Agentur für Arbeit Fortbildung - Anspruch auf ALG II nach Studium und Fragen

  • Hallo,

    habe eine Frage.

    Ich bin 29 und schließe im September mein Studium ab. Bekomme Bafög.

    Meine Freundin ist berufstätig, bekommt aufstockend ALG2 (etwa 400 Euro).

    Haben eine gemeinsame Tochter (5 Jahre) und bilden eine Bedsrfsgemeinschaft. Ich bin aktuell von den Leistungen ausgeschlossen (wegen dem Studium).

    Ich habe mich nun schon mal bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet und meine Sachbearbeiterin hat mir eine Fortbildung angeboten mit Bildungsgutschein - Dauer 61 Tage, von 20.08 bis etwa 20.11. Vollzeit, 8 - 16 Uhr, 5 Tage die Woche.

    Nun die Fragen:

    1. Wenn ich nun mein Studium abschließe, bekomme ich automatisch ALG2 wegen der Bedsrfsgemeinschaft oder muss ich extra einen Antrag stellen (das ich meine Studium abschließe, würde ich natürlich angeben)?

    2. Wenn ich die Forbildung starte, habe ich dann Anspruch auf ALG2? Schließlich wäre ich ja dann Vollzeit beschäftigt und eine Vorraussetzung sind ja 3 Stunden zu arbeiten. Zählt die Fortbildung dann als Vollzeitbesxhäftigung und ist ein K.O Kriterium?

    3. Wenn ich Anspruch habe, führt das Jobcenter dann die Fortbildung weiter? Die Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit sagte allerdings, die würden das dann weiter finanzieren.

    Nebenbei zur Fortbildung arbeiten (Teilzeit) ginge vielleicht im Oktober, aber nicht im September (wegen Studium), sodass ich im Oktober erst mal ohne finanzielle Mittel dastehen würde. Gehalt gäbe es ja Ende des Monats Oktober, mein letztes Bafög kommt Anfang September. Den Monat überbrücken könnte ich nicht.

    Ich hoffe, ihr könnt mir Hilfreiche Tipps und Antworten geben und bedanke mich im voraus!

    LG Quephi

    Einmal editiert, zuletzt von Quephi (13. August 2018 um 22:09)

  • Hallo,

    zu1. Ja, du musst auch einen Antrag stellen. Ohne Antrag läuft nichts. Du gehörst dann zur 3er-BG mit Leistungsberechtigung.

    zu 2. Ja, dann hättest du Anspruch. Für Massnahmen/Fortbildung gilt das Kriterium nicht. Du wirst für die Zeit der Fortbildung aus der *Vermittlung* herausgenommen.

    zu 3. Ja, dein Anspruch bleibt. Das JC zahlt dir das Alg2.

    Du kannst den Alg2-Antrag schon im August stellen---- für Leistungen ab 1.10.

    Darf ich fragen, welche Fortbildung das ist?

  • Bestehen denn noch Restansprüche auf ALG I bei der Bundesagentur für Arbeit?

    Man sich auch ohne ALG I Anspruch arbeitssuchend melden, aber ist meines Wissens nach von allem (Maßnahmen, Förderungen etc.) ausgeschlossen.

    Die Arbeitsvermittlung würde dann über das Jobcenter laufen, sofern keine Restansprüche auf ALG I bestehen.

  • Danke bis hierher.

    Restanspruch auf ALG1 besteht nicht mehr. Hatte insgesamt 12 Monate Anspruch, 6 davor habe ich vor dem Studium und 6 davon zwischen Bachelor/Master Studium in Anspruch genommen. Der Vorschlag zur Weiterbildung kam auch von der Sachbearbeiterin, ich war selbst überrascht. Demnach sind Fortbildungen etc. also auch ohne Anspruch möglich.

    Das ist eine Arc GIS Fortbildung, das ist ein Geoinformationssystem. Hätte das im Studium als Modul belegen können, ist aus verschiedenen Gründen aber nicht dazu gekommen.

  • Update: Ich war heute morgen mal beim Jobcenter. Dort wurden mir die Fragen so beantwortet, wie hier bereits von euch.

    Ich muss melden, dass Studium und Bafög beendet sind.

    Die Weiterbildung hindert mich nicht daran, Leistungen zu beziehen.

    Die Weiterbildung würde vom Jobcenter weiter geführt werden.

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