Vollmacht erteilen - um mit dem Jobcenter sprechen zu dürfen - Datenschutz

  • Hallo liebes Forum,

    ich möchte unserem Sohn eine Vollmacht erteilen, mit dem Jobcenter per Telefon über unsere Bewilligungsbescheide und generelle Anliegen sprechen zu dürfen. Am Telefon wurde uns mitgeteilt, dass er dies nur dürfe, wenn eine Vollmacht hierzu bestünde aus Datenschutzgründen, da er nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist. Nun frage ich mich, wie so eine Vollmacht auszusehen hat, also wie sie formuliert sein muss, dass mein Sohn mit dem Jobcenter über unsere Anliegen sprechen kann. Er kann sich einfach besser und klarer ausdrücken als ich und somit kann der Sachbearbeiter unsere Anliegen besser verstehen.

    Vielen Dank schon mal!

  • ich möchte unserem Sohn eine Vollmacht erteilen,

    Ist dein Sohn volljährig?

    Ich kann dir schreiben, welche Vollmachten ich für *meine Leute* bei verschiedenen JC vorlege. Das funktioniert seit ca. 3,5 Jahren unproblematisch.

    Es ist eine formlose Allgemeine Vollmacht.

    Es ist 1 A4-Blatt, es ist in den JC eingescannt und immer lesbar.

    Dort steht der Name und die Adresse und die BG-Nr. der Person drin, die ich vertreten darf.

    Dort steht mein Name und meine Adresse drin.

    Dort steht drin, dass ich befugt bin, den Vollmachtgeber bei Behörden und Ämtern in seinen Angelegenheiten zu vertreten.

    Dort steht noch drin, dass die Vollmacht durch Widerruf erlischt.

    Datum und Unterschrift der Person

    Diese Vollmacht genügt seit dieser langen Zeit auch bei den KV, sogar beim Amtsgericht, bei der ABH, beim Sozialamt, bei Schulen und Kitas----

    Nur von Ärzten wird diese Vollmacht nicht anerkannt. ---völlig zu Recht.

    Ich bin kein Betreuer im rechtl. Sinne ---das wäre ganz was anderes.

    Du siehst, es gibt verschiedene Möglichkeiten.

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