geringfügige Beschäftigung

  • vorsicht beim nebeneinkommen!
    als nebeneinkommen gilt, wer UNTER 15 stunden in der woche arbeitet, egal was er dabei verdient. wer über 15 stunden arbeitet fällt in die sozialversicherungspflicht rein und dann werden die leistungen erstmal ganz gestrichen und nachher berechnet (in den meisten fällen).
    wer allerdings aus hartz IV ganz raus möchte, da gehts nur ums geld. sobald man mehr verdient als der anspruch ist, wird das geld eingestellt - logisch.
    wer einen vollzeitjob hat und trotzdem so wenig verdient, kann zusätzlich zu dem einkommen noch aufstockend harzt IV beantragen.
    sollte es lediglich ein nebenjob sein, etwas taschengeld zum algII liegt der freibetrag bei 100 euro (alles weitere prozantual, aber höchstens 160), alles andere wird dann wieder angerechnet und eben unter 15 std/wo arbeitszeit.

    etwas durcheinander aber ich hoffe trotzdem verständlich

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