Jobcenter durch Verwaltungsakt Zahlungsanspruch der Miete gegenüber Vermieter begründen - möglich

  • Hallo,

    kurz zur Situation:

    Nach der Trennung von meinem Partner, sind meine 3 Kinder und ich auf Wohnungssuche. Seit der Trennung bin ich auf ALG2 angewiesen (befinde mich in Elternzeit, jüngstes Kind 4 Monate alt). Der Mietvertrag wurde zum 28.02.18 gekündigt.

    Nach vielen erfolglosen Wohnungsbewerbungen habe ich nun einen sehr lieben Vermieter gefunden, der an mich vermieten möchte. Unter einer Bedingung: Das Jobcenter soll in einem eigenen Verwaltungsakt ihm gegenüber einen Zahlungsanspruch auf Miete begründen. Er sagt, er braucht das als Sicherheit.

    Ich habe noch nie davon gehört. Was ist das? Geht das überhaupt? Macht das Jobcenter sowas überhaupt? Wie gehe ich vor, um diese Bedingung des Vermieters durchzusetzen?

    Ich möchte dieses Anliegen morgen dem Teamleiter meines zuständigen Jobcenters vortragen, möchte aber nicht ganz ahnungslos in das Gespräch gehen.

    Das die KdU angemessen sind und damit übernommen werden, habe ich bereits schriftlich von meiner Leistungsbearbeiterin erhalten. Ich bot dem Vermieter eine Abtretungserklärung meinerseits an, das reichte ihm nicht (ich könnte diese ja jederzeit widerrufen, dann Mietrückstände aufbauen und das wäre dann nicht pfändbar -> seine Aussage).

    Kann mir jemand helfen und weiß etwas darüber?

    Lieben Dank schonmal und liebe Grüße!

    PS: Und falls ich im falschen Unterforum gelandet bin, tut mir das leid. Ich war mir nicht sicher, wo es hingehört.

  • Hallo,

    Das Jobcenter soll in einem eigenen Verwaltungsakt ihm gegenüber einen Zahlungsanspruch auf Miete begründen.

    ich befürchte mal, daß das Jobcenter da nicht mitspielt. Ein solcher Anspruch wäre z.B. bei wiederholten Sanktionen bei entsprechendem Fehlverhalten nicht gegeben. Würde das Amt also ein solchen Verwaltunsgakt aufsetzen, würde es sich im Prinzip selbst der Möglichkeit entziehen, bei groben Versäumnissen Deinerseits eine entsprechende 100%-tige Sanktion durchzusetzen. Oder aber Du vergißt meinetwegen, rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen - dann müßte im Prinzip das Jobcenter ja dennoch weiterhin die Miete zahlen. Oder oder oder...

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!