Erstes Einkommen Teilzeit, zu hohe Anrechnung?

  • Guten Abend alle zusammen,

    ich habe am 04.09. eine Teilzeitstelle angefangen. Mindestlohn bzw 9 Euro, 20h Woche, provisionsabhängig. Besser als nichts (nach Elternzeit). Habe aber jede Woche fast 40 Euro Fahrtkosten. Mehr als 25h kann und möchte ich aktuell aufgrund meiner noch sehr kleinen Tochter noch nicht.

    Hab meinen Arbeitsvertrag beim Amt eingereicht, ich wurde gefragt, welchen Lohn ich erhalte, konnte ich nicht beantworten, außer 9 Euro die Std, 20h Woche.

    Im allerbesten Fall, wenn ich eine gute Provision erarbeite, hier und da mal ein,zwei Stunden länger/weniger mache, könnte es zwischen 700-900 Brutto sein.

    Ich kann das mit meiner neuen Steuerklasse und Kind als Alleinerziehende absolut noch nicht einschätzen. Man wollte mir einfach 900 Euro anrechnen, sodass ich nur noch 380 Euro zum 01.10 bekomme. Da mein Lohn erst zum 15. des Monats kommt und ich Verbindlichkeiten wie Miete etc habe, ist der Betrag einfach zu wenig und wir einigten uns darauf, dass alles beim Alten bleibt, ich die Lohnabrechnung einreichen soll sobald ich diese habe und die Leistung dann angepasst und zuviel gezahltes zurückgezahlt wird. Ich habe unterschrieben, dass ich die komplette Überzahlung mit meinem ersten Lohn sofort tilgen kann (nicht muss.) Guten Willen zeigen und so. Nun habe ich heute einen Bescheid im Briefkasten gehabt, dass mir einfach so 900 Euro angerechnet werden, ohne irgendeine Grundlage (hab ja erst am 04.9 angefangen) und ich zum 01.10 nur noch die 380 Euro erhalte. Es ist noch absolut nicht, null absehbar, welchen Lohn ich zum 15.10. erhalte.


    Wie zahle ich am 01. meine Miete, meine Raten, meine Abschläge, wie bezahle ich den Sprit für die Arbeit? Ist das wirklich rechtens so? Ich bin ehrlich gesagt total schockiert und auch sehr traurig und böse darüber, dass ich nun so einen Bescheid erhalte. Was kann ich tun? ;(


    Vielen Dank und einen schönen Abend.

  • und wir einigten uns darauf, dass alles beim Alten bleibt, ich die Lohnabrechnung einreichen soll sobald ich diese habe und die Leistung dann angepasst und zuviel gezahltes zurückgezahlt wird

    Das kann man so machen, wird auch oft gemacht, ist aber falsch, obwohl es auf dasselbe hinausläuft. Du musst Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen, welches dann zurückzuzahlen ist.

    Wieviel Bruttoeinkommen angerechnet wurde, ist nur für den Freibetrag interessant. Wieviel wurden als Nettoeinkommen berücksichtigt?

    Wie kommst du zur Arbeit? Mit dem PKW oder per Bus/Bahn? Und wenn du mit dem PKW fährst, wie weit ist die Entfernung zur Arbeitsstätte?

    Als Unterlagen für die zukünftige Leistungsberechnung wirst du folgendes einreichen müssen:

    - Arbeitsvertrag, sofern dieser nicht schon dem Arbeitsvermittler und dem Sachbearbeiter vorliegt

    - Lohnabrechnung (jeden Monat)

    - Nachweis über den Zufluss des Gehalts (z.B. durch Kontoauszug/einmalig)

  • Da frage ich mich ernsthaft, wieso man mir das anders zusagt und von einem Darlehen nicht spricht bzw mich darauf hinweist. Ganz toll.

    900 anzurechenendes Einkommen, 150 Sozialabgaben, daneben steht "fiktiv".

    AV liegt vor.

    Reicht da ein formloses Schreiben? Fällt das Darlehen in Höhe meiner vorherigen Leistung aus?

    Vielen Dank für die Antwort.

  • 900 anzurechenendes Einkommen, 150 Sozialabgaben, daneben steht "fiktiv".

    vorläufiges Einkommen, da das genaue Einkommen noch nicht feststeht.

    Meiner Meinung nach sollte man das Arbeitseinkommen ein wenig höher ansetzen lassen, das erspart beiden Seiten viel Zeit und Nerven. Ansonsten kann es passieren, dass es jeden Monat zu einer Überzahlung kommt die dann zurückgefordert werden würde.

    Mit einreichen deiner Lohnabrechnung, solltest du eine Neuberechnung der Leistungen verlangen.

    Reicht da ein formloses Schreiben? Fällt das Darlehen in Höhe meiner vorherigen Leistung aus?

    Zweizeiler reicht da vollkommen aus, wobei manche Jobcenter einen Vordruck haben. Du kannst in dem Antrag die Summe nennen, die du zur Überbrückung benötigst. Allerdings sollte diese nicht höher sein, als dein ehemaliger Anspruch abzgl. deinem jetzigen Anspruch.

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