Auskuftsersuchen des JobCenters

  • Moin Leutz -
    Ich habe ein Problem, und wende mich vertrauensvoll an euch. Recherchen im Internett und Anrufe bei dem zuständigen JobCenter brachten so unterschiedliche Resultate, dass mir der Kopf raucht.

    Ich komme mal auf den Punkt:

    Mein Sohn, 22 Jahre, in eigener Wohnung lebend, hat einen ANtrag auf Leistungen nach dem ALGII gestellt. Das zuständige JobCenter verlangt jetzt eine Auskunft von mir bezüglich zu leistender Unterhaltszahlungen. Ich bin jedoch nicht bereit meinem Sohn weiterhin Zahlungen zu gewähren. Er hat in den letzten Jahren 2 x ein Studium abgebrochen, und im letzten Jahr eine Ausbildung nach einem Jahr abgebrochen - mir reicht es jetzt.

    Bin ich dem JobCenter gegenüber auskunftspflichtig - muss ich meinen Sohn weiterhin Unterhalt gewähren. Solange er keine Ausbildung, Studium, etc absolviert, sehe ich das nicht mehr ein.

    Es wäre toll, wenn ich aussagekräftige Informationen - welche rechtssicher sind - erhalten könnte.

    Vielen Dank im Voraus - Euch allen einen schönen Sonntag gewünscht.

  • Hallo,

    nach Deinen Schilderungen besteht wegen Pflichtverletzungen des Sohnes keine Unterhaltspflicht. Teile dies dem Jobcenter unter Angabe der konkreten Ausbildungsabbrüche mit. Schlimmstenfalls kann Dein Sohn eine Unterhaltsklage einreichen, die aber nach Deinen Angaben kaum zum Erfolg führen wird.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!