Nebenkostenguthaben aus eigener Zahlung vor Leistung - aufrechenbar?

  • Folgende Geschichte:

    Betroffener zahlt in 2013 zuviel Nebenkosten und bekommt KEINE Leistung. Vermieter strengt wegen zu hoher Müllgebühren Gerichtsverfahren an. Dieses entscheidet für den Vermieter so daß ein Nebenkostenguthaben entsteht, welches der Vermieter dem Betroffenen im Jahr 2017 erst auszahlt. Betroffener ist ja nach SGB verpflichtet den Zugang zu melden. JC möchte nunmehr obwohl der Betroffene 2013 nicht im Leistungsbezug stand aufrechnen. Rechtswidrig?

    Gleiche Geschichte für 2015 - nur hier bezieht der Betroffene ab November 2015 ALG2 - nur zu 2/12 anrechenbar?

  • Hallo,

    es gilt das Zuflußprinzip. Es wird also Geld zu einem Zeitpunkt gezahlt, in dem sich der Betreffende im ALG-II-Bezug befindet. Damit ist es als Einkommen anzusehen, welches angerechnet wird.

    Gruß!

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