Fallbeispiele für Bedarfsgemeinschaften

  • Hallo,

    ich hätte eine fachliche Frage welche Personen nach §7 SGB II konkret eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

    Folgendes Beispiel: Unverheiratetes Paar (50 Jahre, beide erwerbsfähig), die Frau hat ein Kind (24). Das Kind (w) wohnt noch bei der Mutter und hat selber ein 2 Jähriger Kind.


    Nach §7 Absatz 3 Nr. 1 gehören zur Bedarfsgemeinschaft die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Das trifft sowohl auf die Frau, den Mann als auch auf das Kind (24) zu. Die Personen gehören aus dem Gesichtspunkt zur Bedarfsgemeinschaft. Der §7 Absatz 3 Nr. 1 bezieht sich wirklich auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Haushalt? Damit ist nicht die Person gemeint, die den Antrag stellt?

    Das Kind (24) könnte auch nach §7 Absatz 3 Nr. 4 zur Bedarfsgemeinschaft gehören? Gehört das Kind jetzt nach Nr. 1 zur Bedarfsgemeinschaft (erwerbsfähiger Leistungsberechtigte) oder Nr. 4 (Kind einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten)? Je nach Sichtweise würde man da auf verschiedene Konstellationen kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Also wir schneiden das Thema grob im Wahlpflichtfach in der Ausbildung an.

    Es war dann auch die Rede, dass zwei Bedarfsgemeinschaften gebildet werden. Einmal die Eltern und dann das Kind, wobei das dann eine Haushaltsgemeinschaft aus zwei BG`s wäre. Aber warum ist das so? Das widerspricht aus meiner Sicht §7 Abs. 3 SGB II

    Nach §7 Absatz 3 wäre das für mich eine Bedarfsgemeinschaft (siehe o.g. Ausführungen). Wird Bedarfsgemeinschaft noch mal irgendwo definiert? Aus §7 Absatz 3 kann man schon irgendwie erkennen, dass eine Bedarfsgemeinschaft primär was mit Familie/Partner zu tun hat, anders als bei der Haushaltsgemeinschaft. Aber warum muss (kann) das Kind mit seinen Kind eine eigene BG bilden? Das ist für mich aus §7 Absatz nicht ersichtlich.

    Ebenfalls verstehe ich diese "Doppelzuordnungen" nicht. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Mehrzahl). Also alle erwerbsfähigen Personen im Haushalt die Leistungsberechtigt wären? Oder? Das Kind (24) könnte sowohl erwerbsfähiger Leistungsberechtigter sein (Absatz 3 Nr. 1) oder halt das Kind eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bzw. Partners (Absatz 3 Nr. 4). Wobei ich Absatz 3 Nr. 4 nur nehmen würde, wenn das Kind nicht unter Nr. 1 fällt.

  • Hallo,


    würde die Tochter mit Kind bei der BG der Eltern angerechnet werden, würde eine Konkurrenzsituation entstehen, weil von der Zugehörigkeit zu einer BG ja die Höhe der Regelsätze abhängt. In dieser Konstellation würde also die Tochter mit Kind wesentliche niedrigere Regelsätze trotz eines im Prinzip durch das Kind begründeten erhöhten Aufwand erhalten. Abgesehen davon kann das Baby nur einer BG angehören - entweder die der Großeltern oder die der Tochter. Um dieses Problem zu umschiffen, wurde hier die Möglichkeit geschaffen, daß das Kind zusammen mit dem Baby eine eigene BG bildet, was durch die laufende Rechtsprechung auch mehrfach bestätigt ist. Diese eigene BG gilt jedoch nicht während der Schwangerschaft, sondern erst nach Geburt des Kindes.

    Das ganze entspricht dann auch den reelen Lebensverhältnissen als eine künstliche Zuordnung der Tochter zur BG der Eltern mit entsprechenden finanziellen Einbußen.

    Gruß!

