ALG II Erstantrag und Fragen

  • Hallo Leute, ich bin neu hier ich hoffe ihr könnt mir Helfen.

    Ich habe Hartz 4 beantragt, ich habe den alle unterlage gebracht die SIe haben wollten dann hab sich die Frau dort meine Kontoauszüge angeguckt und meinte wo ist ihr gehalt eingegangen . Ich hab es ihr erklärt das ich mein <Geld immer Bar bekommen habe. Jetzt will Sie von mir eine Zuflussbescheinigung ??OoO Ich habe keine Ahnung was das ist. Mein alter Arbeitgeber war in xxx ich lebe jetzt hier in xxx wie soll ich an so etwas rankommen ? Und das andere thema ist die Verlangen jetzt von mir das ich bewerbungen schreiben soll aber ich habe garkein Geld um bewerbungsfotos zu machen oder Geld um mir ein ticket zu kaufen das ich mich überhaupt irgendwo Vorstellen soll.

    Was ist diese Zuflussbescheinigung ? Muss ich jetzt diese Vermittlungsvorschläge schon anehmen ? obwohl ich noch kein Geld kriege ? Und wenn ja wie soll ich das anstellen ?

  • Hallo,

    Jetzt will Sie von mir eine Zuflussbescheinigung ?

    das ist eine Bescheinigung Deines altes Arbeitgebers, wann Dein letzter Lohn in welcher Höhe gezahlt wurde.

    wie soll ich an so etwas rankommen ?

    Es soll so komische Sachen geben - ich glaube, die nennt man Telefone. Wie wärs damit?

    Muss ich jetzt diese Vermittlungsvorschläge schon anehmen ? obwohl ich noch kein Geld kriege ?

    Selbstverständlich mußt Du diese annehmen - schließlich willst Du ja ALG II auch für diesen Monat bekommen.

    Und wenn ja wie soll ich das anstellen ?

    Für Fotos und dergleichen im Zusammenhang mit einer Bewerbung stehende Sachen kannst Du einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

    Gruß!

  • Ich habe ihr doch die Abrechnungen gegeben.

    Mein alter Arbeitgeber sagt er weiss nicht was so eine Zuflussbescheinigung ist, er kann mir nur meine alten Abrechnungen nochmals neu geben.

    Danke für den tipp mit dem Telefon da bin ich auch selbst schon drauf gekommen.

    Und mit den kosten für die Fotos kann das amt das erst bewiligen wenn mein Antrag durch ist.

  • Hallo,

    Ich habe ihr doch die Abrechnungen gegeben

    aus einer Abrechnung geht aber nicht hervor, wann Du den Lohn ausgezahlt bekommen hast. Und genau dafür wird die Bescheinigung benötigt.

    Und mit den kosten für die Fotos kann das amt das erst bewiligen wenn mein Antrag durch ist.

    Sicher. Aber es ging in Deiner Frage um Vermittlungsvorschläge und nicht Bewerbungskosten. Für einen Vermittlungsvorschlag benötigst Du keine Paßfotos.

    Gruß1

  • Und das andere thema ist die Verlangen jetzt von mir das ich bewerbungen schreiben soll aber ich habe garkein Geld um bewerbungsfotos zu machen oder Geld um mir ein ticket zu kaufen das ich mich überhaupt irgendwo Vorstellen soll.

    ich dahte hier helfen einem die Leute, ihr seit ja schlimmer als die argee

  • Hallo!

    ich dahte hier helfen einem die Leute, ihr seit ja schlimmer als die argee

    Dieser Satz ist allerdings irgendwie erklärungsbedürftig. Wie wären

    denn deine Vorstellungen von Hilfe? Dir die bestehende Rechtslage

    vermitteln, dass wäre unsere Vorstellung von Hilfe.


    Gruß

  • Hallo,

    ich dahte hier helfen einem die Leute, ihr seit ja schlimmer als die argee

    Nun ja. wenn wir schlimmer als die "argee" sind, mußt Du wohl auf unsere von Dir "gedahte" Hilfe verzichten.

    Aber nochmal zu Deinem Anliegen, bei dem wir ja angeblich nicht helfen:

    aber ich habe garkein Geld um bewerbungsfotos zu machen oder Geld um mir ein ticket zu kaufen das ich mich überhaupt irgendwo Vorstellen soll.

    Nachdem ich schon über so altmodische Sachen wie "Telefon" aufklären durfte (was ja auch keine Hilfe war), verrate ich Dir noch ein zweites Geheimnis: In Zeiten von etwas, was manche Leute als "Internet" bezeichnen, ist ein Bewerberfoto zumindest in etlichen Berufsrichtungen nicht unbedingt notwendig. Bei einer Bewerbung dort muss man andere unausstehliche Sachen machen: sich einigermaßen - ohne etliche Rechtschreibfehler innerhalb eines Satzes - darüber äußern, warum der angebotene Job interessant ist. Oder so. Wenn dann tatsächlich ein Arbeitgeber Interesse an Deiner Person zeigt, kannst Du mit dem entsprechenden Nachweis ohne Probleme z.B. Kosten für die Fahrt zum Arbeitgeber oder meinetwegen auch ein Foto im voraus beantragen und bekommen.

