Wer haftet, wenn die Hausverwaltung das Übergeben der Nebenkostensabrechnungen verzögert?

  • Hallo, alle. Habe ich ein paar Fragen. Ich habe eine Maßnahme, bei irgendeine Einrichtung wo man lernt Bewerbungen zu schrieben, sowie andere Dingern die für eine Stelle nötig sei, über Winter abgeschlossen und abschließend eine Praktikum bei einer Firma vollendet. Die Firma meinte, ich konnte in Mai anfangen. Meine Praktikum war Ende Januar fertig. Ich sollte mich bei der Firma Ende April fragen und jetzt nochmal Ende Mai melden, weil ich in Mai die Stelle nicht bekam. Ende Mai, habe ich die Firma besucht und ich sah zwei neue Mitarbeiter im Rentenalter die ich sie als 450€ "Jobber" wahrgenommen habe. Der Chef sagte wieder noch nicht.

    Meine Frage ist folgendes. Bis jetzt, hat der "Jobcenter" die Nebenkosten übernommen und werden die Rechnungen (bis jetzt, habe ich nur eine bekommen) vom Vermieter zu mir geschickt, so dass ich sie zum "Jobcenter" hin bringen kann, für seine Erstattung. Die Abrechnungen bekommt er alle zusammen, einmal jährlich, im Juni. Sind es meine Aufgaben seine Rechnungen zum "Jobcenter" dorthin zu bringen, obwohl ich mit dem Zahlungsverkehr nichts zu tun habe und, wegen Datenschutzgründen, keine Aufsichtsrechte habe? Zweitens, bin ich bei der I.G. Metall-Gewerkschaft immer noch und, wegen der Haftung der Nebenkosten, ihre Rechtsabteilung darüber gefragt, im Fall ich eine neue Arbeitsstelle bekommen werde. Laut der Rechtsabteilung der I.G. Metall, wenn ich die Stelle in Mai übernehme und die Rechnungen erstens Juni erscheinen, muss ich aus meiner eigenen Tasche die Nebenkosten rückgängig zahlen, obwohl ich ALG II-Leistungen in dem Zeitraum empfangen habe. Wenn es stimmt, haben neue Mitarbeiter die im Juli eingestellt sind Vorteile mir und anderen die vor Juni eingestillt sind gegenüber was irgendwie verfassungswidrig anhört. Ich bin in Dezember 2016 eingezogen und die Rechnung besteht auf 156,65€ Heizung, Warm- und Kaltwasser (Ich habe, in dem Monat, noch keine Waschmaschine, sonst wäre die Kosten noch höher), 28,08€ Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung (?!), Hausmeisterauslagen, Hausmeister, Niederschlagswasser, sonstige Betriebskosten und Hausreinigung, schließlich 4,25€ Grundsteuer. Das heißt, 3272,26€ Neuschulden, falls jede Monat Dezember wäre. Ich habe keine Rechnungen für ungeheizte Monate bekommen. Nur die eine. Mit der unbeheizten Monaten dazu gerechnet, wäre die Summe immer noch nicht ohne Ratenzahlungen bezahlbar. Das kann doch nicht stimmen. Oder?

    3. Frage: Habe ich das Recht die Nebenkostensabrechnungen monatlich anzufordern?

    Nochmal Dank, im Voraus

  • Hallo,

    Sind es meine Aufgaben seine Rechnungen zum "Jobcenter" dorthin zu bringen

    ja natürlich. Nicht das Jobcenter ist der Mieter, sondern Du. Dementprechend darf der Vermieter nur Dir die entsprechenden Abrechnungen vorlegen und nur Du kannst diese auf Richtigkeit prüfen.

    und, wegen Datenschutzgründen, keine Aufsichtsrechte habe?

    Wieso solltest Du als Mieter nicht irgendwelche "Aufsichtsrechte" haben (was immer Du damit auch meinst)? Nochmal: Du und nicht das Jobcenter bist der Mieter.

    Wenn es stimmt, haben neue Mitarbeiter die im Juli eingestellt sind Vorteile mir und anderen die vor Juni eingestillt sind gegenüber was irgendwie verfassungswidrig anhört.

    Das Grundgesetz regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, nicht aber zwischen Wirtschaft und Bürger. Insofern ist es nicht mal ansatzweise irgendeinen Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn ein Arbeitgeber entscheidet, wann er jemanden einstellt.

    Erhälst Du eine Nachforderung des Vermieters, ist diese auch von Dir zu zahlen, wenn Du kein ALG II beziehst.

