Mietobergrenze - Überschreitung bei Kosten der Unterkunft und ALG II Anspruch

  • Guten Abend,

    unsere Situation:
    Familie, 2 Erwachsene und 3 Kinder. Ich bin Studentin, mein Mann war bis Mai freiberuflich tätig. Seit Mai ist er in psychiatrischen und psychologischen Behandlung (inkl. Suizidversuch). Ist aber nicht arbeitsunfähig.

    Seit Mai hat er nachweislich kein Geld verdient (bestätigt vom Finanzamt). Wir lebten vom Ersparten und meinem Eltern und Kindergeld.jetzt ist das Ersparte aufgebraucht und das Elterngeld nur noch einmal. Wir werden mittellos.

    Jetzt ist keine Besserung in Sicht, mein Mann weiter in Therapie. Er bestreut auch die Kinder. Er hat für uns ALGII beantragt. Nun wurde ich aufgefordert zu erklären, wie wir es schafften, mit so wenig Geld auszukommen. Ich habe eine schriftliche Erklärung eingereicht.

    Nun habe ich Angst, dass wir abgelehnt werden, weil das JobCenter mir nicht glaubt, dass ich so Haushalten könnten.

    Steht uns eigentlich Leistung zu?

  • Das Jobcenter vermutet wohl, dass ihr von Eltern, Verwandten oder Freunden Unterstützung erhaltet. Falls ihr Unterstützung von Eltern, Verwandten oder Freunden bekommt, könnte diese auf die Leistungen angerechnet werden, sofern kein Darlehensvertrag bzw. eine Rückzahlungsvereinbarung besteht. Erfinde keine Märchen, sondern schreibe die Wahrheit.

    Kannst deine Antwort an das Jobcenter auch gern anonymisiert (ohne Namen, Adresse, Jobcenter etc.) hier posten.

    Mit wenig Geld auskommen ist kein Ablehnungsgrund.

  • Wir wurden noch nicht abgelehnt, ich mache mir nur einfach große Sorgen, die Prozeduren sind mir überhaupt nicht geläufig.

    Wir haben weder Eltern, noch sonstige Verwandte und bekommen keine Unterstützung. Ich habe dem JobCenter auf jeden Fall die Wahrheit mitgeteilt, ich würde keine strafrechtliche Konsequenzen riskieren, da es hier nicht darum geht. Sie baten mich um eine Erklärung, die habe ich eingereicht.

    Es geht mir lediglich darum, ob wir überhaupt Anspruch auf Unterstützung haben oder das JobCenter mich z.B. dazu zwingen kann, mein Studium abzubrechen, um arbeiten zu gehen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Es geht mir lediglich darum, ob wir überhaupt Anspruch auf Unterstützung haben


    Wenn man keine Einkünfte, bis auf Kinder- und Elterngeld hat, dann dürfte ein Anspruch bestehen.

    Aber um den genauen Bedarf zu ermitteln, bräuchte man die Miete, Nebenkosten und Heizkosten, sowie alle Einnahmen wie z.B. Kindergeld, Elterngeld, Bafög usw ...

  • Ich beziehe Elterngeld in Höhe von 1062EUR
    Kindergeld 582
    Sonst keine Einkünfte
    Miete 750 kalt
    Heizkosten 100
    Betriebskosten 225
    Kein Bafög
    Kein Vermögen


    Eine Berichtigung vorgenommen nach Hinweis vom TE
    Grace

  • :) Ich würde darum bitten, dass sich auf das Geschriebene konzentriert wird. Präzise überlegen,
    was geschrieben werden muss, damit Hilfe möglich ist. Virtuell ist die Interpretation oft schwer.
    Deshalb ist Konzentration sehr wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.

    PS: Alles gut, Wort berichtigt und Hinweis deaktiviert!

  • Und das Elterngeld läuft jetzt aus?

    Wie alt sind die Kinder ?

    Teile mir bitte per Konversation mit, in welchem Ort du wohnst damit ich die angemessenen KdU herraussuchen kann. Ist zwar aktuell nicht entscheidend, aber kann für die Zukunft wichtig sein.

