Gemeinsame Wohnung

  • Hallo Forum

    Ich bin neu hier und suche auch gleich Rat und Hilfe.

    Hoffe das der Beitrag hier richtig ist.

    Also es geht darum. Ich werde mich von meiner Frau trennen. da es einfach nicht mehr klappt.

    Ich bin bei uns der Hausmann,da meine Frau arbeiten geht und auch recht gut verdient. Daher bekomme ich von der ARGE keine Leistungen. Wenn ich mich trenne kann ich dann in der gemeinsamen Wohnung bleiben bis ich was eigenes gefunden habe? Da es hier bei uns (Bayern) nicht soeinfach ist für 350 € eine passende Wohnung zufinden.

    Weiß gerade nicht was ich noch schreiben soll. Wenn was fehlen sollte oder fragen sind dann einfach schreiben.

    Vielen Dank im vorraus

  • Hallo,

    die Trennung erklären ist ein wichtiger Zeitpunkt. Das solltest du vor allem deiner Frau mitteilen. Ihr beide müsst euch hinsetzen und *auseinandersetzen* und teilen, was zu teilen ist.

    Deine Frau wird dir wahrscheinlich auch zu Unterhalt verpflichtet sein.

    Nach der Trennungserklärung kommt das sog. Trennungsjahr und dann evtl. die Scheidung.

    Das alles hat aber mit dem Jobcenter gar nichts zu tun. Arge, das gibts längst nicht mehr.

    Was du jetzt tun kannst--- dir ein Mietangebot für eine angemessene Wohnung suchen.

    Bayern ist riesig und nicht überall darf es nur max. 350,- kosten. Sonst dürfte in München und anderen Großstädten überhaupt kein Single wohnen, der seine Wohnkosten vom JC benötigt.

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