Beschäftigung - Unterhalt und Fragen zu ALG II

  • Hallo Ihr Lieben,

    Ich habe mal eine Frage an euch,

    ich beziehungsweise meine Mutter soll Kindergeld für den Monat Juni/Juli 2017 und für den Monat Februar 2018 zurück bezahlen.

    Da ich von 450€ Basis auf Teilzeit umgestiegen bin.

    Ich habe alle Unterlagen rechtzeitig meinen Arbeitsvermittler vom Jobcenter mitgeteilt, Arbeitsvertrag ect.

    Da der Fehler zweimal passiert ist, frage ich mich jetzt, steh ich in der Verantwortung mich auch bei der Familienkasse zu melden oder sollte sich mein Arbeitsvermittler darum kümmern? Ist er auch verantwortlich wenn er mich nicht darauf Hinweist mich bei der Familienkasse zu melden?

    Ich wurde dann auch auf Teilzeit hoch gesetzt habe aber noch weniger verdient als im 450€ Job. Hartz vier wurde mit der Aussage "ich erhalte ja Kindergeld" nur mit 64€ bezahlt.

    Da es trotz Kindergeld und Unterhalt zu wenig Hartz vier war seh ich es nicht ein über 675€ Kindergeld zurück zu bezahlen.

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    du sollst das Geld wahrscheinlich an die Familienkasse zurückzahlen?

    Dein Arbeitsvermittler, die Familienkasse und die Sachbearbeitung sind drei unterschiedliche paar Schuhe. Wenn du deinem Arbeitsvermittler alle Unterlagen vorlegst bringt das nicht viel, denn dein Arbeitsvermittler wird die Unterlagen nicht an die Familienkasse weiterleiten. Wenn kein Anspruch auf Kindergeld bestand, wird sich dies die Familienkasse zurückholen. Andererseits könnte in den Monaten die zurückgefordert werden Kindergeld vom Jobcenter angerechnet worden sein. Dies müsste in den Bescheiden stehen. Insofern würdest du zwar Geld an die Familienkasse zurückzahlen, aber es gleichzeitig vom Jobcenter zurückbekommen. Um das zu überprüfen, solltest du alle Bescheide anonymisiert (ohne Name, Adresse, Telefonnummer, Jobcenter etc.) hier hochladen.

    Den Arbeitsvertrag hättest du dem Sachbearbeiter und Arbeitsvermittler vorlegen müssen, da die Kommunikation untereinander häufig nicht so gut ist. Wenn du jetzt weniger verdient hast als angerechnet worden ist, kannst du eine Nachberechnung verlangen. Hierfür musst du den neuen Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung, am besten mit Kontoauszug auf dem der Zufluss des Lohns ersichtlich ist (auch wenns derselbe Arbeitgeber ist) bei deinem Sachbearbeiter im Jobcenter mit der bitte um Nachberechnung einreichen.

  • Hallo

    oder sollte sich mein Arbeitsvermittler darum kümmern?

    Nein. Der muß sich nicht darum kümmern und ist nicht dafür verantwortlich.

    Ich wurde dann auch auf Teilzeit hoch gesetzt

    Dann hast du garantiert mehr als mit Hartz 4.

    Aber wahrscheinlich bestand kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

    Dann fordert die Familienkasse wohl zu Recht das Kindergeld zurück.

    Warum 2 x? Kann ich so nicht erklären, ohne die Bescheide zu lesen.

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