    So, und nun kannst Du weiter jammern, dass Dir niemand hilft

    Gruß!

  • Meine Vorstellung von Hilfe währe in etwa so.

    Wie sieht so eine Zuflussbescheinigung aus ? Kann jemand vieleicht so eine Vorlage geben und mein alter Cheff unterschreibt die einfach.
    Kann mein Arbeitgeber einfach was auf einem Zettel schreiben und Stempel drauf und fertig ?

    Kann ich dehnenn nichts schreiben das ich mein Gehalt in Bar bekommen habe ? Schliesslich steht es ja auch auf den Abrechnungen drauf Betrag erhalten und meine Unterschrift ist drunter.

    Und die andere Sache ich habe keinen einzigen Cent Wie soll ich entwas ausdrucken ??? Man braucht doch geld für solche Sachen.

    Und wie kann es sein das ich so etwas machen muss, wenn ich nichtmals weiss ob mein Antrag überhaupt bewiligt wird ? Das kann ja noch eine ganzen Monat dauern soll ich so lange verhungern

  • Wie sieht so eine Zuflussbescheinigung aus ? Kann jemand vieleicht so eine Vorlage geben und mein alter Cheff unterschreibt die einfach.

    Kann mein Arbeitgeber einfach was auf einem Zettel schreiben und Stempel drauf und fertig ?

    Dein Chef soll einfach auf den Abrechnungen draufschreiben, wann du das Geld erhalten hast. Dies unterschreiben, stempeln und fertig.

  • Hallo,

    Meine Vorstellung von Hilfe währe in etwa so.

    Wie sieht so eine Zuflussbescheinigung aus ? Kann jemand vieleicht so eine Vorlage geben und mein alter Cheff unterschreibt die einfach.

    Nein, deine Vorstellung ist falsch. Es ist einem Arbeitgeber ohne weiteres zumutbar, einfach und ehrlich anzugeben, wann er Deinen letzten Lohn gezahlt hat. Dafür benötigt man keine Vorlage.

    Kann ich dehnenn nichts schreiben das ich mein Gehalt in Bar bekommen habe ? Schliesslich steht es ja auch auf den Abrechnungen drauf Betrag erhalten und meine Unterschrift ist drunter.

    Laut Deinem ersten Beitrag hast Du das ja bereits dem Jobcenter mit den Barauszahlungen mitgeteilt. Allerdings sind Lohnauszahlungen in bar in der heutigen Zeit ziemlich unüblich. Eine Abrechnung allein sagt nichts darüber aus, wann der Lohn ausgezahlt wurde. Aber genau über das wann interessiert sich das Jobcenter. Was ist also das Problem für Deinen Arbeitgeber, Dir eine Bescheinigung über das Datum der Auszahlung zu geben?

    Und die andere Sache ich habe keinen einzigen Cent Wie soll ich entwas ausdrucken ??? Man braucht doch geld für solche Sachen.

    Wer hat bisher etwas von Drucken geschrieben? Wenn du Dir meinen Beitrag #8 durchgelesen hättest, würdest Du ahnen können, daß sich heutzutage Bewerbungen in den meisten Fällen im Internet machen lassen. Dafür aber braucht man dann keine Ausdrucke. Und komme mir jetzt nicht wegen dem Geld für das Internet - mit jeder Antwort von Dir beweist Du, daß Du dafür Geld hast.

    Und wie kann es sein das ich so etwas machen muss, wenn ich nichtmals weiss ob mein Antrag überhaupt bewiligt wird

    Tja - der ewige Konflikt. Der in deinem Fall aber kaum ein solcher sein dürfte. Laut deinen bisherigen Angaben scheitert die Bewilligung allein an der fehlenden Bescheinigung des alten Arbeitgebers, wann er Dir den letzten Lohn gezahlt hat. Dazu wurden Dir hier nun etliche Hinweise gegeben. Wenn Du diese Bescheinigung bei dem Amt abgegeben hast und nicht zeitnah entscheiden wird, gibt es durchaus Möglichkeiten, das ganze zu beschleunigen. Aber mangels dieser Bescheinigung bist Du noch nicht so weit, über diese Möglichkeiten (die wir Dir dann gerne erläutern können - trotz der ja angeblich nicht vorhanden Hilfe) nachzudenken.

    Und wie kann es sein das ich so etwas machen muss, wenn ich nichtmals weiss ob mein Antrag überhaupt bewiligt wird ?

    Du hast ab diesem Monat ALG II beantragt. Damit hast Du ab diesem Monat nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten bei Bezug von ALG II. Es handelt sich bei dieser Sozialleistung nicht um ein Glücksspiel nach dem Motto "erst wenn ich Geld vom Jobcenter bekomme, mache ich das, was das Jobcenter von mir will". Es geht hier um Deinen Lebensunterhalt (und ja, auch den gefüllten Kühlschrank und dem "verhungern") und also um Dich selbst. Dein ureigenstes Interesse sollte es also sein, schnellstmöglichst diese Bescheinigung vom Arbeitgeber einzuholen statt hier immer wieder und wieder nach Konsequenzen nachzufragen, die in deinem Fall in Sachen Vermittlung und Bewerbung noch gar nicht eingetreten sind.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!