Härtefallregelung bei U25

  • Hallo Community,

    zu meiner Person:

    Ich werde in einer Woche 18. Jahre.
    Meine Mutter erhält Hartz4 ich bin mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Mein Vater ist gestorben als ich 8 Jahre war.
    Meine Mutter war im Oktober zum zweiten mal für vier Wochen dieses Jahr in psychologischer Behandlung in der Kur.
    Sie hat den Tod meines Vater etc. nicht verkraftet. Seit er gestorben ist muss ich mir anhören das ich der Vater Ersatz sein soll mich auch so verhalten soll usw. ich bin mit diesem Psychoterror aufgewachsen den manche vielleicht kennen.

    Das hat sich auch auf mein Gewicht ausgewirkt, ich bin übergewichtig und das schon seit ich 10 Jahre bin. Alles was ich versuche an mir zu verändern, war in der Vergangenheit von ihr versucht -erfolgreich- zu verhindern. Wenn ich Sport mache wegen meinem Gewicht bekomme ich Hausarrest wenn ich Sie bitte mehr Gemüse und weniger Fleisch zu Kochen kauft Sie nur fleisch ein. Ich bekomme kein Taschengeld damit ich mich selbst gesünder ernähren kann oder ins Fitnessstudio gehen kann usw.

    Seit sie jetzt aus der Kur zurück gekommen ist, ist es noch schlimmer geworden. Sie schmeißt mit Geschirr nach mir und verletzt mich manchmal damit dann sagt sie ich soll es wegräumen weil ich sie dazu gebracht hätte es nach mit zu werfen.

    Aktuell lerne ich viel da ich im Gymnasium bin in der 12. Klasse. Sie lässt mir auch da keine ruhe weil sie Angst hat wenn ich 18. bin das ich auch wie mein Bruder und meine Schwester ausziehen will.

    Ich habe am 15. ein Termin bei meiner Beraterin vom Jobcenter. Ich hatte im Vorfeld mit ihr telefoniert aber sie hat mir gesagt der Staat nicht für jeden aufkommen wird der einfach daheim Ausziehen will und ein Gespräch wäre jetzt nicht zielführend solange ich noch zwei Jahre in die Schule gehe. Sie war sehr unfreundlich zu mir und hatte kein Verständnis für meine Situation.

    Ich habe eine Wohnung gefunden die 35m2 hat und 325.- Kalt kostet. +150 € nk. Der Vermieter würde bei mir keine Kaution verlangen und die Wohnung wäre sogar möbliert.


    Jetzt vor dem Gespräch wollte ich mich bei euch mal informieren was ich ihr sagen kann. Ich habe im Internet gelesen das sie eigentlich helfen müsste und mir Auswege aus der Situation vorlegen muss oder so ähnlich.

    Ich bin euch für jeden Tipp Dankbar den ihr mir geben könnt damit ich das Kapitel in meinem leben endlich abschließen kann.

    VIELEN DANK

    Daniel

  • Grundsätzlich musst du nachweisen, dass ein Zusammenleben mit deiner Mutter nicht mehr möglich ist (schwerwiegende Gründe). Wenn es Vorfälle vor Nachbarn, Freunden, Bekannten oder Verwandten gegeben hat, solltest du diese im Gespräch angeben bzw. sie bitten, ein Schreiben über den Vorfall für das Jobcenter aufzusetzen. Wenn deine Schullehrer über die Vorkommnisse Kenntnis haben, kannst du auch diese angeben.

    Die KdU wirkt mir zu hoch. Schicke mir deinen genauen Wohnort per Konversation.

  • hi vielen Dank für deine Nachricht. Nein es gibt keine "Zeugen" wir leben zurückgezogen nach dem Tod meines Vaters.


    KdU? Meinst du damit die Wohnung? Die PLZ ist xxxxx. Der Preis ist eigentlich okay habe im Internet nur Angebote gefunden die gleich oder teurer waren. Die Wohnung ist komplett neu möbliert und saniert. Und in der Miete ist auch Internet und Fernsehn enthalten sowie eine Waschmaschine.

    Beitrag aufgrund des Datenschutzes und Anonymität bearbeitet.
    bass386

  • Für deinen Wohnort gilt eine angemessene Miete in Höhe von 260,00 € + den tatsächlichen Betriebskosten. Die Wohnung ist somit nicht angemessen.

    Du solltest dir aber erstmal die Zustimmung für den Auszug einholen, ansonsten steht dir nur der Regelbedarf in Höhe von 332,00 € zu.

  • @bass386 Hi Danke dir vielmals für die Info. Wo kann man den so etwas nachlesen?

    Andere Frage, wenn der Vermieter mit die Wohnung unmöbliert zur Verfügung stellt bekomm ich dann vom Jobcenter eine Einrichtung gestellt? Bett, Geschirr, Schrank, Waschmaschine und Küche? Ich glaube nicht das ich die Wohnung sonst für 260.- bekomme :(

    Gibt es dazu ein § auf für die Angemessenheit der Wohnungsgröße? Z.B. BGB oder SGB?

    Danke!!

  • Gibt es dazu ein § auf für die Angemessenheit der Wohnungsgröße? Z.B. BGB oder SGB?


    "Trockene Kost" dann mal von mir! Lesen und Information schadet ja nicht. :)
    Damit du ungefähr eine Vorstellung vom SGB II bekommst.

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung -§ 22 SGB II

    Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung

    Merkblatt Hausrat - Erstausstattung

    Jede Stadt hat für die Kosten der Unterkunft andere Vorgaben der Angemessenheit.
    Weiter geht es mit anderen Informationen:

    Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    SGB II – Folien von Harald Thomé

    :) Einfach mal lesen bei Gelegenheit hilft beim Verstehen der Rechtslage.

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