Einkommen Anrechnung und Fragen zu ALG II

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft. Ich (Studentin) lebe mit meinem Sohn und Partner zusammen. Ich bekomme für meinen Sohn und mich 596 Euro ALG2 plus Elterngeld (150) plus Kindergeld. Mein Partner (auch Student) bekommt 650 Euro Unterhalt von seinen Eltern. Nun möchte er noch einen 450 Euro Job anfangen und wir fragen uns, ob sein zusätzliches Einkommen dann bei mir abgezogen wird. Gilt auch in unserem Fall die 100 Euro Grenze? Vielen Dank und liebe Grüße!!!

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum! Eigenes Thema erstellt, bitte nicht in fremde Hilfethemen eigenes Hilfethema setzen. Das führt zu Chaos. Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.

    Gruß

  • Hallo,

    das Einkommen deines Partners (zB Minijob) wird für die gesamte BG berücksichtigt. Durch Zusatzeinkommen verringert sich die Hilfebedürftigkeit.

    Es würde sich das Einkommen für euch 3 aus Unterhalt und Elterngeld und Kindergeld um die Summe aus dem Minijob erhöhen.

    Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird anders berücksichtigt.

    100,- Grundfreibetrag

    +20% Freibetrag für die Summe von 101 bis 450,-

    Gilt auch in unserem Fall die 100 Euro Grenze?

    Es gibt keine 100,- Grenze.

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