Fragen zum Umzug mit ALG II

  • Hallo,

    ich bin 28 und wollte diesen Monat nach Essen ziehen. Momentan wohne ich bei meinen Eltern und beziehe ALG2 + Teilmiete die an meine Eltern gehen.
    Nun habe ich eine Wohnung in Essen gefunden: 350€ Kaltmiete plus 65€ Betriebskosten und dazu kommen noch Heiz- und Stromkosten die ich selber anmelden muss. Das würde Pi-mal-Daumen noch so 60-80€ kosten.
    Den Mietvertrag habe ich aber noch NICHT unterschrieben. Eine Wohnungsübernahme durch den Vermieter habe ich schon getan, sonst wäre die Wohnung weg gewesen. Seit Juli 2017 suche ich schon und habe in Essen nur Absagen bekommen. Diese Wohnung ist in meinem Augen teuer und habe sie nur durch Beziehungen bekommen.
    Auf der Essener Jobcenter-Seite habe ich gelesen, dass das JC bis zu 349,00€ BRUTTOKALTMIETE bezahlt (1-Personen-Haushalt).

    Nun ich habe mir die Threads hier über Umzug etc durchgelesen und über die Kosten der Erstausstattung. In dieser Wohnung ist nichts möbeliert und ich besitze auch nichts.

    Zu meinen Fragen:

    - Gehe ich nun mit dem NOCH NICHT unterschriebenen Mietvertrag zum neuen JC hin und erkläre Ihnen die Situation. Bei meinen Eltern kann ich nicht mehr wohnen, da sie das nicht mehr wollen, was ich verstehen kann und hat auch familiäre Gründe.

    - Was mache ich wenn sie ablehnen, ich aber sonst fast GAR KEINE Chance habe auf eine billigere Wohnung? Den Vermieter zu einer Mietkostensenkung überreden ist nicht möglich, da die Wohnung in einer beliebten Gegend ist und sich immer Kandidaten finden.

    - Bezahlt das JC auch Sachen wie Spülmaschine etc?


    Ich danke schonmal für eure Antworten.

  • Hallo,

    Gehe ich nun mit dem NOCH NICHT unterschriebenen Mietvertrag zum neuen JC hin und erkläre Ihnen die Situation. Bei meinen Eltern kann ich nicht mehr wohnen, da sie das nicht mehr wollen, was ich verstehen kann und hat auch familiäre Gründe.

    Das mag alles sein - aber Du selbst schreibst ja, daß die Wohnung nicht den angemessenen Kosten der Unterkunft entspreche. Von daher wird das Amt mit dem Mietvertrag nicht einverstanden sein

    Bezahlt das JC auch Sachen wie Spülmaschine etc?

    Eher nicht. Grundsätzlich fallen alle Einrichtungsgegenstände in die Erstausstattung einer Wohnung, die für die Haushaltsführung notwendig sind, also laut Bundessozialgericht (BSG) „wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich“ sind. Bei einem 28jährigen gesunden Menschen kann durchaus davon ausgegangen werden, daß er in der Lage ist, sein Geschirr in einem 1-Personen-Haushalt (!) selbst abzuwaschen. Von daher könnte eine Spülmachine durchaus zu den nicht notwendigen Sachen fallen.

    Gruß!

  • Das mag alles sein - aber Du selbst schreibst ja, daß die Wohnung nicht den angemessenen Kosten der Unterkunft entspreche. Von daher wird das Amt mit dem Mietvertrag nicht einverstanden sein


    Nun ja, so wie ich es verstanden habe, würden sie ja 350€ plus die Heiz und Stromkosten zahlen und die Differenz müsste ich von meinen 416€ bezahlen oder bin ich da auf dem Holzweg?

    Also ich finde wirklich NIX..seit Monaten. Bzw nur Absagen bekommen. Und bei Freunden kann ich auch nicht mehr unterkommen.

  • Hallo,

    würden sie ja 350€ plus die Heiz und Stromkosten zahlen

    wieso sollte das Amt Deine Stromkosten zahlen? Die mußt Du schon mal selbst begleichen. Dementsprechend wären Dein "Anteil" die Stromkosten + 66 € Betriebskosten. Sagen wir mal, es handelt sich um vorsichtige 40 € Strom, so sind das schon 106 €, die Du von den 416 €³ Zahlen müßtest.

    Betriebskosten haben die Eigenschaft, ständig weiter zu steigen. Also werden aus den 106 € im nächsten Jahr vielleicht schon 126 € und im übernächsten Jahr 146 €. Merkst Du was?

