Umschulung zum Fachinformatiker mit Bildungsgutschein und Umzug anderes Bundesland

  • Hallo, ich habe vor kurzem mit meiner Arbeitsvermittlerin einen Termin abgemacht, für eine Weiterbildung. Diesen Termin habe ich wahrgenommen und der Träger gab mir eine Schriftliche bestätigung mit, dass ich für diese Weiterbildung geeignet bin. Meine Arbeitsvermittlerin meinte beim nächsten Termin, dass ich vorher eine "Vorschaltmaßnahme" absolvieren muss, damit das JC sicher gehen kann, dass ich die Weiterbildung ohne Fehlzeiten und mit genug Motivation absolviere. Dem habe ich erstmal zugestimmt und habe gefragt ob man in der EGV schriftlich festhalten kann, dass ich nach der erfolgreichen Absolvierung der "Vorschaltmaßnahme" einen Bildungsgutschein für die Weiterbildung erhalte.
    Daraufhin meinte sie dass dies nicht der Standart ist, nicht möglich sei und sie so eine EGV nicht aushändigen wird, sondern dass ich auf ihr "Wort vertrauen" solle dass ich nach dieser Maßnahme einen Bildungsgutschein erhalte.
    Nun meine Frage, ist die von mir beschriebene EGV wirklich nicht möglich? Ihre begründung war dass sie es nicht schriftlich bestätigen kann, weil das JC das Geld für den Bildungsgutschein ja zurückhalten müsse und man nicht sicher sagen kann ob ich die "vorschaltmaßnahme" auch sicher absolviere.

    Dies ist meines erachtens nach doch völlig irrelevant da ich den Bildungsgutschein ja auch nur erhalte wenn ich die "Vorschaltmaßnahme" mit Erfolg absolviere.
    Ich bin mir nun unsicher ob ich so eine EGV unterschreiben sollte , die mich in eine Maßnahme steckt , aber nicht die Weiterbildung abdeckt. Ich habe noch keine EGV erhalten dies soll beim nächsten Termin geschehen.

  • Hallo,

    das klingt nicht sehr vertrauensvoll.

    Was soll denn Inhalt dieser *Vorschaltmaßnahme* sein? Wie lange soll die dauern?

    Wie kann denn irgendeine Massnahme vor einer Weiterbildung ermitteln oder sogar bestätigen, dass man DANN die Weiterbildung ohne Fehlzeiten und mit genügend Motivation macht?

    Das ist ja ausgesprochener Humbug.

    Sind die Träger unterschiedliche Firmen?

    Ich würde eine solche EGV auf keinen Fall unterschreiben. Wort hin oder her------

    Darf ich fragen, in welchem Bereich die Weiterbildung erfolgen soll? Und wie lange die dauern würde?

  • Hallo, die „Vorschaltmaßnahme“ soll ebenso wie die Weiterbildung im Bereich Security erfolgen. Ich habe auch die Möglichkeit einer Maßnahme im Bereich des Bewerbungstrainings.

    Das weiß ich auch nicht sie begründet es damit dass sie angeblich nicht genug Motivation sehe und ich mich in dieser Maßnahme erst beweisen müsse. Die Träger sind soweit ich weiß unterschiedlich.

    Die Weiterbildung würde 8 Monate dauern und beinhaltet einen Führerschein und wegen den hohen Kosten soll ich mich wie gesagt erst beweisen.

    Verstehe das ganze auch nicht ich meine mir ist es relativ egal ob ich die Maßnahme machen soll, aber ich werde sie nicht antreten ohne eine Sicherheit, dass ich die Weiterbildung finanziert bekomme.

  • Klingt immer noch nicht besser.

    Wenn sie jetzt schon nicht genügend Motivation sieht--- wird die Vorschaltmassnahme auch nicht mehr zaubern.search

    Weiterbildung heißt grundsätzlich, dass man schon in dem Bereich *Security* gearbeitet hat und dort beim WB-Träger mittels Bildungsgutschein mehr Kenntnisse für bessere Jobs in diesem Bereich bekommt.

    Viele Träger bieten verschiedene Weiterbildungen an, auch welche mit Bildungsgutschein finanziert...

