Beratungshilfe beim Amstgericht beantragt - keine Antwort

  • Hallo,

    ich habe 3 Anträge für Beratungshilfe an mein Amtsgericht geschickt und bekomme keine Antwort.
    2 sind für Widerspruchsbescheide auf Sanktionen welche ich am 18.07.17 bekommen habe und 1 ist für einen Widerspruch gegen die Fortschreibung meiner EGV per VA. Ich hatte schon einmal Beratungshilfe im Juli/August beantragt für den ersten Widerspruch gegen meine EGV per VA und meine Sanktionen welche abgelehnt wurden mit der Begründung Mutwilligkeit. Damals hat der Rechtspfleger im Amtsgericht sogar gemeint ich dürfte garnicht gegen das SGB 2 verstoßen weil das über dem Grundgesetz steht. Hab mich bei meinem ersten Widerspruch gegen die EGV per VA nur aufs Grundgesetz berufen und deshalb bin ich dann nicht zum Termin gegangen und habe keine Eigenbemühungen nachgewiesen weil ich dachte das ich das nicht muss. Dafür wurde ich dann Sanktioniert. Der Rechtspfleger ist voll auf der Seite des Jobcenters. Mir war das persönliche Vorsprechen bei dem letztes Jahr sehr unangenehm. Deshalb hab ich diesmal die Anträge auf Beratungshilfe schriftlich ans Amtsgericht geschickt. Mit Rückschein natürlich. Aber ich bekomme keine Antwort auf meine Anträge. Besonders der Antrag für eine Beratung im Widerspruch gegen die Fortschreibung meiner EGV per VA dürfte doch erfolgreich sein oder? Aber die Widerspruchsfrist läuft am 05.02.18 ab. Der Antrag liegt dem Gericht seit dem 19.01.18 vor. Die Beratungshilfe bezüglich der Widerspruchsbescheide der 2 Sanktionen wird er mir wahrscheinlich wieder wegen Mutwilligkeit verwähren. Ach ja in allen Widerspruchsbescheiden hat das Jobcenter immer die Widersprüche als unbegründet abgelehnt.

    Wieso ist es so schwer eine Beratungshilfe von meinem Amtsgericht zu bekommen?

  • Hallo,

    nicht ein Rechtspfleger entscheidet über die Erteilung des Beratungsscheines, sondern ein Richter. Und das geschieht wegen häufiger Arbeitsüberlastung nicht sofort.

    Ob und was Aussicht auf Erfolg hat, können wir hier absolut nicht einschätzen, weil wir weder die Forderung des Jobcenters noch die Gründe Deiner Ablehnung kennen.

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