  • Moin,

    nun wurde uns im Dezember 2017 ALGII zugesprochen. Wir sind 5 Leute (2 Erwachsene und 3 Kinder), ich bin Studentin. Mein Antrag wurde abgelehnt, da ich eben studiere und ich wurde aufgefordert, mich um Bafög zu kümmern. Habe ich beantragt, dauert aber.

    Nun zu der Wohnungssituation:
    98m² (95m² sind als angemessen anzusehen) und 975EUR Bruttokalt (728 angemessen). Wir wohnen in dieser Wohnung seit dem 01.08.2017 und bei der Vertragsunterzeichnung haben beide Seiten auf die ordentliche Kündigung für die Dauer von 2 Jahren verzichtet.

    Nun kam der Bescheid wegen der MOG und die Aufforderung zu:
    Untervermietung (ist uns untersagt und vor allem beträgt der Unterschied ja 3m²)

    oder Wohnungswechsel mit dem Vermerk, dass es in Kiel sehr schwierig ist aber es ist unsere Sache, was zu finden.

    oder einenHärtefallantrag zu stellen. Sonst wird der Regelsatz um die Differenz verringert.

    Ich beabsichtige, eine Härtefallantrag zu stellen - eben wegen der schwierigen SItuation aber vor allem wegen der 2-jährigen Frist, während der beide Seiten auf eine ordentliche Kündigung verzichten. Habe ich eine Chance, dass dem Antrag stattgegeben wird?

    Meine zweite Frage - das Bafög-Amt teilte mir mit, dass ich wahrscheinlich um 900EUR zugesprochen bekommen werde. So werden wir genau an der Bedarfsgrenze sein. Dürfen wir die Wohnung, die "zu teuer" ist trotzdem behalten und ich zahle die Differenz aus meiner Kasse?

    Danke für Eure Hilfe!

  • Wer sind denn die besagten 5 Leute? Freund/Mann und deine drei Kinder?
    Was macht dein Freund beruflich?

  • Hallo,

    Dürfen wir die Wohnung, die "zu teuer" ist trotzdem behalten und ich zahle die Differenz aus meiner Kasse?

    grundsätzlich ja. Allerdings haben die Betriebskosten die Eigenschaft, ständig zu steigen, womit die Differenz in absehbarer Zeit zimelich hoch sein könnte.

    Wichtig auch: kommen dann Nachforderungen des Vermieters, werden diese nicht durch das Amt übernommen (was bei einer angemessenen Wohnung durchaus der Fall wäre.

    Habe ich eine Chance, dass dem Antrag stattgegeben wird?

    Das kann Dir hier niemand sagen, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Probiere es einfach aus. Allerdings ist der Zeitraum der Anmietung mit der Klausel und der Zeitpunkt der Antragstellung auf ALG II durchaus kritisch anzusehen: den nbereits bei Anmietung mußtet Ihr ja davon ausgehen, daß in Kürze auf ALG II angewiesen sein seid.

    Gruß!

  • Hallo,

    grundsätzlich ja. Allerdings haben die Betriebskosten die Eigenschaft, ständig zu steigen, womit die Differenz in absehbarer Zeit zimelich hoch sein könnte.
    Wichtig auch: kommen dann Nachforderungen des Vermieters, werden diese nicht durch das Amt übernommen (was bei einer angemessenen Wohnung durchaus der Fall wäre.

    Das kann Dir hier niemand sagen, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Probiere es einfach aus. Allerdings ist der Zeitraum der Anmietung mit der Klausel und der Zeitpunkt der Antragstellung auf ALG II durchaus kritisch anzusehen: den nbereits bei Anmietung mußtet Ihr ja davon ausgehen, daß in Kürze auf ALG II angewiesen sein seid.
    Gruß!


    Ich bin davon ausgegangen, dass wir das dauerhaft schaffen, ohne Hartz IV zu beziehen, deshalb haben wir die Wohnung angemietet. Hätte ich gewusst, dass sich die Situation nicht mehr entspannt, wäre ich in der kleinen Wohnung geblieben. Aber du hast Recht - Einzelfallentscheidung und ich müsste erst "beweisen" können, dass es so war.

    Vielen Dank!

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