Stromschulden wegen Wohnungsumbau übernahmefähig?

  • Hallo allerseits,

    ich bin neu hier und habe mich etwas umgeschaut, doch leider nichts gefunden, das meine Frage beantwortet hätte... Vielleicht weiß jemand hier Rat.
    Es geht um Folgendes:

    In der Wohnung einer Hartz4-Bezieherin wurden für die Dauer von 4-5 Wochen die Sanitärräume altersgerecht umgebaut. In dieser Zeit waren Warmwasser und Heizung abgeschaltet. Sie musste mit Strom heizen und auch das Wasser mit Strom erwärmen (sonst Erdgas).

    Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachforderung für Strom in der Höhe von fast 600€, die Kosten für Erdgas sind um etwa 200€ gesunken. Theoretisch hätte sie eine Rückzahlung für das Erdgas bekommen, die dann das Jobcenter kassiert hätte. Nun wird das miteinander verrechnet und die Energiewerke möchten ca. 400€ haben!

    Ich habe beim Jobcenter dort angefragt ob diese Kosten (die Dame hat sich extra vom Vermieter eine Bestätigung geben lassen, dass sie in dieser Zeit elektrisch heizen musste) übernommen werden, der Sachbearbeiter hat mitgeteilt, man solle sich damit an den Vermieter wenden. Dabei steht explizit im Schreiben des Vermieters dass die Mieter selbst für die Kosten der Energie aufkommen müssen.

    Frage: Wenn sie gezwungen war über Wochen mit Strom zu heizen, muss dann das Jobcenter nicht die Nachforderung der Stromkosten übernehmen? Ich weiß gerade nicht, wie ich ihr helfen kann und würde mich freuen, wenn jemand mir Rat hat...

    Vielen Dank!

    Susane

  • Hallo,

    das Jobcenter hat durchaus Recht. Sofern durch den Vermieter beauftragte Sanierungsarbeiten eine andere und teurere Heizquelle als bisher erfoderlich ist, hat der Vermieter für die erhöhten Kosten aufzukommen. Von daher sollte hier der Rat einen Fachanwaltes für Mietrecht gesucht werden.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!