ALG II keine Weiterbewilligung und Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo und vielen Dank für die Aufnahme im Forum.

    Wollte einmal nachfragen ob mir jemand einen Tip zu folgendem Sachverhalt geben könnte,

    Ich wohne jetzt seit einem Jahr mit einer guten Bekannten in einer WG.

    Sollte dann Anfang Mai meinen Weiterbewilligungsantrag abgeben, wurde getan.

    Mitte Mai bekam ich eine Nachricht, soll Kontoauszüge Nachreichen, erledigt.

    Am 30.05 bekam ich dann die Nachricht , da ich ja nun 1 Jahr mit meiner WG Partnerin zusammenlebe, bilden wir eine BG.

    Habe den Daumen und Herren nochmals Schriftlich mitgeteilt, ist eine WG.

    Nach 2 Wochen hatte ich dann nun 3 MA vom JC hier in der Wohnung die eine Begehung machen wollten, bitte hab nix zu verbergen durften se schauen.

    Nach mehrmaligen Anruf bei der netten Dame hat Sie mir nun wiederholt mitgeteilt, Sie hätte ja den Bericht dazu noch nicht und Sie können noch nicht über die Weiterbewilligung entscheiden.

    Ich habe im April von der DRV, LTA Bewilligt bekommen.JC hat davon Kenntnis.

    Geld der DRV bekomme ich also auch erst bei Maßnahmebeginn.

    Ich habe also nun im Juni und auch bis jetzt für Juli keine Leistungen erhalten.

    Hätte evtl jemand eine Tip oder eine Idee wie man nun am besten vorgehen sollte?

    wäre euch echt dankbar

  • Am 30.05 bekam ich dann die Nachricht , da ich ja nun 1 Jahr mit meiner WG Partnerin zusammenlebe, bilden wir eine BG.

    Hallo,

    so dürfte das nicht in dem Schreiben des JC stehen.

    Vielmehr dürfen sie gem. § 7 (3a) SGB II vermuten, dass eine BG vorliegt.

    Diese Vermutung kann widerlegt werden, und zwar von dir. Das hast du als erstes versucht, indem du den Hausbesuch erlaubt hast. Soweit o.k.

    Nach mehrmaligen Anruf bei der netten Dame hat Sie mir nun wiederholt mitgeteilt,

    Wann war der Hausbesuch?

    Wann hast du das letzte Mal angerufen?

    Ab wann soll die Weiterbewilligung mit ergänzenden Leistungen laufen?

    Ab wann beginnt die DRV-LTA-Massnahme?

    Meine Empfehlung:

    Nicht immer telefonieren, sondern kurz und deutlich schriftlich den Sachstand erfragen.

  • Wann war der Hausbesuch?

    Wann hast du das letzte Mal angerufen?

    Ab wann soll die Weiterbewilligung mit ergänzenden Leistungen laufen?

    Ab wann beginnt die DRV-LTA-Massnahme?

    Hausbesuch war am Dienstag.

    Letzter Anruf war am Freitag.

    Die Weiterbewilligung sollte am 01.06. weiter laufen. Also Bewilligungsende 31.05.

    Die DRV-LTA Maßnahme läuft ab 09/18 oder 01/19, noch nicht ganz sicher.

    Dazu hat mir meine Reha Beratung schon mitgeteilt das ich während der Maßnahme(Umschulung), Lohnersatzleistungen der DRV erhalte, also während dieser Zeit kein Alg.2 beziehen werde.

  • Uii, dann fehlt dir 2x Alg2.

    Alles ziemlich knapp und spät beantragt.

    Also morgen hin zum JC, die Sachlage klären. Aktuellen Kontoauszug vorlegen. Vorschuss in bar verlangen.

    Hilfsweise den Ablehnungsbescheid zum WB-Antrag verlangen (den erstellen sie erfahrungsgemäß nicht).

    Hoffentlich hat dir deine gute Bekannte jetzt nicht finanziell und belegbar geholfen!?

    Das wäre für das JC eine recht gute Vermutung des Einstandswillen.

    Die LTA-Massnahme liegt in weiter Ferne.

    edit:

    habe nochmal nachgelesen:

    Am Dienstag 26.06. war erst der Hausbesuch?

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (1. Juli 2018 um 18:23)

  • Uii, dann fehlt dir 2x Alg2.

    Alles ziemlich knapp und spät beantragt.

    genau.

    Habe den Antrag, Anfang Mai persönlich eingereicht.

    Hoffentlich hat dir deine gute Bekannte jetzt nicht finanziell und belegbar geholfen!?

    Das wäre für das JC eine recht gute Vermutung des Einstandswillen

    Ne,

    habe mir von Freunden und Bekannten Geld geliehen, von Ihr ist mir das zu peinlich, würde ich nie tun , selbst wenn es mir Angeboten werden würde.

    Ausserdem wurde mir von Ihr schon angekündigt, das ich ausziehen sollte, aufgrund meiner desolaten Finanziellen Situation.

  • habe mir von Freunden und Bekannten Geld geliehen

    Dann empfehle ich dir noch:

    Mach dazu einen Darlehensvertrag, aus dem der Grund hervorgeht und in dem auch zu lesen ist, wann du das Geld geliehen hast und bis wann das geliehene Geld zurückzuzahlen ist.

    Frage:

    Zahlst du dem Vermieter deinen Mietanteil selbst?

    Bist du auch mit Miete im Rückstand?

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