    Viele nennen sich nur Weiterbildungsträger, bilden aber auch in Grundlagen aus...kommt eben auf die Nachfrage an.

    Weißt du, was das Ergebnis der Weiterbildung ist? Ein Zertifikat? Oder eine IHK-Sachkundeprüfung?

    Du hast doch sicher einen Flyer von dem Träger bekommen.

    Oder eine Massnahme im Bereich Bewerbungstraining??

    Sorry, aber das klingt alles wie:

    Deine Fallmanagerin oder Vermittlerin muss dich aus der Statistik kriegen---- auf jeden Fall erst ´ne Massnahme.

    So sehe ich das.?(

    Was stellst du dir vor, was du danach arbeiten könntest? Oder ist dir der Führerschein besonders wichtig?

  • Hallo, habe ihr das gleiche gesagt aber sie verwies immer auf das viele Geld was die Weiterbildung (bzw Umschulung habe grade nochmal nachgeguckt) Kosten würde da müssten sie sichergehen dass ich es auch durchziehe.

    Also nach abschluss erhält man ein Zertifikat der IHK und die dauer der Umschulung beträgt 8 Monate, ich habe keinen flyer bekommen allerdings gibt es online einen, ich könnte den Link Posten wenn das hier erlaubt ist.

    Ja so habe ich auch das Gefühl, dass es denen nur darum geht mich aus der Statistik zu kriegen.
    Der Führerschein ist mir schon sehr wichtig, da er mir eben zu viel mehr Stellen die Tür öffnet. Arbeitsmäßig sieht es so aus , dass es direkt neben dem Träger der für die Umschulung zuständig ist einen Arbeitsvermittler gibt (dort arbeiten die gleichen leute wie beim Träger) und sie meinten dass ich zu 100% einen Job danach bekomme.

    Corinna die Maßnahme würde 2 Monate dauern und wegen des Beginns wollte sie mich morgen Anrufen.

  • sie meinten dass ich zu 100% einen Job danach bekomme.

    Jajaja. Ganz viele Träger schreiben das sogar auf ihre Webseiten--------- wie prüft man das nach?

    Der Führerschein ist auf jeden Fall ein sehr großes Plus, aber wie du schon erkannt hast, eine Garantie, dass der *Vorschalter* dir genügend Motivation und 0 Fehlzeiten bescheinigt, hast du nie.

  • Also der Typ meinte dass überall nach Security leuten gesucht wird und er mir auch ohne Umschulung sofort einen Job anbieten könnte...

    Ja aber es muss doch möglich sein die Umschulung in der EGV schriftlich festzuhalten?

  • Hallo,

    kein Jobcenter wird eine Garantie auf eine Weiterbildung in die EGV schreiben, sofern nicht erst mal klar ist, ob diese Weiterbildung überhaupt in Frage kommt. Das hat einen ganz einfachen Hintergrund: mit einer solchen Garantie würden die Mittel für die Weiterbildung gebunden sein und könnten nicht anders verwendet werden, wenn Du z.B. während der 2 Monate Eignungsprüfung Dir meinetwegen ein Bein brichst und schon allein deswegen nicht das Ziel der Eignungsprüfung erreichen kannst (nur mal so als Beispiel). In einem solchen Fall könnte das Amt die Dir gegenüber garantieren finanziellen Mittel nicht für einen anderen ALG-II-Bezieher für dessen Weiterbildung verwenden. Ein anderes Beispiel: bei dem Eignungslehrgang stellt der Lehrgangsanbieter fest, daß Du seiner Meinung nach nicht geeignet für die angestrebte Weiterbildung bist. Damit bist Du nicht einverstanden und legst rechtliche Schritte gegen diese Einschätzung ein. Und schon wieder wären die durch eine Garantie zugesagten Mittel für Deine Weiterbildung gebunden und können nicht für einen anderen Zweck ausgegeben werden, weil das Jobcenter ja dann bis zum Ausgang eines eventuellen Gerichtsverfahren warten müßte. Und so kann ich mit etlichen weiteren Beispielen fortfahren.

    Prinzip verstanden?

    Gruß!

