ALG II beantragen, nachdem man einen Mietvertrag unterschrieben hat?

  • Hallo,

    ich schildere euch kurz meine Situation:

    Imletzten Jahr habe ich (Ü25) ein Bachelorstudium abgeschlossen, welcher mittlerweile über ein Jahr her ist. Davorhabe ich nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Hab danachversucht auf den Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, aber es hat überhaupt nicht funktioniert. Mir fehlt dafür Berufserfahrung und diverse Zertifikate. Bin dann zufällig auf den Lehrerberuf gekommen und studiere (noch) auf Lehramt im Zweitstudium. Den Beruf an sich findeich schon richtig gut, aber die zwingende Bindung und Arbeit für den Staat sind nicht mehr mit meinen Werten zu vereinbaren. Mein Ziel ist es frei und unabhängig von anderen zu arbeiten, ohne dass mir jemandetwas vorsagt. Selbstständigkeit ist also mein Ziel oder einen Arbeitgeber finden, wo ich frei arbeiten kann.

    Jetzt möchte ich mich im kommenden Sommester exmatrikulieren. Da ich mich unbedingt von meinen Eltern lösen muss (allein aus psychologischen Gründen), bleibt mir leider nichts anderes übrig als ALG II zubeantragen, damit ich den Übergang zum "wahren Leben"überhaupt schaffen kann. Habe lediglich einen Midijob und verdienemonatlich 400-600 €. Dazu kommen auch noch die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn ich noch ausziehe, dann bleibt vom Geld nicht viel übrig. Darüber hinaus muss ich mich weiterbildenund diese lassen sich nicht für mich nicht einfach finanzieren. Mein Vermögen liegt außerdem noch im Freibetragsbereich (unter 4000 €).

    Hiersind nun meine Fragen:

    1. Bin ich überhaupt berechtigt ALG II zu beziehen?

    2. Wie sieht es denn mit Jobangeboten/Maßnahmen aus? Im Moment bin ich als Honorarkraft eingestellt und bin damit Mittags versorgt. Diesen Jobwürde ich nur sehr ungern aufgeben, da ich später in diesem Bereich hauptberuflich tätig sein möchte. Ist es möglich, Jobsangeboten zu bekommen, die Morgens/Abends ? Bekommt man überhaupt etwas angeboten, wenn man schon einen Midijob hat oder wäre dieser Midijob möglicherweise ein Ausschlusskriterium für einen Antrag?

    Ich hoffe, dass ich meine Situation für euch anschaulich geschildet habeund ihr mich beraten könnt. Möchte nur ungern ahnungslos zum Amtund gut mitreden können.

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

  • Bin ich überhaupt berechtigt ALG II zu beziehen?

    Sofern Du exmatrikuliert bist - ja.

    Wie sieht es denn mit Jobangeboten/Maßnahmen aus? Im Moment bin ich als Honorarkraft eingestellt und bin damit Mittags versorgt. Diesen Jobwürde ich nur sehr ungern aufgeben

    Mit Deinem Honorarjob kannst Du offensichtlich nicht Deinen Lebensunterhalt decken. Insofern kann Dich das Jobcenter durchaus in einen Vollzeitjob vermitteln und also die Aufgabe der Honorarsache verlangen. Einen zweiten Halbtagsjob wird Dir das Amt kaum vermitteln. Letztendlich entscheidet das aber der Sachbearbeiter.

    aber die zwingende Bindung und Arbeit für den Staat

    Aja - und deswegen beantragst Du bei dem gleichen Staat eine Sozialleistung, die Dich dann nicht an eben diesen Staat bindet? Etwas widersprüchliches Argument...

    Gruß!

  • Danke für die Antwort.

    Aja - und deswegen beantragst Du bei dem gleichen Staat eine Sozialleistung, die Dich dann nicht an eben diesen Staat bindet? Etwas widersprüchliches Argument...
    Gruß!


