Mietzahlung vorzeitig erwirken

  • Hallo liebes Volk,

    ich schreibe zum ersten mal in diesem Forum und hoffe auf reichlich antworten.

    Geschichte:… Anfang Dezember 2017 neuen Mietvertrag (ohne Unterschrift) der Leistungsabteilung vorgelegt. Neue Wohnung wurde sofort genehmigt! Dann Mietvertrag mit Unterschrift und Antrag vorgelegt. Mietvertrag beginnt zum 01.02.2018…

    Heute zum 12.01.18 habe ich Schreiben von Leistungsabteilung erhalten. Blaues Formular für Vermieter, Nebenkostenaufführung usw.… Ich werde aufgefordert, das Formular und die Ummeldebescheinigung (Meldeamt) bis zum 05.02.18 vorzulegen, ansonsten werden alle Zahlungen eingestellt!!

    Meine Meinung: A) Blaues Formular, sehr unpassend um dies per e-mail an den Vermieter zu senden und ausdrucken zu lassen!

    B) Sehr späte Benachrichtigung durch JC!... C) Ummelden kann ich mich ja nicht sofort, sondern erst zum 01.02.18 (oder?)…

    FRAGE: Ich will, das meine sehr freundliche Vermieterin, die erste Miete pünktlich zum 1.02.18 auf ihrem Konto hat. Was kann ich unternehmen, das das JC die Miete zu diesem Zeitpunkt pünktlich zahlen muss? Wenn ich erst abwarten muss, das JC nach der Ummeldung das ganze bearbeitet, dauert die Überweisung ja ewig lang. Und ich will nicht gleich zu Beginn meine Vermieterin verärgern… Besteht da die Möglichkeit, das per einstweilige Anordnung vorher zahlen zu lassen??

    Danke

  • Willkommen im Forum

    Wenn man die Personalsituation in den Jobcentern kennt, dann ist die Bearbeitungszeit schon in Ordnung. Gibt Jobcenter, dort wartet man teils mehrere Monate auf die Bearbeitung.

    Du musst alle für die KdU benötigten Unterlagen beim Jobcenter einreichen. Wenn Unterlagen fehlen, kann es passieren, dass der Antrag nicht bearbeitet wird. Wenn du die Unterlagen auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht einreichst, werden wie angedroht, die Leistungen komplett eingestellt.

    Chancen darauf die Miete vorher zu erhalten bestehen nicht.

  • Mir ist durchaus bekannt was am JC abgeht… Mir geht es lediglich um einen Sachverhalt.

    1. JC verlangt Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, damit JC die Miete berechnen und überweisen wird.

    2. Einwohnermeldeamt gibt doch erst am 1.02.18 die Ummeldebestätigung raus…

    3. Somit wird eine Mietzahlung, durch das JC, nicht rechtzeitig im Februar erfolgen!!!

    4. Miete muss bis zum 3. Werktag überwiesen sein!!!

    Wenn Vermieter die Miete nicht pünktlich erhält, kann er vom Vertrag zurücktreten!

    DESHALB noch mal meine Frage… Kann man eine einstweilige Anordnung durch Soz.Gericht erwirken, das JC Miete zahlen muss….Zum 31.01.18 (Für Februar)

  • Hallo,

    Wenn Vermieter die Miete nicht pünktlich erhält, kann er vom Vertrag zurücktreten!

    Nein, kann er nicht. Ein Kündigungsgrund liegt nur bei andauernden verspäteten Mietzahlungen und entsprechenden schriftlichen Abmahnungen des Vermieters vor.

    Kann man eine einstweilige Anordnung durch Soz.Gericht erwirken

    Hat kaum Aussicht auf Erfolg. 1. sind alle zur Miete relevanten Angaben zu tätigen und 2. ist nun mal die Meldebestätigung entscheidend dafür, ob das Jobcenter überhaupt für Dich zuständig ist. Du wurdest aufgefordert, bis zum 05.02. die Unterlagen beizubringen, hast also 5 Tage Zeit ab Einzug, die Ummeldung zu organisieren.

    Hier liegt kaum ein Handlungsbedarf für das SG vor, zumal auch keine durch das Jobcenter verursachte Obdachlosigkeit droht.

    Gruß!

