Hallo, ich habe eine Frage zum Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft. Ich (Studentin) lebe mit meinem Sohn und Partner zusammen. Ich bekomme für meinen Sohn und mich 596 Euro ALG2 plus Elterngeld (150) plus Kindergeld. Mein Partner (auch Student) bekommt 650 Euro Unterhalt von seinen Eltern. Nun möchte er noch einen 450 Euro Job anfangen und wir fragen uns, ob sein zusätzliches Einkommen dann bei mir abgezogen wird. Gilt auch in unserem Fall die 100 Euro Grenze? Vielen Dank und liebe Grüße!!!
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