Heizkostennachzahlung - Wasser und Abwasserkosten

  • Kann ich heute rückwirkend Heizkosten beantragen?

    ALG 2 seit 01.10.2016 und Heizkosten vom 19.10.2016

    Vielen Dank

  • Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen.

    Allerdings würde hier ab Januar 2017 zurückgerechnet werden.

  • Also besteht ab dem 19.10.2016 schon ein Anspruch den ich jedoch erst zum Januar 2017 rückwirkend einfordern kann?
    Ich bin heute noch Leistungsbezieher ohne zwischenzeitlich beim Amt abgemeldet gewesen zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Unwissender85 (15. Januar 2018 um 19:21)

  • Was bedeutet in diesem Fall zurückgerechnet?

    Müsste der Antrag quasi so aussehen:

    Betreff: Nachträgliche Überprüfung des Bescheids vom 01.01.2017 (Az.: XXX)

    und dann die Heizkostenrechnung anhängen und dazu schreiben, dass diese nicht berücksichtigt wurde, obwohl ab 01.10.16 ALG 2 bezogen wurde?

    Danke für die Antwort!

    4 Mal editiert, zuletzt von Unwissender85 (15. Januar 2018 um 19:25)

  • Hallo hier nochmals eine Frage- Situation Eigenheim der Bedarfsgemeinschaft.

    Als Nebenkosten kann ich offensichtlich die Wasser- und Abwasserkosten erstatten lassen.
    Wenn ich jetzt die Rechnung für 2017 bekomme, kann ich diese via Antrag einreichen?
    Was ist zu beachten und spielt es eine Rolle ob man eine Rückzahlung der festgelegten Pauschale bekommt oder nicht?
    Danke

  • Eine Frage noch dazu:
    Wenn Person A in einer Bedarfsgemeinschaft die laufenden Heizkosten anteilig für sich erstattet bekommt, gibt es etwas zu berücksichtigen, wenn Person B in der jährlichen Steuererklärung diese Heizkosten mit angibt?
    Danke

  • Im Grunde genommen ist die Rede von der Jahresabrechnung (2017).
    Wenn ich die erhalte, kann ich die formlos einreichen?
    Und ist dies auch via E-Mail an Leistungsbearbeitung des entsprechenden Jobcenters möglich oder nur postalisch?

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