Arbeitsunfähigkeit - Eingliederungsvereinbarung und Fragen ALG II

  • Hola liebe Leute,

    ich habe lange gegoogelt, aber keine brauchbaren Ergebnisse bekommen, deshalb wende ich mich an euch.

    War drei Wochen im Krankenhaus, wegen Depressionen und einer daraus folgenden Suchterkrankung (Tabletten).

    Die Leistungsabteilung bekam das mit, weil ich aus der Klinik heraus etwas mit der regeln musste. Entlassen, fand ich ein Schreiben, bzw. Antrag der Leistung im Kasten, den ich von meinem Arzt ausfüllen lassen soll, da eine Arbeitsunfähig auf Dauer seitens der Leistung in Betracht gezogen wird ( werde dann wohl noch zum Amtsarzt geschickt). Zeitgleich aber bekam ich von der Fallmanagerin eine EV zum Unterschreiben zugeschickt, dass ich Bewerbungen bis zum 15. jeden Monats persönlich vorbei bringen soll ...

    Frage: Wenn eine Überprüfung zu meiner Arbeitsfähigkeit ( inklusive Versorgungsamt und Schwerbehinderung!) angeordnet ist, ist es doch Nonsens über Bewerbungen zu quatschen oder Maßnahmen über sich ergehen zu lassen, denn ich werde so erst recht keine Jobzusage bekommen. Ich meine, darüberhinaus werde ich nächsten Monat 56 und auch das Fallmanagement sollte eigentlich wissen, dass der Zug bei mir abgefahren ist - als potentieller Arbeitnehmer. Wie soll ich mich bewerben, wenn ich garnicht weiß, inwiefern die Arbeitsunfähigkeitsgeschichte ausgeht? Die Fallmanagerin ist derzeit nicht zu erreichen. Ich kann doch nicht bei einem Vorstellungstermin (Wunschdenken, bekomme nicht einmal mehr Absagen) sagen, dass da in Sachen Arbeitsunfähigkeit was läuft, also, irgendwie komme ich mir auch vereimert vor. Habt ihr einen Plan, wie ich da vorgehen soll? Danke :)

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Hast du die Eingliederungsvereinbarung denn schon unterschrieben?

  • Hallo,

    1. Dein Arzt soll was ausfüllen? Einen Antrag?

    2. Beim Versorgungsamt stellst du oder mit Hilfe deines Arztes einen Antrag auf GdB- Zuerkennung. Auf Schwerbehinderung.

    3. Gemeint ist wahrscheinlich ein Untersuchung der Leistungsfähigkeit. Ja, das macht ein Amtsarzt. Das JC soll und muss wissen, für welche Tätigkeiten man dich noch vermitteln könnte.

    4. Wer will denn mit dir über Bewerbungen oder Massnahmen quatschen?

    5. Mit 57 hast du noch ca. 10 Jahre vor dir, bevor das JC dich *aus den Klauen* entlässt.

    6. Gibt es denn jetzt noch eine geltende EGV für dich? Sollst du dich danach noch bewerben?

    Bitte beachte den Unterschied:

    Arbeitsunfähigkeit ist ein zeitlich begrenzte *Krankheit* mit *Krankenschein*.

    Ich lese aus deinem Beitrag:

    1. Du sollst bitte einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Beim Versorgungsamt. Bitte besprich das mit deinem Arzt.

    2. Du sollst dich jetzt nicht bewerben. Es sei denn, es ist noch eine EV/EGV gültig...s. Punkt 6.

    Gute Besserung!

  • Ich habe mich falsch ausgedrückt, es geht um die Erwerbsfähigkeit und nein, ich habe nichts unterschrieben, zumal sich das Fallmanagement erst nach drei Jahren! bei mir meldete.

  • Ich habe mich falsch ausgedrückt, es geht um die Erwerbsfähigkeit und nein, ich habe nichts unterschrieben, zumal sich das Fallmanagement erst nach drei Jahren! bei mir meldete.

    Es stehen dir ja noch knapp 10 Jahre Arbeitszeit bevor und aktuell sind die Chancen sehr groß einen Job zu finden, auch in deinem Alter.

    Falls es dir aufgrund der Erkrankungen nicht möglich ist zu arbeiten, reiche ein Schreiben deines Arztes beim Arbeitsvermittler ein, dass du aus gesundheitlichen Gründen momentan nicht vermittelt kannst/darfst. Dies sollte ausreichen, damit der Arbeitsvermittler erstmal die Füße still hält.

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