Rückzahlung ALG II wegen Erbschaft

  • Es geht um folgendes:

    Ich habe während meiner Zeit im ALG II eine Erbschaft gemacht, das Jobcenter forderte nun von mir eine Rückzahlung erhaltener Leistungen. Das akzeptiere ich auch, kein Problem.

    Ende Januar erhielt ich dann eine für mich ziemlich wirre Zahlungsaufforderung.

    Als Erstes wurde ich aufgefordert bis zum 16.Februar 2018 einen Betrag von 2550 Euro zurück zu zahlen.

    Danach wurden 2 Beträge als Verwendungszweck aufgelistet, einmal ca. 3350 Euro, ein Zweiter von knapp 1600 Euro.

    Darunter stand eine Begründung, die Forderung beziehe sich auf folgende Bescheide und es war ein Betrag von ca. 4550 Euro aufgelistet- Diesmal Fälligkeit 16.02.18

    Am Ende stand: Es sind noch zu zahlen 4550 Euro

    Ich habe also wie in der 1 genannten Zahlungsaufforderung fristgemäß die 2550 Euro überwiesen und erstmal gewartet, wann welcher Restbetrag zu überweisen ist.

    Denn zu zahlen waren eigentlich nur noch die restlichen 2450 Euro, nicht die zuletzt genannten 5000.

    Der Restbetrag stand nirgends und somit auch keine Fälligkeit hierfür.

    Am 21.03.18 erhielt ich dann 2 Mahnungen, einmal über ca. 1600 Euro inkl. 9 Euro Mahngebühren, einen Zweiten mit den Restlichen 800 Euro + 5 Euro Mahngebühren.

    Auf beiden Bescheiden war die Emailadresse des Inkasso-Service xxxxxxxx angegeben.

    Ebenso der Hinweis, dass ich einen formlosen schriftlichen Antrag als Widerspruch an den Inkasso-Service einreichen könne.

    Die beiden Beträge habe ich fristgerecht OHNE die Mahngebühren überwiesen und habe insgesamt 5x einen Widerspruch gegen die Mahngebühren an die E-Mailadresse des Inkasso-Service geschrieben. Jedesmal mit der Bitte, den Erhalt zu bestätigen.

    Ich habe gleichzeitig geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass ich wenn ich keinen anders lautenden Bescheid erhalte davon ausgehe, dass sie die Mahngebühren erübrigt haben.

    Auf meine insgesamt 5 Mails habe ich erstmal bis zum 16.04 keine Antwort erhalten, dann erhielt ich plötzlich wiederum vom Inkasso-Service die Aufforderung 9 Euro zu bezahlen.

    Von den 5 Euro plötzlich keine Rede mehr.

    Ich wurde darauf hingewiesen, dass Fragen zu dieser Forderung ausschliesslich von meinem zuständigen Jobcenter angenommen werden könnten,

    Da hatte ich auch im ersten Bescheid die Durchwahl der zuständigen Sachbearbeiterin im

    Jobcenter.

    Wie sich herausstellte war es aber dann plötzlich doch die Durchwahl der zentralen Warteschleife in Landshut, die ständig überlastet war.

    Ich versuchte ein paar Tage mehrmals dort jemanden ans Telefon zu bekommen, ohne Erfolg.

    Also rief ich danach ebenso mehrmals über Tage hinweg beim Inkasso-Service in xxxxxxx an und hatte irgendwann mal tatsächlich jemanden am Apparat, dem ich mein Problem schilderte.

    Er bestätigte zwar den Erhalt meiner Mails, konnte aber weiter nicht sagen, wollte die Angelegenheit aber weiterleiten.

    Davon, dass die Mails nicht "rechtskonform" seien weil nicht schriftlich mit Unterschrift erwähnte Er nichts, ansonsten hätte ich Ihm das umgehend geschickt.

    Wobei dies fast schon sinnlos gewesen wäre, da ich Dieses Schreiben beim Jobcenter/Arbeitsagentur sicherlich per Einschreiben versenden hätte müssen, da dort Unterlagen ohne Versandbestätigung schonmal abhanden kommen.

    (Während Unterlagen des Jobcenters als normale Briefe versandt werden und dies bereits eine Bestätigung ist....egal ob diese Schreiben tatsächlich ankommen oder nicht)

    Jedenfalls erhielt ich heute ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit xxxxxx, dass die erhaltene Mail keine Rechtsgültigkeit besitzt, da keine Unterschrift und weiteren Blabla...

    Jetzt soll ich die Mail unterschrieben zuschicken oder schriftlich die Urheberschaft der Mail bestätigen.

    Bedeutet also, ich soll bestätigen, dass die Mail die ich am 23.03.18 versandt habe, Meine ist.

    (welche Mail nun eigentlich gemeint ist steht nicht genauer im Bescheid, ich weis also nicht, ob Sie auch die richtige Mail meinen)

    Das Ganze selbstverständlich per Einschreiben, damit ich die 9 Euro evtl. nicht zahlen muss.

    "Im Falle einer formgerechten Bestätigung Ihres Widerspruchs erfolgt eine Entscheidung nach Aktenlage."

    Nachdem ich kein Kunde des Jobcenters bin, ich nach meinen 2 jährigen Erfahrungen dort lieber einen großen Bogen machen möchte, ich mir wegen 9 Euro auch keinen RA nehmen möchte und es auch ansonsten keine unabhängige Beratung gibt, hat evtl. jemand einen Tipp für mich?

    Ich weis, ziemlich viel Trouble wegen letztendlich 9 Euro (warum die anderen 5 plötzlich nirgends mehr auftauchen, keine Ahnung), aber irgendwie nervt mich das Ganze so sehr, dass ich nicht einsehe wegen des ersten chaotischen Bescheids Mahngebühren zu zahlen.

    So nach dem Motto, wir verlangen jetzt einfach mal kleine Beträge, bei denen es sich oft nicht lohnt sich zu beschweren, da der Schriftwechsel einen Großteil der Gebühren auffrisst werden die Meisten ohnehin zahlen???

    Korrektur aus Datenschutzgründen

    Grace

  • Hallo!

    Nachdem ich kein Kunde des Jobcenters bin, ich nach meinen 2 jährigen Erfahrungen dort lieber einen großen Bogen machen möchte, ich mir wegen 9 Euro auch keinen RA nehmen möchte und es auch ansonsten keine unabhängige Beratung gibt, hat evtl. jemand einen Tipp für mich?

    Ja, einen sehr nützlichen Rat sogar, es dabei zu belassen. Denn niemand

    im Forum weiß, ob die Mahngebühren berechtigt sind und kann deshalb

    auch nicht die Rechtmäßigkeit beurteilen.

    Eine OT-Bemerkung, bei uns werden keine personenbezogen Daten genannt.

    Thema geschlossen!

    Gruß

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