  • Corinna Ja das hat sie mir auch erklärt aber in diesen Fällen kann man doch sagen , dass ich die Maßnahme nicht erfolgreich abgeschlossen habe und die finanziellen Mittel werden für andere freigegeben. Weil es muss ja erstmal davon ausgegangen werden, dass ich die Maßnahme erfolgreich beende und in dem Fall muss ja eh Geld verwendet werden. Was wäre denn zb wenn ich die Maßnahme erfolgreich beende, aber dann kein Geld mehr da sein sollte für die Weiterbildung bzw Umschulung? Es muss doch eine Formulierung geben die mir zusagt dass ich die Umschulung antreten kann ohne dass das Jobcenter Geld zurücklegen muss.
    Weil für mich heißt die Formulierung dass der Bildungsgutschein nur´ausgegeben wird, wenn ich die Maßnahme erfolgreich absolviere, in allen anderen fällen wird das Geld wieder freigegeben.

  • Hallo,

    aber in diesen Fällen kann man doch sagen , dass ich die Maßnahme nicht erfolgreich abgeschlossen habe

    nein, kann man nicht. Bei dem als Beispiel genannten Beinbruch wurde die Maßnahme nur unterbrochen. Im Beispiel mit den rechtlichen Schritten müßte erst ein Gericht feststellen, ob die Maßnahme erfolgreich war oder nicht.

    Also der Typ meinte dass überall nach Security leuten gesucht wird und er mir auch ohne Umschulung sofort einen Job anbieten könnte...

    Und wo ist dann dein Problem?

    Gruß!

  • Ja aber es muss doch möglich sein die Umschulung in der EGV schriftlich festzuhalten?

    Was jetzt?hmm

    Umschulung oder Weiterbildung? Oder doch nur Qualifizierung?

    Wenn du direkt einen Job in der S-Branche angeboten bekommst--- warum nimmst du den nicht direkt an?

    Das mit dem Führerschein klappt dann auch, aber nicht geschenkt.

  • Hallo, also hat sich unerwartet ein neuer stand ergeben, das Jobcenter ist bereit dazu die Umschulung in der EGV festzuhalten, so dass ich nach Absolvierung der Maßnahme die Umschulung antreten kann.

    Ich danke für euch für eure Antworten und Hilfe.

  • Hallo, folgende sachlage ergibt sich bei mir. Momentan bin ich in einer Maßnahme bei der jedoch herauskam, dass ich angeblich hoch intelligent bin (durch ein Profilingtest), und mir soll ein Bildungsgutschein ausgestellt werden, nachdem ich 6 Wochen Praktikum absolviert habe. Mit diesem Gutschein möchte ich eine Umschulung zum Fachinformatiker machen, nun ist meine Frage da ich Umziehen möchte ob ich mir auch einen Träger für die Umschulung suchen kann der in einem anderen Bundesland zieht so dass ich vor der Umschulung umziehen kann. Ist dies möglich, oder würde der Bildungsgutschein in dem anderen Bundesland nicht gelten, da es ein anderer Zuständigkeitsbereich ist?
    Vielen dank für die Antworten schonmal :)

  • Hallo!

    Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten. Zwei Themen zusammengefügt.

    Denn altes Thema kann weitergeführt werden, damit alle Informationen

    für Hilfestellung vorhanden sind.

    Gruß

  • Hallo,

    und mir soll ein Bildungsgutschein ausgestellt werden,

    Wenn du dann den Bildungsgutschein tatsächlich bekommst, wirst du ihn von deinem zuständigen Vermittler im JC erhalten.

    Mit diesem solltest du dann deine Umzugspläne durchsprechen.

    Daraus wird sich ergeben, wo und für was und für wann der BGS gilt und ob dein Umzug sogar als erforderlich anerkannt werden würde.

    Am 3.8. hattest du geschrieben:

    das Jobcenter ist bereit dazu die Umschulung in der EGV festzuhalten, so dass ich nach Absolvierung der Maßnahme die Umschulung antreten kann.

    Da ging es noch um *Security*.

    In welcher Massnahme bist du denn jetzt?

    War der Profilingtest ein besonderer Test?

