Habe ich Anspruch auf Aufstockung!!!!

  • Hallo, ich habe seit 26.3.18 eine Vollzeitstelle angetreten, nun kommt alles durcheinander bei mir und brauche Hilfe.

    Da ich nicht wußte, da ich momentan noch in den Schulungen stecke, ob ich das überhaupt schaffe, liegt der Arbeitsvertrag noch bei mir zu Hause. Laut Vertrag habe ich eine 14tägige Probezeit erstmal, um davon zurückzutreten zu können, dann natürlich erstmal das halbe Jahr Probezeit.Mir gefällt der Job, habe die Prüfungen bestanden :) und mich dazu entschlossen weiterzumachen. Ich muß auch dazu sagen, das ich letztes Jahr das 3.te Mal an Krebs erkrankt bin und immer auf der Suche nach einem tollen Arbeitgeber wahr.
    Das Problem:

    Hatte, bevor ich das wußte einen Antrag auf Neuberechnung ab Monat März gestellt, da mir im Monat März anteilsmäßig mein ALTER Job noch mit angerechnet worden ist ( 450,-) Basis, das würde aber jetzt wegfallen, da ich am 15.4. meinen ersten Lohn für 5 Tage überwiesen wird. Viel wird das nicht sein, aber mir würde dann ja laut meines Antrags auch für März keine Neuberechnung zustehen.
    Für April hat mir die Arge auch noch den alten Job mit angerechnet (450,-) € , da würde auch das Geld die Nachzahlung noch fehlen, ansonsten habe ich für Monat April das volle ALGII bekommen.

    Zweites Problem:
    meinen ersten RICHTIGEN vollen Lohn, bekomme ich aber erst am 15.Mai 2018, wie soll ich das schaffen mit Miete ect. und pepe habe keine Rücklagen!!! :/dash Ich muß quasi mit knapp 200,-€ Lohn ill vom März18 bis zum nächsten 15.5 hinkommen!!! Ich bin jetzt echt am überlegen ob ich alles hinschmeiße, aber der Bürojob macht mir voll Spaß!!!
    #Was mache ich denn jetzt bkoß????
    Hilfeeeeeeeeee dash?(?(?(

  • Hallo,

    wenn Du das ALG II für April bekommen hast, geht es also nur um den Zeitraum der ersten 15 Tage im Mai. Dafür kannst Du einen entsprechenden Antrag auf Überbrückungsgeld stellen.

    Was Dein "erstes" Problem betrifft - ich verstehe nicht mal ansatzweise, was Du da schreibst und was dieses Problem sein sollte.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort, aber es gibt doch kein Überbrückungsgeld mehr so weit ich das weiß!

    Und das Amt kann sagen::: na dann warten Sie doch auf den ersten Lohn!

  • Hallo,

    aber es gibt doch kein Überbrückungsgeld mehr so weit ich das weiß!

    Naja - Dein Wissen reicht dann nicht so weit. Denn genau genommen betraf der Begriff "Überbrückungsgeld" früher Leute, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollten, was so gar nichts mit Deinem Problem zu tun hat.

    Aber ist auch mein Fehler, das Wort einfach so verwendet zu haben. Obwohl das Wort an und für sich genau das beschreibt, wofür es steht.

    Der Begriff "Überbrückungsgeld" ist heute umgangssprachlich üblich, wenn durch Arbeitsaufnahme und erstem Lohn eine Deckungslücke besteht. Dann werden durchaus Leistungen als Darlehen erbracht - in Deinem Fall dann eben anteilig für die 15 Tage im Mai. Je früher Du das beantragst, um so besser sind die Chancen.

    Gruß!

  • Frage:

    Bei einem Verdienst von 1.767€ brutto + 1. Kind ( Kindergeld) + Alleinerziehend , habe ich Anspruch auf Aufstockung oder Wohngeld?
    Steuerklasse 2

    Warmmiete beträgt: 640,-€

    Danke für Antworten.

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