  • Ohjeee... Es geht nicht um das aufüllen... Es geht um die Abgabezeit!!!
    Wenn ich z.B. schon am 15.01. mit dem Mievertrag zum Einwohnermeldeamt gehe, werde ich keine vorzeitige Anmeldebestätigung zum 1.02.18 erhalten!!! Ich sehe schon, in diesem Forum werden fragen nicht gelesen...

  • Sieht eher so aus, als würden die Antworten nicht richtig gelesen,
    geschweige denn verstanden. Oder sie wollen/können nicht verstanden
    werden. Aber ich zitiere gerne nochmal @bass386

    Wenn man die Personalsituation in den Jobcentern kennt, dann ist die Bearbeitungszeit schon in Ordnung. Gibt Jobcenter, dort wartet man teils mehrere Monate auf die Bearbeitung.

    Du musst alle für die KdU benötigten Unterlagen beim Jobcenter einreichen. Wenn Unterlagen fehlen, kann es passieren, dass der Antrag nicht bearbeitet wird. Wenn du die Unterlagen auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht einreichst, werden wie angedroht, die Leistungen komplett eingestellt.

    Chancen darauf die Miete vorher zu erhalten bestehen nicht.

    Auch @Corinna hat dazu etwas geschrieben.

    Hat kaum Aussicht auf Erfolg. 1. sind alle zur Miete relevanten Angaben zu tätigen und 2. ist nun mal die Meldebestätigung entscheidend dafür, ob das Jobcenter überhaupt für Dich zuständig ist. Du wurdest aufgefordert, bis zum 05.02. die Unterlagen beizubringen, hast also 5 Tage Zeit ab Einzug, die Ummeldung zu organisieren.


    Nochmal, eine einstweilige Anordnung vor dem SG hat keinen Erfolg.
    Die Forderungen nach Unterlagen vom Jobcenter sind rechtens und
    solange sie nicht erfüllt werden gibt es keine Übernahme der Miete.

  • Diese Zeit habe ich, zumal MEINE aufgaben schon erfüllt sind... Nur wird bei dieser vorgehensweise, das Jobcenter nicht die erste Miete pünktlich überweisen... und damit gefährden die doch schon eine mögliche obdachlosigkeit, weil Vermieter ja schon geprellt wird.
    Mir geht es ausschließlich darum, das die Miete pünktlich zum 1.02. überwiesen wird...und nicht erst zum 23.02. oder oder oder

  • Hallo,

    DESHALB noch mal meine Frage… Kann man eine einstweilige Anordnung durch Soz.Gericht erwirken, das JC Miete zahlen muss….

    Schauen wir uns das mal näher an (damit Du es auch LESEN kannst):

    1.

    Am 15.01. stellst Du einen Antrag auf eine EA beim Gericht. Du kannst im Prinzip nichts anderes beim Gericht vorlegen als die Aufforderung zur Mitwirkung. Weder wurde Dein Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft abgelehnt noch bist Du unter der angegebenen Adresse gemeldet.

    2.

    Ein Antrag auf eine EA bedeutet nicht, daß quasi automatisch die Anordnung erlassen wird. Vielmehr muß ein Richter sich Deinen Fall ansehen.

    3.

    Dies geschieht angesichts der Arbeitsüberlastung am 22. 01. Der Richter sieht keinen Grund für eine sofortige Anordnung, da der Mietvertrag durch eine einmalig verspätete Zahlung der Miete nicht gefährdet ist und somit mangels drohender Obdachlosigkeit kein Handlungsbedarf besteht.

    4.

    Der Richter fordert am 27.01. eine Stellungsnahme des Jobcenter zu dem Fall an (sofern er den Antrag nicht sowieso vorher mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt hat).

    5.

    Das Jobcenter antwortet am 04.02., daß Du die notwendigen Unterlagen an diesem Tage eingereicht hast

    6.

    Das Gericht lehnt nun endgültig Deinen Antrag (sofern nicht vorher schon geschehen) ab.

    Klappt es nun mit dem Lesen?

    weil Vermieter ja schon geprellt wird

    Wieso sollte der Vermieter mit der Miete "geprellt" sein, wenn Du sie verspätet zahlst?

    Dir haben nun schon drei Leute gesagt, daß Du kaum Chancen hast, eine Übernahme der Kosten der Unterkunft gleich zu Beginn des Mietverhältnisses zu erzwingen. Akzeptiere das - und rede ganz einfach mit dem Vermieter. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er die Gründe der verspäteten Mietzahlung nicht akzeptieren wird.

    Gruß!

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