Kann Schwerbehinderte Mutter aus BG ausziehen - BG läuft auf U25 Tochter

  • Hallo,
    ich hoffe, das ich mir hier mal etwas Klarheit verschaffen kann.
    Ich lebe als schwerbehinderte (60G) Eu-Rentnerin mit 2 Töchtern in einer BG.
    Die eine Tochter ist in einer Ausbildung mit einem Nettoeinkommen von ca. 700 €.
    Die andere bezieht AlgII Leistungen. Sie geht aber ab August für 3 Jahre an ein Berufskolleg und macht dort ihr Abitur in Vollzeit. Das heißt, sie bekommt dann Schüler Bafög.
    Nun meine Frage.
    Der Grund meiner Rente und Schwerbehinderung ist, das ich COPD Stufe 3 habe. Die Wohnung befindet sich in der 3.Etage und ich habe erhebliche Probleme dort hinauf zu kommen (heftige Atemnot).
    Ich hätte die Möglichkeit zu meinem Partner, der in der 1.Etage wohnt zu ziehen.
    Das Jobcenter rechnet einen großen Teil meiner Rente für meine Tochter an.
    Darf ich unter diesen Umständen zu ihm ziehen und die meine Wohnung den Töchtern überlassen? Der Vermieter hat nichts dagegen einzuwenden. Habe dort vorab schon gefragt.

  • Hallo,

    grundsätzlich spricht nichts gegen einen Umzug. Allerdings könnte mit Deinem Auszug die Wohnung nicht mehr angemessen sein, womit es also bei weiterem ALG-II-Bezug zu Problemen kommen kann. Auch ist zu beachten, daß im BaföG nur eine recht geringe Mietpauschale enthalten ist. Da die beiden Töchter spätestens mit Aufnahme der schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf Wohngeld haben, könnte hier ein arges Problem bei zu hoher Miete entstehen.

    Gruß!

  • Hallo, danke für die schnelle Antwort!

    Die Wohnung liegt im Hartz4 Rahmen für 2 Personen. Habe erst mit nur einer Tochter dort gelebt. Die andere ist dann dazugekommen.

    Mir geht es nur darum, ob das Jobcenter dann sagen kann, da die bedürftige Tochter U25 ist, das bei einem Auszug meinerseits, sie keinen Mietzuschuss mehr bekommt.

    LG

  • Hallo,

    habe erst jetzt gelesen, daß die Tochter unter 25 Jahre alt ist.

    Das ändert natürlich einiges - es stellt sich die Frage, ob die Tochter eine eigene BG darstellt. Das Alter spricht nicht dafür. Eher dürfte es so sein, daß Ihr eine Mischgemeinschaft darstellt, bei Dir also grundsätzlich kein Anspruch auf ALG II besteht (sondern ggf. auf Sozialhilfe oder Grundsicherung), der Anspruch aber bei den Töchtern durchaus bei ALG II liegt. Dann könnte Dein Auszug allerdings bedeuten, daß die Tochter keinen eigenen Anspruch auf ALG II hat.

    Von daher würde ich die ganze Sache erst im August machen, wenn die Tochter sowieso aus dem ALG II herausfällt.

    Gruß!

  • Hallo, die eine Tochter, die die Ausbildung macht, bekommt gar keine Leistungen vom Jobcenter. Sie muss nur ein Drittel zur Mitte tun. Die bedürftige Tochter und ich bekommen zusammen um die 260€ zur Miete vom Jobcenter.
    Es geht ja auch in erster Linie um mich. Habe, wenn warm draußen, noch größere Probleme mit meiner Luft. Es kann aber doch nicht sein, das ich dann fast den ganzen Sommer nicht raus kann, weil ich es dann nicht mehr schaffe oder nur ganz langsam meine Treppen hochkomme. Ich habe letztes Jahr schon vermieden, rauszugehen wo ich nur konnte. Und eigentlich soll ich auch regelmäßig an die Luft und spazieren gehen. Weil bei COPD das A und O die Bewegung ist. Meine Ärztin würde mir auch einen Umzug empfehlen. Und im Reha Bericht sowie im medizinischen Gutachten Jobcenter steht drin, das Treppen steigen für mich ein Problem ist.
    LG

  • Hallo,

    um Dich geht es aber nicht bei der Frage, ob die Tochter allein einen Anspruch auf ALG II hat. Es sagt ja keiner etwas gegen einen Umzug - dann aber eben mit der Tochter, die noch ALG II erhält. Oder Du wartest eben bis zum Beginn der schulischen Ausbildung.

    Was nun

    die eine Tochter, die die Ausbildung macht, bekommt gar keine Leistungen vom Jobcenter.

    angeht, so habe ich auch nicht behauptet, daß beide Töchter ALG II erhalten. Nur - und das habe ich gemeint - beide Töchter haben im Gegensatz zu Dir keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung, sondern würden eben nur ALG II erhalten. Aber eben nicht, wenn eine Tochter in einer Ausbildung ist und die andere Tochter unter 25 Jahre alt ist und nicht zusammen mit Dir wohnt.

    Gruß!

  • Hallo,
    tut mir leid, das das alles so kompliziert ist. Kann denn das BAföG Amt nicht auch sagen, das ich nicht ausziehen kann?
    Wenn das so klar gehen würde, dann würde ich bis August warten und an den ganz heissen Tagen bei meinem Partner bleiben.
    Ich danke Dir für Deine Infos

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