiere ich unter Gebäude bezugsfertig seit ... (mein Geburtsdatum etwa)

    Danke erstmal das du dich überhaupt mit dem Thema befasst.

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    Grace

  • Um Kosten für die Unterkunft bewilligt zu bekommen, benötigt man i.d.R. einen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag. Ob du die Kosten tatsächlich zu einem Drittel anrechnen kannst, halte ich für fraglich, denn du bewohnst ja nur einen kleinen Teil der Wohnung. Evtl. wird hier Prüfdienst einen Hausbesuch machen.

    Zudem wird es wie Corinna schon schrieb, zu weiteren Fragen des Sachbearbeiters bzgl. der plötzlich zu zahlenden Miete kommen.

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