Anhörung zu einer Überzahlung

  • Hallo ich bin neu hier und werde einfach nicht schlau aus all den verschiedenen Seiten im Netz. Daher stelle ich meine Frage nun hier.

    Am 15.6. nahm ich eine Vollzeitstelle an, mit der ich bei vollem Gehalt auch aus dem Leistungsbezug fiel.

    Am 30.6. erhielt ich das letzte mal Geld von der ARGE.
    Am 3.7. Mein erstes halbes Gehalt.
    Nun fordert das Amt die Leistungen vom 01.7. - 31.7. zurück.
    Ist das rechtens, weil das Amt im vorraus zahlt oder gilt für dieses das Zuflussprinzip ?
    Ende Juli erhielt ich nämlich keine Leistung mehr.
    Danke im Vorraus

  • Hallo,

    das ALG II wird immer im Voraus gezahlt. Somit hast Du für Juli einerseits das ALG II und andererseits das Gehalt bekommen. Von daher ist die Rückforderung an sich rechtens.

    Gruß!

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