    Dazu kommt noch, daß etwaige Nachforderungen des Vermieters aus der Betriebskostenabrechnung bei einer zu teuren Wohnung nicht übernommen werden und ggf. auch eine Erstausstattung nicht bei einer zu teuren Wohnung übernommen wird. Zu dem Umzugskosten hat ja Grace schon was geschrieben und die Übernahme der Mietkaution ist ebenfalls hinfällig.

    Gruß!

  • Weil sie das in meiner letzten Wohnung auch übernommen haben. Sowohl Strom/Heizkosten als auch Betriebskosten haben sie bezahlt.


    Stromkosten sind aus dem Regelsatz zu zahlen.

    Vor Abschluss eines Mitvertrages ist die Zustimmung des Jobcenters einzuholen. Zudem werden bei einer zu teuren Wohnung Nebenkostennachzahlungen etc. nicht vom Amt übernommen, sondern die musst du selber tragen.

  • Hallo,

    Weil sie das in meiner letzten Wohnung auch übernommen haben. Sowohl Strom/Heizkosten als auch Betriebskosten haben sie bezahlt.

    Anteilige Stromkosten werden nur dann übernommen, wenn die Heizung oder das Warmwasser auf einer Strombasis zur Verfügung gestellt werden. Die sonstigen Stromkosten sind ausschließlich vom Regelsatz zu begleichen.

    Von daher wurden auch in Deiner "letzten Wohnung" nicht die vollständigen Stromkosten übernommen.

    Wobei sich dann sowieso die Frage stellt, was Du mit Deiner "letzten Wohnung" meinst. Du hast deine Anfrage überschrieben mit "Mein erster Umzug mit ALG II" und hast den Sachverhalt in Deiner Anfrage so dargestellt, daß Du noch bei Deinen Eltern wohnst und eben erstmalig umziehen willst. Nach dieser Logik konntest Du keine "letzte Wohnung" haben, bei der dann auch noch die Stromkosten vom Jobcenter übernommen wurden.

    Ich lasse mich ungern versch*** und bin eigentlich auch nicht auf die nun fällige Ausrede Deinerseits gespannt.

    Ich bin raus aus diesem Thema.

    Gruß!

  • Ich lasse mich ungern versch*** und bin eigentlich auch nicht auf die nun fällige Ausrede Deinerseits gespannt.

    Hmm so negativ. Ich antworte trotzdem drauf.
    Ich habe im Studentenwohnheim gewohnt und nach dem Abbruch des Studiums musste ich ALG2 beantragen und als ich zu meinen Elterne in paar Monate gezogen bin, habe ich ALG2 dort in der Stadt wo ich studiert habe gekündigt und im Bereich meiner Eltern neu beantragt. Dies zählt für mich nicht als ein Umzug mit ALG2, da es wohl sehr viel einfacher ist zu den Eltern zu ziehen als komplett in eine neue Wohnung.

    @Corinna
    Wieso so streng?

  • Hmm so negativ. Ich antworte trotzdem drauf.


    Es kommt auf die präzise Formulierung des Problems an.
    Nur so kann auch produktiv geholfen werden.
    Konzentration bitte beim Formulieren des Textes!
    Es bestand zwischen dem Eingangs-Titel und deiner weiteren
    Aussage ein Widerspruch und der war zu klären.

  • Es kommt auf die präzise Formulierung des Problems an.
    Es bestand zwischen dem Eingangs-Titel und deiner weiteren
    Aussage ein Widerspruch und der war zu klären.


    Das war verwirrend. Gebe ich zu xxxxxxxx
    Ich wollte nur Sachen für die jetzige Situation in erfahrung bringen und die Sache mit dem Wohnheim hatte ich schon gar nicht mehr im Kopf.

    Bitte auf den Sachverhalt konzentrieren!
    Jede Angabe der Umstände wichtig.
    Grace

  • :!: Konzentriere dich, dann passiert so etwas nicht, bitte! Wir sind alle
    beschäftigt, versuchen aber zeitnah zu helfen. Nur präzise
    Formulierungen bringen auch Lösungen. Eine vergessene Angabe kann
    schon den Sachverhalt verändern und zwar empfindlich.

  • :thumbup: Jawohl. Danke jedem der was dazu geschrieben hab. Werde dann morgen zum JC gehen und es abklären bevor ich den Mietvertrag unterschreibe. Falls da was rauskommen wird, würde ich gerne hier nochmal antworten.

  • Nicht, ohne diese Informationen dir vorher gründlich durchgelesen zu haben, bitte!
    Ist in deinem eigenen Interesse.

    Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation


    Tacheles-Folien SGB II von Harald Thomé 2018 NEU


    Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung - Harald

    Falls da was rauskommen wird, würde ich gerne hier nochmal antworten.


    :) Aber sicher, dann bitte mit mehr Konzentration! Das hilft auch anderen Hilfesuchenden
    nach dir.

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