    War vielleicht etwas unglücklich formuliert. Mir geht vor allem darum, eine Grundlage zu bekommen, um selbsttändig zu werden und meine Arbeit nicht von anderen bestimmen lassen bzw. ich möglichst viel Kontrolle habe. Als Lehrer muss man doch öfters komische Bildungstrends mitmachen und sich an Bildungsplänen halten, auch wenn man diese für Blödsinn hält.

    Dafür brauche ich leider etwas Starthilfe. Ansonsten würde ich gar nichts vorwärts kommen. Habe ja auch schon Bafög bekommen, was ja ähnlich ist. Ist mir auch lieber als ein Kredit.

    Inwiefern muss denn ein Honorarjob den Lebensunterhalt decken bzw. wie viel muss man monatlich verdienen, damit man in Ruhe gelassen wird? ALG II übernimmt doch Wohnungskosten und die gesetzliche Krankenversicherung oder? Gibt es da eine grobe Richtlinie oder könnte man da mit den Sachbearbeiter mit guter Begründung etwas individuelles ausmachen oder müsste ich mir weitere Jobs selbst suchen? Meinen Honorjob aufzugeben wäre für mich sehr kontraproduktiv, da es ja mein Wunschjob ist und ich mich in dieser Richtung auch weiterbilden möchte.

    Und noch ein Fragen:

    Wann stellt man denn den Antrag? Vor Semesterende, wenn man die Exmatrikulationsbescheinigung hat? Würde denn mein Antrag auf jeden Fall durchgehen, nach meiner Schilderung? Wäre ansonsten blöd, wenn es nicht klappen sollte.

    Sollte man denn auch schon eine Wohnung gefunden haben? Im Moment wohne ich ja noch bei meinen Eltern.

  • Hallo,

    ALG II übernimmt doch Wohnungskosten und die gesetzliche Krankenversicherung oder?

    ja - sofern die Kosten der Unterkunft angemessen sind.

    oder könnte man da mit den Sachbearbeiter mit guter Begründung etwas individuelles ausmachen oder müsste ich mir weitere Jobs selbst suchen?

    Das Ziel des Jobcenter ist es nicht, Dich in "Ruhe zu lassen", sondern Dich so zu vermitteln, daß Du Deinen Lebensunterhalts selbst decken kannst und also nicht mehr auf ALG II angewiesen bist. Von daher wird (auch angesichts Deines Alters) das Amt durchaus entsprechende Anstrengungen unternehmen.

    Meinen Honorjob aufzugeben wäre für mich sehr kontraproduktiv, da es ja mein Wunschjob is

    Das interessiert nicht mal ansatzweise.

    Würde denn mein Antrag auf jeden Fall durchgehen

    Woher soll das jemand im Internet wissen?

    Wann stellt man denn den Antrag? Vor Semesterende, wenn man die Exmatrikulationsbescheinigung hat?

    Ja.

    Gruß!

  • Das Ziel des Jobcenter ist es nicht, Dich in "Ruhe zu lassen", sondern Dich so zu vermitteln, daß Du Deinen Lebensunterhalts selbst decken kannst und also nicht mehr auf ALG II angewiesen bist. Von daher wird (auch angesichts Deines Alters) das Amt durchaus entsprechende Anstrengungen unternehmen.

    Woher soll das jemand im Internet wissen?


    Also müsste ich irgendwie nachweisen, dass ich meinen Lebensunterhalt selbst decken kann und ggf. mir weitere Jobs um meine Haupttätigkeit suchen, damit ich weiterhin normal arbeiten kann? Übernahme der Wohnungs- und Versicherungskosten und Weiterbildung wären mir allein schon eine sehr große Hilfe. Damit könnte ich schneller unabhängig werden.

    Ob mein Antrag durchgeht, kann hier natürlich keiner wissen. Das ist mir klar. Aber es gab doch bestimmt mal ähnliche Fälle, wo man den Ausgang kennt und es gewisse Tendezen gibt oder entscheiden die willkürlich?

