Von ALG II in Selbständigkeit mit ALG II-Bezug

  • Hallo,

    ich bin - als ALGII-Empfänger - ab 19.02.2018 selbständig und habe heute ein Schreiben vom Jobcenter Leipzig (vom 20.02.2018) erhalten, dass meine bisherigen ALGII-Bescheide aufgehoben werden und mein Leistungsanspruch ab 01.03.2018 neu berechnet werden muß. Dafür benötigen sie Unterlagen, welche ich erst ab 01.03.2018 einreichen kann. Weiterhin steht im Schreiben:

    "In der Zeit, in der Sie keine Leistungen beziehen, sind Sie durch den zuständigen Leistungsträger für den Fall der Krankheit nicht versichert."

    Bedeutet dies, dass ich kommende Woche kein ALGII für März überwiesen bekomme und bis zur Neuberechnung der Leistung nicht krankenversichert bin?

    Einmal editiert, zuletzt von kplasa (22. Februar 2018 um 19:23)

  • Hallo,

    Bedeutet dies, dass ich kommende Woche kein ALGII für März überwiesen bekomme und bis zur Neuberechnung der Leistung nicht krankenversichert bin?

    ja.

    Beantrage bei Ausfall des ALG II am Monatsanfang einen Vorschuß.

    Sollte der Neuantrag bewilligt werden, wird rückwirkend auch die KK gezahlt.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!