Antrag ALG II und Fragen

  • Hallo

    Bin neu hier und habe bevor ich das Thema aufgemacht habe auch im Forum geguckt ob ich was zu meinen Fragen finde aber leider nichts konkretes gefunden.

    Ich habe leider das Privileg nun ein Erstantrag (Hartz IV) zu stellen. Konnte vorher nie so wirklich die Aufregung verstehen aber das hat sich nun geändert.

    Naja nun zum eigentlichen Thema:

    Ich habe zum Antrag auch das Merkblatt SGB II erhalten, damit meine ich das kleine Heftchen aber zu dem gab auch noch eine weiteres Merkblatt in Form von 2 DIN A4 Blättern
    wo weiter Angaben zu finden sind.
    Darunter Aktive Mitwirkung, Zumutbarkeit, Antragstellung, und Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten was ein einhalb Seiten der 2 Blätter einnimmt.

    Auf diesen Seiten sind Sätze aufgeführt wie, Sind Auskünfte dritter Personen erforderlich, müssen Sie der Auskunftserteilung durch diese Personen zustimmen.

    Nun gut wenn ich vom Arbeitgeber eine Lohnbescheinigung vom Jobcenter einfordern lasse da ich diese nicht von dem Erhalte, seh ich das ja noch ein, aber ich kann doch nicht zustimmen das Privatpersonen angaben über mich machen und zustimmen das diese eine Strafttat begehen in Bezug auf das Datenschutzgesetz.

    Genauso das ich Angaben über Einmalige Einnahmen machen muss, bei Lottogewinn, Erbschaft sehe ich das ja noch begrenzt ein. Aber ich muss auch dann VERPFLICHTEND (sry fürs Gross schreiben) Angaben machen zu Einmaligen erhalt von Naturalleistung (Kost und Logis) machen. Das ergib für mich kein Sinn, den wen ich zb. von der Familie zum Essen eingeladen werde muss ich das Melden. Oder wenn ich von einem Freund ein Kaugummi bekomme muss ich das Melden. Das macht für mich kein Sinn. Es ist ja in dem Schreiben nicht genau definiert was damit gemeint ist.

    Denn soll ich auch Verpflichtend angaben über früher gestellt Sozialleistung machen, vom im Haushalt lebenden Personen. Was haben früher gestellte Sozialleistungen anderer Personen mit meiner jetztigen Situation zu tun.

    Ich hoffe man kann mir hier die Sachen hier erläutern. Danke.

  • Hallo,

    Das ergib für mich kein Sinn, den wen ich zb. von der Familie zum Essen eingeladen werde muss ich das Melden.

    das nennt man dann Naturalienunterhalt. Wenn Du meinetwegen 10mal im Monat von der Familie zum Essen eingeladen wirst, ist das keine gelegentliche, sondern eine regelmäßige Leistung, die für Dich auch dann einen Geldwert hat: Du selbst benötigst weniger Finanzen, um Dein Essen zu kaufen, wirst also von der Familie finanziell unterstützt. Oder wenn Du kostenlos bei Deinen Eltern wohnst, könnte man dies ebenfalls als Naturalienunterhalt nsehen, weil Du keine Mietanteile zahlen mußt. Oder oder oder...

    Denn soll ich auch Verpflichtend angaben über früher gestellt Sozialleistung machen, vom im Haushalt lebenden Personen. Was haben früher gestellte Sozialleistungen anderer Personen mit meiner jetztigen Situation zu tun.

    Auch das läßt sich relativ leicht erklären: ein Haushaltsmitglied hat meinetwegen einen Antrag auf Wohngeld oder Sozialhilfe gestellt - und nun kommst Du mit Deinem Antrag auf ALG II. All diese genannten Leistungen schließen sich aber gegenseitig aus, weswegen also nicht Haushaltsmitlied 1 gestern einen Antrag auf meinetwegen Wohngeld stellen kann, während Du einen Tag später einen Antrag auf ALG II stellst.

    Gruß!

  • Danke Corinna für die schnelle antwort.

    Naja das ganze ist verwirrend weil es als einmalige Einnahmen angeben wird, aber mit anderen worten dann einfach mal den Mund halten und gut ist. Denn ich fang ganz bestimmt nicht an eine liste zu führen, da hab ich ein mal ein bonbon bekommen, da mal ein brot oder da mal eine kippe bekommen. Ab gesehen davon seh ich das auch als eingriff in die Privatsphäre. Nicht nur in meine sondern auch in die, der mir nachstehenden Personen.

    Das mit dem früheren Anträgen ist für mich in der Form wie von dir beschrieben Situation verständlich, nur auch hier ist es im dem Schreiben nicht genau definiert. Ich habe gedacht das sich das auf Anträge zählt die 1 Jahr oder älter sind.

    Daher kann ich jetzt auch die aufregung über das ganze Hartz IV verstehen, da diese schreiben so formuliert sind das man sich die so hindrehen kann wie man sie grade braucht von seiten des Jobcenter.

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