ALG II Anspruch - Kosten der Unterkunft - wenn bei Mutter zur Miete

  • Hallo,

    ich werde am 01.09.2018 zu meiner Mutter einziehen und dort bei ihr zur Miete leben. Die Wohnung gehört meiner Mutter, sie ist Frührentnerin und geht einem 450€ Job nach. Wird mir die Miete gezahlt, oder muss meine Mutter mir kostenlos Wohnraum gewähren? Ändert sich dadurch etwas am Betrag den ich durch das Jobcenter erhalte?

  • Wie alt bist du ?

    Erhält deine Mutter weitere Leistungen wie z.B. Grundsicherung?

    Gehört deiner Mutter die Wohnung oder lebt sie dort zur Miete?

  • Wie alt bist du ?

    Erhält deine Mutter weitere Leistungen wie z.B. Grundsicherung?

    Gehört deiner Mutter die Wohnung oder lebt sie dort zur Miete?

    Ich bin 18 Jahre alt.

    Nein sie erhält keine weiteren Leistungen.

    Ja ist ihre Wohnung.

  • Ja, mir ist das egal.

    Aber das JC wird dazu jede Menge Fragen haben, die in Formularen zur Antragstellung zu beantworten sind.

    Ein Hilfeforum zu Hartz 4 fragt manchmal nach, um dem Fragesteller auch korrekte Antworten geben zu können.

    Wird mir die Miete gezahlt, oder muss meine Mutter mir kostenlos Wohnraum gewähren? Ändert sich dadurch etwas am Betrag den ich durch das Jobcenter erhalte?

    1. Das kommt darauf an.

    2. Das kann sein.

  • Ja, mir ist das egal.

    Aber das JC wird dazu jede Menge Fragen haben, die in Formularen zur Antragstellung zu beantworten sind.

    Ein Hilfeforum zu Hartz 4 fragt manchmal nach, um dem Fragesteller auch korrekte Antworten geben zu können.

    1. Das kommt darauf an.

    2. Das kann sein.

    Weil sie darauf angewiesen ist, da sie nicht genügend Geld hat um ihren Sohn mit zu finanzieren.

  • Hallo!

    ich werde am 01.09.2018 zu meiner Mutter einziehen und dort bei ihr zur Miete leben. Die Wohnung gehört meiner Mutter,

    Weil sie darauf angewiesen ist, da sie nicht genügend Geld hat um ihren Sohn mit zu finanzieren.

    hmm Was hätte deine Mutter denn gemacht, wenn du nicht bei ihr einziehen

    würdest? Sie hätte ihre Wohnung doch auch finanzieren müssen.

    Entschuldige, aber zusammen gelesen sehe ich da irgendwie Ungereimtes.

    Wovon und wo hast du denn vorher gelebt? Übrigens wird das JC dich das

    auch fragen.

    Es würde auch die Unterhaltspflicht deiner Mutter geprüft. Mit 18 Jahren

    sind Eltern bis zum Abschluss einer Ausbildung allgemein unterhaltspflichtig.

    Gruß

  • Achso.

    Ich mach dir mal ein Beispiel, damit du verstehst, was das JC *denkt*:

    Du bist U25 und ziehst bei deiner Mutter ein, also bildet ihr beide eine BG/Bedarfsgemeinschaft.

    Steht so im Gesetz. § 7 SGB II, Absatz 3, Nr. 2. ( eben alle U25).

    Um festzustellen, ob das JC überhaupt etwas zahlen muss, wird der Antragsteller/die Mutter gebeten, Einkommen und ihr Vermögen offen zu legen.

    Es könnte sein, dass die Mutter noch unterhaltspflichtig ist (bis zum Ende der ersten Ausbildung).

    Es könnte sein, dass die Mutter soviel Einkommen und/oder Vermögen hat, dass sie den Sohn unterhalten kann.

    Bevor die Mutter das nicht offen legt, wird das JC weder den Regelbedarf noch die Miete zahlen.

    Ich hatte nur wegen Miete gefragt--- da sie jetzt allein in ihrer Wohnung wohnt und diese auch selbst finanziert, wäre es doch möglich, dass sie dich mietfrei wohnen lässt.

    (ich hatte nicht gelesen, dass du erst 18 bist)--- aber für U 25 sieht es eben das Gesetz etwas anders.

  • Es ist zugegeben kompliziert. Ich bin bis zum 31.08.2018 in einem Kinderheim und des auch schon seit dem Jahre 2004. Ich sollte ausziehen und eine Wohnung finden, was leider nicht geklappt hat. Meine Mutter hat von meiner Großmutter Geld geerbt, wovon sie sich diese Eigentumswohnung gekauft hat. Meine Mutter hat gewisse Bewährungsauflagen u.a. das sie einer Therapie nach gehen muss, diese muss sie selbst bezahlen deshalb, kann sie mich nicht "durchfüttern". Nochmal zur Information meine Mutter ist Frührentnerin und macht einen 450€ Job.

  • Ja, stimmt. Hartz 4 ist sehr kompliziert.;(

    Auch eine Frührentnerin mit eigener Wohnung und Minijob wird vom JC zur Offenlegung der Einkommens-und Vermögenswerte gefragt.

    Wenn sie also ein winziges Einkommen, eine geringe Frührente und auch kein Geld-Vermögen oberhalb des erlaubten Freibetrages hat--- dann kann das JC keine Leistungen verwehren.

    Es geht immer nur darum, ob jemand in seiner jeweiligen Situation trotzdem Anspruch auf Hartz 4 hat.

    Der Bedarf für beide Personen muss gedeckt sein---

    Der Bedarf für 2 Personen ist hier 416 + 332 + Kosten für die ETW (Wohnkosten)

    Rente X€ + Minijob X€ = Einkommen der Mutter

    Kriegst du oder deine Mutter Kindergeld für dich? Das wäre dann auch Einkommen.

    Einkommen vermindert den Bedarf.

    Leider werden die Ausgaben deiner Mutter für die Therapie nicht berücksichtigt.

    Vielleicht besteht ja trotzdem Anspruch auf Hartz 4. Ihr könnt es recht schnell selber ausrechnen.

    Oder wir hier, wenn wir die Zahlen mit X haben...und das Alter deiner Mutter wissen (nur wegen des Freibetrages Vermögen)

  • Hallo!

    Es ist zugegeben kompliziert. Ich bin bis zum 31.08.2018 in einem Kinderheim und des auch schon seit dem Jahre 2004. Ich sollte ausziehen und eine Wohnung finden, was leider nicht geklappt hat. Meine Mutter hat von meiner Großmutter Geld geerbt, wovon sie sich diese Eigentumswohnung gekauft hat. Meine Mutter hat gewisse Bewährungsauflagen u.a. das sie einer Therapie nach gehen muss, diese muss sie selbst bezahlen deshalb, kann sie mich nicht "durchfüttern". Nochmal zur Information meine Mutter ist Frührentnerin und macht einen 450€ Job.

    Eigentlich nicht, denn ich wiederhole es gerne nochmal und das Jobcenter

    wird es bei Antragstellung prüfen:

    Es würde auch die Unterhaltspflicht deiner Mutter geprüft. Mit 18 Jahren

    sind Eltern bis zum Abschluss einer Ausbildung allgemein unterhaltspflichtig.

    Ich denke, damit ist dieses Thema ausreichend beantwortet.

    gereg46 ist informiert und kann sich bei dem ALG II Antrag

    auf eine Unterhaltsprüfung der Mutter einstellen.

    Thema geschlossen!

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!