    Ich habe keine Rechnungen für ungeheizte Monate bekommen. Nur die eine.

    Eine Betriebskostenabrechnung gilt immer für ein Jahr und nicht monatsweise.

    Habe ich das Recht die Nebenkostensabrechnungen monatlich anzufordern?

    Nein.

    Allerdings haben Deine Fragen zur Form und Abrechnungsweise von Betriebskosten nichts mit dem Sozial-, sondern mit dem Mietrecht zu tun. Von daher sind wir keine Experten hier für solche Fragen. Die entsprechenden Fragen kannst Du besser im Mietrechtsforum stellen.

    Gruß!

  • ...darf der Vermieter nur Dir die entsprechenden Abrechnungen vorlegen und nur Du kannst diese auf Richtigkeit prüfen...

    Das heißt, er ist verpflichtet selber seine Nebenkosten unmittelbar vom "Jobcenter" zu verlangen, solang ich ALG II-Empfänger bin? Wenn er mir nur die Abrechnungen mir zum Kontrollieren herausstellt (ich habe sowieso keine Möglichkeit alles zu prüfen. De4nn, der Raum wo alle ausser Wasseruhren stehen ist stets abgeschlossen), habe ich sowieso keinen Einfluss der Abbuchung gegenüber? Ich kann nicht nachvollziehen, daß es viel günstiger wäre die drei Monate auf Sanktionen zu verbringen, statt tausende € Schulden, wegen einem Stichtag, anzunehmen, falls es stimmt was die Gewerkschaftsrechtsabteilung äussertet. Es wäre nicht in der Interessen des "Jobcenters", wenn einen Stichtag ALG II-Empfängern finanziell erzwingen würden eine Stelle abzulehnen. Oder? Einen normalen Menschenverstand, in dem Fall, rechnet mit lieber 360€ weniger in der Haushaltskasse, statt etwa 2,500€ minus, wenn die Regelungen tatsächlich so sind, was ich nicht glauben kann. Sonst, wäre solche Missstände weit und breit bekannt.

    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von Roger Pippin (16. Juni 2018 um 10:07)

  • Hallo,

    Das heißt, er ist verpflichtet selber seine Nebenkosten unmittelbar vom "Jobcenter" zu verlangen, solang ich ALG II-Empfänger bin?

    heißt es nicht und habe ich auch nicht geschrieben. Der Vermieter hat dem Mieter eine jährliche Betriebskostenabrechnung zu erstellen und der Mieter muß diese, sofern er ALG II bezieht, dem Jobcenter vorlegen. So schwer kann das doch nicht sein...

    ich habe sowieso keine Möglichkeit alles zu prüfen. De4nn, der Raum wo alle ausser Wasseruhren stehen ist stets abgeschlossen), habe ich sowieso keinen Einfluss der Abbuchung gegenüber?

    Selbstverständlich hast Du entsprechende Möglichkeiten. Du kannst die entsprechenden Rechnungen einsehen, die Zählerstände verlangen usw. usf.

    Ich kann nicht nachvollziehen, daß es viel günstiger wäre die drei Monate auf Sanktionen zu verbringen

    Was soll denn hier welche Sanktion eine Rolle spielen? Von einer solchen hast Du bisher jedenfalls nichts geschrieben.

    statt tausende € Schulden, wegen einem Stichtag, anzunehmen

    Du erwartest also selbstverständlich, daß das Jobcenter (und somit der Steuerzahler) Dir irgendwelche Nachforderungen bezahlst, obwohl Du kein ALG II mehr beziehst und also Deinen Lebensunterhalt selbst decken kannst? Sehr realistische Sichtweise...

    statt tausende € Schulden

    Bleib sachlich bleiben. Wir reden hier von 167 €, eine sehr überschaubare Summe.

    Und selbst wenn sich nun für jeden Monat des Jahres 2017 eine solch hohe Summe als Nachforderung anhäufen sollte, wärest Du daran auch nicht gerade unschuldig. Wenn Du schon für einen einzigen Monat 157 € zurückzahlen mußtest, hat Dich keiner daran gehindert, vom Vermieter eine höhere Betriebskostenvorauszahlung zu verlangen. Dann wäre es nicht zu der von Dir befürchteten Summe gekommen. Das aber hast Du offensichtlich nicht gemacht - nun zu verlangen, daß das Jobcenter Dir alles zu zahlen habe, obwohl Du nicht mehr auf ALG II angewiesen bist, ist etwas sehr billig.

    Gruß!

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