Referendariat - ALG II - Anstellung und Zuflussprinzip

  • Hallo zusammen,

    kurz zu meiner Situation.
    Am 31.10. habe ich mein Lehramtsreferendariat abgeschlossen (Gehalt kommt als Beamter auf Widerruf im voraus, das letzte also am 29.09).
    Harz 4 habe ich am 24.10. beantragt.
    Im Zeitraum 01.11. - 30.11. war ich Harz 4 Empfänger und habe zum 01.12.2017 eine befristete Stelle angenommen.
    Das Gehalt für den Monat Dezember habe ich am 29.12. erhalten.

    Am 17.11. habe ich ein Bewilligungsbescheid bekommen und Harz 4 für den Monat November, Ende November dann Harz 4 für den Dezember.

    Nun habe ich Post erhalten:

    "Ich beabsichtige daher den Bescheid vom 17.11. ganz aufzuheben".

    Dass ich den Betrag für Dezember zurückzahlen soll erscheint mir irgendwo noch nachvollziehbar, wenn auch nicht gerecht, aber da scheint kein Weg dran vorbei zu führen.
    Aber was würde es bedeutet wenn der Bescheid vom 17.11. ganz aufgehoben wird? Komplette Rückforderung?

    Ich weiss schon nicht, wie ich den Dezember Betrag zurückzahlen soll. Zumal ich vom Harz 4 noch eine Fahrkarte (93,10 Euro) zur neuen Stelle finanzieren musste. Unterstützung gäbe es nur ab einem Fahrtkostenbetrag ab 100,00 wurde mir mitgeteilt.
    Von Forderungen der Krankenkasse ganz zu schweigen.

    Weiss jemand von euch, ob es Möglichkeiten des Widerspruchs gibt und was eine Aufhebung des Bescheids vom 17.11. nun konkret bedeuten würde?

    Vielen Dank und besten Gruß, Sebastian

  • Hallo,

    Dass ich den Betrag für Dezember zurückzahlen soll erscheint mir irgendwo noch nachvollziehbar, wenn auch nicht gerecht

    wieso sollte dan in Deinen Augen nicht gerecht sein? Das ALG II wurde Ende November im Voraus für Dezember gezahlt. Am 29.12. hast Du Dein Gehalt erhalten. Du hast also für den gleichen Monat zwei Zahlungen bekommen. Was sollte also irgendwie ungerecht sein, wenn du für den gleichen Zeitraum doppelt Einnahmen verbuchen kannst und also eine Rückforderung verlangt wird?

    Aber was würde es bedeutet wenn der Bescheid vom 17.11. ganz aufgehoben wird? Komplette Rückforderung?

    Nein. Die Rückforderung betrifft die die Zahlung Ende November für den Monat Dezember, aber wahrscheinlich nicht den Zeitraum von Mitte November bis Anfang Dezember.

    Gruß!

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