Student - ALG II Anspruch nach Abgabe der Masterarbeit

  • Liebes Forum,

    ich habe vor ca. 3 Wochen meine Masterarbeit abgegeben. Bis März habe ich von einem Studienkredit gelebt, der nun ausläuft, da Höchstgrenze erreicht. Qua Studienordnung haben die Gutachter bis Ende April Zeit meine Arbeit zu bewerten. I.d.R. brauchen diese natürlich länger. Erst dann kann ich mich exmatrikulieren. Ich bin also noch Studierender.

    Da ich bisher keine Anstellung oder ein Stipendium gefunden habe, frage ich mich, ob ich nun für die Übergangszeit ALG2-berechtigt bin trotz meines Status als Student? Ich möchte eigentlich kein Darlehen vom Jobcenter bekommen, was ich dann wieder zurückzahlen muss.

    Vielen Dank für die Auskunft!

  • Die Verteidigung der Masterarbeit dürfte die letzte Prüfungsleistung sein. Erst dann bist du kein Student mehr.
    Bis dahin käme ALG2 im Rahmen der Härtefallregelung (als Darlehen) in Betracht, da dein Studium auf absehbare Zeit erfolgreich beendet sein wird.


    Sollte bei deinem Studiengang grundsätzlich keine mündliche Verteidigung der Masterarbeit erfolgen, ist die Abgabe die letzte Prüfungsleistung und du bist seit Abgabe kein Student mehr.

    -> Was nun zutrifft wäre zu erforschen.

  • stimmt es nicht, dass man normalerweise die Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen muss??

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