    Oder in welchem Praktikum bist du denn jetzt?

    Oder sollst du das Praktikum erst noch beginnen?

    Ich denke, es liegen schon ziemliche Unterschiede zwischen den *Bildungsschritten* Praktikum--Weiterbildung--Umschulung--...

    Und auch recht deutliche Unterschiede zwischen den Bereichen Security und Fachinformatik.

    Und das Thema Führerschein? ---kein Thema mehr?

  • Daraus wird sich ergeben, wo und für was und für wann der BGS gilt und ob dein Umzug sogar als erforderlich anerkannt werden würde.

    Also gibt es da auch unterschiedliche BGS? Ich hätte gedacht die BGS gelten nur eben in diesem Zuständigkeitsbereich oder innerhalb dieses Bundeslandes.


    In welcher Massnahme bist du denn jetzt?

    War der Profilingtest ein besonderer Test?

    Die Massnahme ist in einem Bildungszentrum, dort wurde eben der Test gemacht, der dann passende Berufe ausgespuckt hat und meine Kompetenzen geprüft hat. Der Test basiert auf einem gewissen Prof. Dr. Heinz Schuler, inwiefern er jetzt besonders war kann ich nicht sagen.

    Oder in welchem Praktikum bist du denn jetzt?

    Oder sollst du das Praktikum erst noch beginnen?

    Praktikum soll erst noch beginnen, wäre dann aber im bereich des Fachinformatikers oder Mediengestalters Digital.

    Ich denke, es liegen schon ziemliche Unterschiede zwischen den *Bildungsschritten* Praktikum--Weiterbildung--Umschulung--...

    Und auch recht deutliche Unterschiede zwischen den Bereichen Security und Fachinformatik.


    Und das Thema Führerschein? ---kein Thema mehr?

    Die sache mit Security wurde mehr oder weniger vom JC vorgeschlagen, wie gesagt wurde bei diesem Test festgestellt ich sei angeblich Hochintelligent und eine Weiterbildung in diesem Bereich wäre verschenktes Potenzial da ich stark unterfordert wäre. Informatik kam dann von mir da ich selbst einen Kollegen habe der im selben Bereich seine Ausbildung abgeschlossen hat und ich so schonmal ein paar Einblicke hatte und muss sagen das hat mir sehr gefallen, ebenso der Beruf des Mediengestalters.
    Natürlich ist das Thema Führerschein noch ein Thema, allerdings wenn ich mir aussuchen kann ob ich eine Weiterbildung im Bereich Security mache + Führerschein, oder eine als Fachinformatikers, dann wähle ich doch lieber letzteres und finanziere den Führerschein aus eigener Tasche.

  • Also gibt es da auch unterschiedliche BGS? Ich hätte gedacht die BGS gelten nur eben in diesem Zuständigkeitsbereich oder innerhalb dieses Bundeslandes.

    Wenn man noch keinen hat, weiß man nicht, für was und wo der gültig ist.

    Die Massnahme ist in einem Bildungszentrum,

    Der Test nach Prof. Dr. Schuler hat ergeben, dass du als Security-Fachkraft unterfordert wärest?

    Hat die Auswertung dieses Personal-Psycho-Tests auch ein Maßnahmebetreuer gesehen oder dein Vermittler im JC?

    und mir soll ein Bildungsgutschein ausgestellt werden, nachdem ich 6 Wochen Praktikum absolviert habe.

    Wer hat dir nun jetzt schon den Bildungsgutschein versprochen, obwohl du noch gar kein Praktikum begonnen hast?

    Wer sucht dir die Praktikumsstelle?

    Wann endet die jetzige Maßnahme?

  • Der Test nach Prof. Dr. Schuler hat ergeben, dass du als Security-Fachkraft unterfordert wärest?

    Hat die Auswertung dieses Personal-Psycho-Tests auch ein Maßnahmebetreuer gesehen oder dein Vermittler im JC

    Ja stark unterfordert und den Test hat der Maßnahmebetreuer gesehen und wurde dem Jobcenter mitgeteilt aber meine Sachbearbeiterin ist im Urlaub deswegen wird sie ihn erst noch sehen.

