Über 25 Jahre/brauche eigene Wohnung/Schüler

  • Hallo ich bin 25 Jahre alt und lebe noch bei meinen Eltern. Ich werde Ende August 2018 meine Fachhochschulreife nachholen diese setzt eine Ausbildung voraus. Bafög bekomme ich nichts weil meine Eltern zu viel verdienen, aber da ich über 25 Jahre alt bin erhalte ich kein Kindergeld mehr und zahle da ich zuhause wohne 200 € Kostgeld. Meine Eltern möchten dass ich eine eigene Wohnung mir nehme das möchte ich auch möchte meine Eltern nicht mehr zur Lust liegen. Ich werde also Ende August mein Fachabitur machen und werde auch einen Bildungskredit beantragen damit ich mit einem Aushilfsjob überhaupt meine Kosten decken kann.
    Ich zahle 200 (Kostgeld), 150 (Kredit), 80 (KVB Ticket) also insgesamt 430 € Fixkosten.

    Was habe ich für Möglichkeiten um eine eigene Wohnung mir zu nehmen ist es möglich mit ALG 2 aufzustocken oder eine sonstige Leistung?

    Danke im voraus.

    Gruß Chris

  • Grundsätzlich sind dir deine Eltern während deiner Schul- und Berufsausbildung zu Unterhalt verpflichtet. Wenn du schon kein BAföG bekommst, wird das mit ALG2 schwierig. Selbst wenn du ALG2 erhältst tritt das Jobcenter an deine Eltern heran und verlangt Geld in Höhe des Unterhalts zurück.

    Wenn deine Eltern also wollen, dass du ausziehst, dann müssen sie das auch bezahlen, entweder direkt oder indirekt.

  • Aber ich bin doch schon über 25 Jahre und damit sind meine Eltern doch nicht mehr unterhaltspflichtig, die erhalten ja auch kein Kindergeld mehr.

  • Nachtrag: Und ich habe auch schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, die Eltern sind ja nur bis zur ersten Ausbildung unterhaltspflichtig.

  • Bafög bekomme ich nichts weil meine Eltern zu viel verdienen


    Weder dein Alter, noch ein Anspruch auf Kindergeld, sagen etwas über einen Unterhaltsanspruch aus. Ein Unterhaltsanspruch kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus vorhanden sein.

    Sind du bzw. deine Eltern der Meinung, es besteht keine Unterhaltspflicht mehr, schau mal hier:
    https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-…leistungen.html

    Die Vorausleistung birgt aber das Risiko, dass das BAföG-Amt doch einen Unterhaltsanspruch sieht und sich das Geld bei deinen Eltern zurückholt.

    PS: Zahlen deine Eltern Unterhalt, können sie diese Aufwendungen nach § 33a EStG steuerlich geltend machen. Je nach Einkommen der Eltern, kann die sich darauf ergebende Steuerersparnis höher sein, als das Kindergeld.

    Alternative: Der Besuch eines Abendgymnasiums (Achtung: BAföG nur während der letzten drei Halbjahre!) oder Kollegs (nicht Berufskolleg) wird elternunabhängig gefördert (§ 11 Abs. 3 BAföG). Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, statt der Fachhochschulreife, das Abitur nachzuholen.

    Zitat von Chris4K

    Ich werde also Ende August mein Fachabitur machen und werde auch einen Bildungskredit beantragen damit ich mit einem Aushilfsjob überhaupt meine Kosten decken kann.


    Wie hoch werden deine monatlichen Einnahmen sein (Bildungskredit + Nebenjob + ?)?
    Wie viel Miete wirst du voraussichtlich zahlen?

    Zitat von Chris4K

    Ich zahle 200 (Kostgeld), 150 (Kredit), 80 (KVB Ticket) also insgesamt 430 € Fixkosten.


    Wer bezahlt deine KV/PV?

    Der Kredit könnte während der Ausbildung zu einem finanziellen Problem für dich werden. Vor allem, wenn du zusätzlich eine eigene Wohnung finanzieren willst. Hast du ihn bis August abbezahlt bzw. könntest du dann die Raten reduzieren?
    Weder BAföG, noch ein Bildungskredit sind hoch genug, um damit auch noch alte Schulden abzahlen zu können.

    Zitat von Chris4K

    ist es möglich mit ALG 2 aufzustocken oder eine sonstige Leistung?


    Unterhalt bzw. BAföG (ggf. als Vorausleistung) sind vorrangig vor dem ALG II in Anspruch zu nehmen.
    Je nach Höhe deiner Einnahmen und der Miete, käme vielleicht auch Wohngeld in Frage (siehe Fragen oben).

  • ach ja stimmt die KV/PV muss ich dann auch noch zahlen, ja ich werde dann halt Aushilfe 450 € plus Bildungskredit 300 € = 750 € Einnahmen haben.

    Mein Kredit sind noch über 4.000 €, habe denen geschrieben dass ich die Raten gerne reduzieren möchte warte da noch auf eine Antwort.

    Bafög hatte ich schon beantragt aber da würde ich laut Rechner nur 30 € bekommen, sollte mein Bruder studieren dann würde ich 100 € bekommen weil dann die Berechnungsgrundlage halbiert wird.

    Elternunabhängiges Bafög würde ich bei FOS13 (Abitur) erhalten aber ich mache FOS12 (Fachhochschulreife).

    Von meinen Eltern kann ich kein Unterhalt verlangen, mein Vater hat zwar ein hohes Einkommen aber auch sehr hohe Ausgaben und dies wird beim Bafög nicht berücksichtigt. Will auch kein Stress mit meinen Eltern wäre ja das selbe als würde ich die Anklagen...

  • Hallo,

    Nein. Es besteht dem Grunde nach Anspruch auf BaföG, was Wohngeld ausschließt.
    Gruß!


    Das ist mir auch gerade beim Spaziergang aufgefallen, aber du warst schneller.

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