Aufstocker nach Wohnungslosigkeit - Fragen zu möglichen Anträgen nach Umzug

  • Guten Abend liebe Forengemeinde!

    Ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr..

    Da ich bei der Suche nicht viel gefunden habe was auf meine Situation passt, dachte ich mir es wäre vielleicht Sinnvoll einen eigenen Thread mit meiner Situation zu erstellen hmm

    Ich beziehe derzeit ALG-I (ab 03/2017 ~739€ monatlich) und nehme seit 06/2017 an einer Umschulung teil (auch über die Arbeitsagentur).

    Da ich zur Anfangszeit der Umschulung mit meiner damaligen Freundin zusammengelebt habe, war das Jobcenter nie ein Thema (ihr Gehalt hielt uns über Wasser), allerdings hat sich das schlagartig geändert nachdem wir uns im Mai getrennt haben und ich Wohnungslos wurde dash

    Gott sei Dank konnte ich bei einem Mitschüler die Couch besetzen und auch die ein oder andere Nacht bei anderen Bekannten verbringen (finde Brücken nur zum überqueren toll), ist aber natürlich keine Lösung auf Zeit. Also habe ich versucht eine eigene Bleibe zu finden, was sich mit dem bereits erwähnten "Einkommen" als äußerst schwierig (beinahe Unmöglich) herausgestellt hat, aber vielleicht kennt man das ja..

    Bin dann im Juli beim Jobcenter vorstellig geworden, da man mir erzählt hat ich könnte ja einen "Umzug" und damit verbunden aufstockend ALG-II beantragen, habe alles mögliche eingereicht und mich natürlich brav (finanziell) nackig gemacht und Mietangebote abgegeben, bis es nach einigem hin und her tatsächlich mal zu einer Zusage kam.. (Die Katze beißt sich in den Schwanz wenn keine Wohnung = keine Mietkosten = kein Bedarf, kein Bedarf = kein Aufstocken = keine Wohnung) pillepalle

    Ich habe zum 1.8. eine unrenovierte Wohnung für 320€ inkl. NK bekommen, plus 55€ Abschlag für Gas (Warmwasser und Heizung), Kaution beträgt 600€ und glücklicherweise habe ich einen sehr verständnisvollen Vermieter gefunden.

    Meine Leistungsgewährung beträgt jetzt 81,20€ (habe für August aber, warum auch immer, nur 35€ bekommen) und versuche damit über die Runden zu kommen, was auch nicht gerade einfach ist wenn man Material zum renovieren und Einrichtungsgegenstände kaufen will (zum Glück sind EBK und Couch aber vorhanden)..

    Was mich schlussendlich zu den eigentlichen Fragen führt:

    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt / welche Anträge kann ich tatsächlich stellen?

    (Dazu sei gesagt man hört halt einiges von Bekannten, aber ob das dann tatsächlich so stimmt?)

    Erstausstattung:

    Hatte ich vor 4 Jahren schon einmal in einer anderen Stadt unter anderen Umständen, bin aber hier im Forum auf folgendes gestoßen:

    Erstausstattungen sind aber auch erforderlich

    - nach einer Trennung/Scheidung (BSG 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R)

    - bei Anmietung einer Wohnung durch Wohnungslose (BSG 23.03.2010 – B 14 AS 81/08 R)

    usw..

    Kaution:

    Soll dafür wohl sowas wie ein Darlehen geben?

    Renovierung:

    Habe gehört da soll es einen Zuschuss geben?

    Würde mich über Input freuen und hoffe ich konnte fürs erste genug Informationen bereit stellen, bei zweckdienlichen Fragen stehe ich natürlich gerne Rede und Antwort..

    Freundliche Grüße

    Manuel

  • Vorab ein paar Fragen:

    #1 Als du dich getrennt hast, hast du da keine Sachen mitgenommen?

    #2 Was bedeutet die Wohnung ist unrenoviert? Bitte den baulichen Zustand beschreiben bzw. das was gemacht werden muss.

    #3 Was steht im Mietvertrag bzgl. der Renovierung?

  • #1 habe im grunde genommen nur "meine 7 sachen" mitgenommen, also papierkram, klamotten, technik, was sich halt so ansammelt

    #2 unrenoviert bedeutet in dem sinne, dass weder der vormieter, noch der eigentümer, etwas gemacht hat um die wohnung instand zu setzen..

    böden (brauchbar) sind drin, wände sind komplett zu streichen da der vormieter raucher war und alles gelb ist, die toilette ist asbach uralt und hat schon einige kaputte fliesen..

    #3 im mietvertrag steht drin dass ich die wohnung unrenoviert übernehme (letzte renovierung vor 3 jahren) und ich die aufbereitung der wohnung selbst gestalte.. für einen genauen wortlaut müsste ich den mietvertrag suchen pardon

  • Man muss hier unterscheiden zwischen Renovierung und Sanierung. Wenn z.B. die WC alt ist und einige Fliesen kaputt sind, geht es eher in die Richtung von einer Sanierung und würde wahrscheinlich nicht übernommen (maximal als Darlehen).

    Mache eine Liste, was für die Einzugsrenovierung benötigt wird und stelle einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Viele Jobcenter haben hierfür eine Liste, mit vorgegebenen Summen die gezahlt werden. Oftmals erfolgt im Rahmen eines solchen Antrags ein Hausbesuch des Jobcenters. Da kommen ein oder zwei Mitarbeiter des Jobcenters vorbei und schauen was tatsächlich für die Renovierung benötigt wird. Den Vorschlag für einen Hausbesuch kannst du auch selber machen, kommt bei deinem Sachbearbeiter mit Sicherheit gut an ;) .

    Auch einen Antrag auf die Übernahme der Mietkaution kannst du stellen. Entweder gibt es in deinem Jobcenter Vordrucke oder du schreibst einen Zweizeiler, dass du um Übernahme der Mietkaution bittest und diese an den Vermieter (mit Name, Anschrift, Kontoverbindung) überwiesen werden soll. Die Mietkaution wird als Darlehen gewährt und mit monatlich 10 % der Regelleistung zurückgezahlt.

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