    Gibt es denn beim Amt ein richtiges Gespräch, wo man seine Situation beschreibt und was man für Ziele hat oder wird nur nach Antrag entschieden?

  • Hallo,

    Übernahme der Wohnungs- und Versicherungskosten

    äh - diese Kosten gehören mit zum Lebensunterhalt. Von daher gilt: entweder Du bist bedürftig (und mußt Dich dann ggf. vermitteln lassen) oder Du bist es nicht (und hast dann nichts mit dem Jobcenter zu tun).

    und Weiterbildung

    Vergiß diese Weiterbildung zumindest in den ersten3 Monaten. Zumal eigentlich auch keine Weitzerbildungen, sondern Umschulungen bezahlt werden.

    Aber es gab doch bestimmt mal ähnliche Fälle, wo man den Ausgang kennt und es gewisse Tendezen gibt oder entscheiden die willkürlich?

    Es gibt Gesetze - von daher wird nicht willkürlich entschieden. Ob der Antrag jedoch ganz sicher durchkommt, kann hier keiner einschätzen - schon allein, weil keiner die konkreten Daten kennt.

    Allgemein gesehen kann durchaus ein Anspruch bestehten - sonst hätte ich schon längst etwas anderes geschrieben.

    Gruß!

  • Hallo,

    Was ist denn mit Bildungsgutscheinen? Werden nicht Weiterbildungen (komplett?) gefördert, welche die Stellung auf den Arbeitsmarkt verbessern?

    wie bereits geschrieben - im Normalfall erst nach 3 Monaten. Und dann auch nur, wenn hinsichtlich Deines Profils paßt.

    Gruß!

  • Hallo,

    wie bereits geschrieben - im Normalfall erst nach 3 Monaten. Und dann auch nur, wenn hinsichtlich Deines Profils paßt.
    Gruß!

    Du schriebst aber etwas über Umschulung. Das wäre dann aber eine komplette Neuorientierung, wenn die Ausbildung/Studium gar nichts bringt oder man diese aus sonstigen guten Gründen nicht mehr ausüben kann oder nicht? Weiterbildung ist doch etwas anderes. Es gibt doch z.B. WBS-Training und dort werden die Lehrgänge übernommen oder ist das etwas anderes?

    Was ist denn genau mit Profil gemeint? Mein Werdegang war bisher sehr interdisziplinär und würde das gerne beibeihalten. Wäre das ein Profil oder müsste ich mich für eine Richtung entscheiden?

  • Hallo,

    kurz zu meiner Person:
    - Ü25
    - noch Student bis 1. April
    - Midijob (ca. 500€/Monat)
    - wohnhaft bei den Eltern, da ich mir keine Wohnung+Lebensunterhalt leisten kann

    Meine Fragen:

    Kann bzw. sollte man ALG II erst beantragen, wenn man einen Mietvertag unterschrieben hat? Wie sieht es dann mit Kaution und den Mietkosten aus? Können diese nachträglich übernommen?

    Was ist z.B., wenn ich heute den Antrag stelle und dieser erst ab April wirksam wird, da ich dann kein Student mehr sein werde. Kann ich mir bis zu diesem Zeitpunkt eine Wohnung suchen und es dem Amt melden? Wäre das der richtige Weg?

    Wie sollte ich eurer Meinung nach vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

  • Hallo,

    was Du in dieser Hinsicht vor dem Bezug von ALG II machst, ist grundsätzlich Deine Sache. Du kannst also durchaus auch vorher eine Wohnung anmieten.

    Allerdings besteht dann auch keine Möglichkeit, ggf. ein Darlehen für die Kaution und/oder ggf. eine Erstausstattung zu bekommen.

    In jedem Fall solltest Du auch darauf achten, daß die Miet den angemessenen Kosten der Unterkunft an Deinem Wohnort entspricht.

    Gruß!

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