Besteht ein Leistungsanspruch bei Übergang zum Beruf?

  • Hallo Community,
    Ich werde zum 01.02.2018 eine Arbeitsstelle antreten.
    Da ich jedoch meine Leistungen immer im Voraus zum laufendem Monat erhalte, wollte ich nachfragen ob ich dennoch einen Anspruch an Leistungen für den Februar habe.
    Hintergrund der Geschichte ist, dass mein Geld - welches ich schon für den Januar erhalten habe - nur noch für den Januar reicht.
    D.h. ich hätte für den Monat Februar keinen Cent, obwohl ich Geld für Unterkunft, Lebensmittel und bspw. Fahrkarte bräuchte.

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus


    Grüße

  • Hallo,

    ob ich dennoch einen Anspruch an Leistungen für den Februar habe.

    Nein. Wie Du ja selbst feststellst, wird ALG II im Voraus gezahlt. Da Du aber im Februar nicht mehr bedürftig bist, besteht auch kein Anspruch auf ALG II.

    ich hätte für den Monat Februar keinen Cent, obwohl ich Geld für Unterkunft, Lebensmittel und bspw. Fahrkarte bräuchte.

    Stelle einen Antrag auf Überbrückungsgeld, welches in solchen Fällen als Darlehen gewährt qwird.

    Gruß!

  • Hallo und vielen Dank für diene Hilfe.

    Laut Suchmaschinenrecherche kann ich einen formlosen Antrag einreichen, soweit ich das richtig verstanden habe.
    Das werde ich dann morgen sofort mal machen.

    Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!