  • Ich glaub mein Verständnisproblem liegt u.a. in §7 Abs. 3 Nr. 1

    Wer wären den in meinem Eingangsbeispiel die "erwerbsfähigen Leistungsberechtigten"? Wenn man davon ausgeht, dass alle hilfebedürftig sind.

  • Hallo,

    Das ist keine Hausarbeit. Wir haben das Thema nur angeschnitten um grob zu wissen worum es da überhaupt geht. Das Thema ist eigentlich schon durch. Ich würde es nur abschließend verstehen, aber nicht im ganzen Unterricht dafür verschwenden, da u.a. jetzt noch noch der ganze Kram mit den Lohnzetteln/Steuerklassen ansteht.

    Was für mich "die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" wären habe ich ich schon im ersten Beitrag erwähnt. Es wäre auch mal schön gewesen auf meine Ausführungen einzugehen und die § nicht total zu ignorieren.


    Sowohl die Mutter, Ihr Freund und Kind wären für mich nach §7 Absatz 1 leistungsberechtigt, da die Bedingungen erfüllt sind. Absatz 3 Nummer 1 spricht dann davon, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Also alle drei Personen. Das 2 jährige Kind wäre dann aufgrund von Nummer 4 auch mit enthalten. Wenn man nur §7 betrachtet, dann ist das für mich logisch. Was mich total verwirrt, dass man in Nr. 1 von "die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" spricht. Also wirklich die Mehrzahl. Würde da Einzahl stehen, dann hätte ich kein Problem. Andere Quellen im Internet gehen irgendwie auch davon aus, dass damit der Antragsteller bzw. nur eine einzelne Person gemeint ist. Sogar das Ministerium für Arbeit und Soziales spricht auf Ihrer Webseite auf von "die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person". Der Gesetzestext spricht aber von mehreren Personen und wenn mehrere leistungsberechtigte Personen im Haushalt leben, von welcher Person wird dann ausgegangen? Mir fehlt da irgendwie der rote Faden. Warum spricht Nr.1 von mehreren Leistungsberechtigten und wie definiert sich eine Bedarfsgemeinschaft?

    Grüße

  • Hallo!

    ;) Eigentlich ist das hier ein Hilfeforum für Leistungsberechtigte.

    Es scheint mir hier etwas deplaziert, dein Thema. Denn du hast doch

    offensichtlich selber keine Probleme mit dem Leistungsbezug. Deshalb

    gerne erneut Corinna :

    Hallo,


    sorry - aber wir sind nicht dazu da, bei Hausarbeiten zu helfen. Lies Dir die Verwaltungsrichtlinien zu § 7 durch, da wird Dir dann weiter geholfen.


    Gruß!

    Es wäre wirklich gut, wenn du das berücksichtigen würdest. Denn wir verwenden

    unsere knappe Freizeit dazu wirklich Hilfesuchenden bei Problemen zu helfen.

    Gruß

  • Warum sollte der Satz "die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" Mehrzahl sein? Es kann die Mehrzahl sein, muss aber nicht.

    Wenn da stehen würde "die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person" passt der ganze Gesetzestext nicht mehr zusammen.

  • Hallo,

    und nochmal: das hier ist kein Forum für rein theoretische Grundsatzfragen (obwohl ich in deiner Anfrage keine Grundsatzfrage sehe, sondern ein Verständnisproblem Deinerseits).

    Wir versuchen hier, Leute mit tatsächlichen Problemen zu helfen und haben weder Zeit noch Ressourcen, nun auch noch auf theoretische Fragen zu beantworten.

    @bass386 und meine Wenigkeit haben Dir Hinweise gegeben, wie Du die bei eventuellen Recherchen weiter denken und suchen solltest.

    Damit ist es aber genug. Es liegen hier so einige Anfragen mit echten Problemen herum, die auf eine Antwort warten.

    Thema geschlossen.

    Gruß!

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