    Wer hat dir nun jetzt schon den Bildungsgutschein versprochen, obwohl du noch gar kein Praktikum begonnen hast?

    Wer sucht dir die Praktikumsstelle?

    Wann endet die jetzige Maßnahme?

    Der Bildungsgutschein wurde mir vor Beginn der Massnahme zugesagt, den Praktikumsplatz wird mir vom Massnahmenleiter besorgt und das ende der Maßnahme ist offen, es kommt halt darauf an wann ich die Umschulung beginnen würde, falls keine in dem nächsten Zeitraum startet würde ich das Praktikum machen, falls doch eine starten sollte, werde ich die Umschlung machen ohne Praktikum.

  • Der Bildungsgutschein wurde mir vor Beginn der Massnahme zugesagt,

    Ein BGS für die Umschulung zum Fachinformatiker?

    Bevor du den Schuler-Test gemacht hattest?

    Es gibt keinen Endtermin der jetzigen Maßnahme?

    Eine Umschulung aufgrund eines Schuler-Test-Ergebnisses?

    Eine Umschulung vielleicht ohne Praktikum?

    Ehrlich gesagt, ich bin fast platt. Das ist alles so ungewöhnlich. Ich will nicht behaupten, das gäbe es nicht, aber...

    es klingt ähnlich dubios wie das, was du in deinen ersten Beiträgen zu den Vorschlägen des JC berichtet hattest. Man verspricht dir was, aber du hast wieder nichts Handfestes.

    An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall alles erst ganz sicher machen, bevor ich an einen Umzug in ein anderes Bundesland nachdenken würde.

    Schau dir inzwischen doch mal etwas mehr zu dem Schuler-Test an. Gibts im Netz.

    Prüfe bitte auch, ob du die sonstigen Voraussetzungen für eine *Umschulung* hast.

    Und welche Jobchancen es für Fachinformatiker und Mediengestalter zur Zeit gibt........ beachte bitte auch den Unterschied zwischen einer Ausbildung zum FI--- einer Weiterbildung--- einer Umschulung.

    Von welchem Beruf würde man dich eigentlich zum FI ---umschulen---?

  • Ein BGS für die Umschulung zum Fachinformatiker?

    Bevor du den Schuler-Test gemacht hattest?

    Es gibt keinen Endtermin der jetzigen Maßnahme?


    Eine Umschulung aufgrund eines Schuler-Test-Ergebnisses?

    Eine Umschulung vielleicht ohne Praktikum?

    Bevor ich den Test gemacht habe wurde mir ein Bildungsgutschein zugesagt für Security aber aufgrund des Testes, soll dieser nun für eine Umschulung zum fachinformatiker ausgestellt werden.
    Der Endtermin ist am 12.9 ,falls in nächster Zeit keine Umschulung startet geht diese Maßnahme weiter.

    Ja weil es mehr sinn macht die Umschulung anzufangen und keine zeit mit einem Praktikum zu "verschwenden", allerdings sind in den Umschulungen meist 6 Monate Praktikum mitinbegriffen.

    An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall alles erst ganz sicher machen, bevor ich an einen Umzug in ein anderes Bundesland nachdenken würde.

    Ja natürlich den Umzug würde ich nur machen falls der Bildungsgutschein auch für ganz Deutschland gilt.

    Prüfe bitte auch, ob du die sonstigen Voraussetzungen für eine *Umschulung* hast.

    Und welche Jobchancen es für Fachinformatiker und Mediengestalter zur Zeit gibt........ beachte bitte auch den Unterschied zwischen einer Ausbildung zum FI--- einer Weiterbildung--- einer Umschulung.


    Von welchem Beruf würde man dich eigentlich zum FI ---umschulen---?

    ´Das ist auch eine Sache die ich nicht ganz verstehe, ich habe vorher keine Ausbilund oder andere Tätigkeit ausgeübt, trotzdem wird mir gesagt eine Umschulung kann ich problemlos beginnen und es ist nicht wichtig ob ich vorher was gemacht habe, obwohl genau das Wort Umschulung ja eben impliziert dass man vorher etwas gemacht hat.

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